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NATO-Doppelbeschluss

engl.: double-track decision

Die NATO fasste den „NATO-Doppelbeschluss“ am 12. Dezember 1979 als Reaktion auf die Stationierung der sowjetischen Mittelstreckenraketen des Typs SS-20, die auf Westeuropa gerichtet wurden. Der Doppelbeschluss sah die Stationierung von atomaren Mittelstreckenraketen (Pershing-II-Raketen) und Marschflugkörpern (Cruise Missiles) aus den USA in Westeuropa vor, sofern Verhandlungen mit der Sowjetunion über den Abbau der Mittelstreckenraketen nicht zum Erfolg führen würden.
 

Der NATO-Doppelbeschluss wurde im Kommuniqué der Sondersitzung der Außen- und Verteidigungsminister der NATO vom 12. Dezember 1979 formuliert. Er beinhaltet folgende Kernaussagen:

(Ziff. 3): „Im Laufe der Jahre hat der Warschauer Pakt ein großes und ständig weiterwachsendes Potential von Nuklearsystemen entwickelt, das Westeuropa unmittelbar bedroht. Diese Lage hat sich innerhalb der letzten Jahre in besonderem Maße durch die sowjetische Entscheidung verschärft, Programme zur substantiellen Modernisierung und Verstärkung ihrer weit reichenden Nuklearsysteme durchzuführen. [...].“

(Ziff. 4): „Gleichzeitig hat die Sowjetunion auch ihre Nuklearsysteme kürzerer Reichweite modernisiert und vermehrt und die Qualität ihrer konventionellen Streitkräfte insgesamt bedeutend verbessert. [...].“

(Ziff. 5): „Diese Entwicklungen haben im Bündnis ernste Besorgnis hervorgerufen, da – falls sie fortdauern sollten – die sowjetische Überlegenheit bei den Mittelstreckenwaffen die bei den interkontinentalen strategischen Systemen erzielte Stabilität aushöhlen könnte. [...]“;

(Ziff. 7): „Die Minister haben daher beschlossen, das LRTNF [Longer Range Theater Nuclear Forces]-Potential der NATO durch die Dislozierung von amerikanischen bodengestützten Systemen in Europa zu modernisieren. Diese Systeme umfassen 108 Abschussvorrichtungen für Pershing II, welche die derzeitigen amerikanischen ‚Pershing Ia’ ersetzen werden, und 464 bodengestützte Marschflugkörper (GLCM). Sämtliche Systeme sind jeweils mit nur einem Gefechtskopf ausgestattet. [...]“


Diese „Modernisierung“ der NATO-Atomwaffenarsenale in Europa bedeutete eine signifikante Aufrüstung durch die Erweiterung der bereits vorhandenen nuklearen Arsenale, vor allem in der Bundesrepublik Deutschland, und eröffnete die Option zum Erstschlag.

Die Entscheidung der NATO, atomar nachzurüsten, bewirkte zwischen 1980 und 1983 eine in der Nachkriegsgeschichte beispiellose öffentliche Auseinandersetzung, die sogenannte Nachrüstungsdebatte, die mit gesellschafts-, friedens- und parteipolitischen Argumenten bestritten wurde. Viele Menschen wehrten sich gegen die nukleare Aufrüstung, auch mit Aktionen zivilen Ungehorsams. Es entstand eine Massenbewegung, die auf Abrüstung drängte.

In Deutschland führten innenpolitische Auseinandersetzungen über den Doppelbeschluss und über die künftige Haltung der NATO gegenüber der Sowjetunion zu einer Krise zwischen SPD und FDP und schließlich am 1. Oktober 1982 zu einem konstruktiven Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Helmut Schmidt. Damit endete die sozialliberale Koalition.

Die Verhandlungen zwischen den USA und der UdSSR, die am 30. November 1981 in Genf begannen, scheiterten 1983. Der deutsche Bundestag stimmte deshalb nach einer zweitägigen Debatte am 22. November 1983 mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP der Stationierung neuer US-Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik zu. Die NATO begann mit der Nachrüstung noch im selben Jahr. Die massiven Proteste in vielen westeuropäischen Ländern hielten an. 

1987 einigten sich die USA und die Sowjetunion auf eine Beseitigung der atomaren Mittelstreckenwaffen im INF-Vertrag, in dessen Folge diese Waffen bis 1991 vollständig abgezogen und demontiert wurden. (LL/xh/rh)

Bearbeitungsstand: Oktober 2021


Quellen:

Kommuniqué der Außen- und Verteidigungsminister der NATO über den bedingten Beschluß zur Stationierung von Mittelstreckenwaffen, 12. Dezember 1979;
Plenarprotokoll 10/35 des Deutschen Bundestags, 35. Sitzung, 21. November 1983
Plenarprotokoll 10/36 des Deutschen Bundestags, 36. Sitzung, 22. November 1983 [mit namentlicher Abstimmungsliste]

 

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