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via NPT

Nichtverbreitungsvertrag (NVV)

engl.: Non-Proliferation Treaty; Abk.: NPT

Der Nichtverbreitungsvertrag, auch Atomwaffensperrvertrag (NVV), wurde am 1. Juli 1968 unterzeichnet und trat 1970 in Kraft. Damit wurde festgeschrieben: Kein anderes Land außer China, Frankreich, Großbritannien, der UdSSR und den USA darf legal Atomwaffen entwickeln oder erwerben. Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea besitzen Atomwaffen und sind jedoch nicht Mitglieder des NVV.

Inzwischen gibt es 191 Vertragsstaaten. Im Gegenzug bekommen sie durch Artikel IV, atomare Materialien, wissenschaftliches Know-how und Technologien zur Nutzung der Atomenergie für zivile Zwecke zur Verfügung gestellt. Der Vertrag enthält auch die Verpflichtung unter Artikel VI, alle Atomwaffen durch einen Ächtungsvertrag abzurüsten.

Die Laufzeit des Vertrages betrug zunächst 25 Jahre. Alle fünf Jahre wird der Vertrag bei Überprüfungskonferenzen auf seine Wirksamkeit hin überprüft. Im Mai 1995 wurde der Atomwaffensperrvertrag zeitlich unbegrenzt und ohne Bedingungen verlängert.

Nach einer Überprüfungskonferenz im Mai 2000 entstand ein 13 Schritte Programm zur atomaren Abrüstung. Die fünf offiziellen Atommächte sagten darin die völlige Beseitigung ihrer Arsenale zu - allerdings ohne Terminangabe. Die Unterzeichnerstaaten konnten jedoch bei der Überprüfungskonferenz 2005 keinen Konsens darüber finden, wie man das Abrüstungsprogramm fortführen könnte. 2010 war die Konferenz erfolgreicher und ein Aktionsplan mit 64 Maßnahmen wurde verabredet. Allerdings wurde bis dato wenig von diesem Plan umgesetzt.

Die Überprüfungskonferenz von 2015 gilt als gescheitert, weil es keinen Konsens über ein Abschlussdokument gab. Hauptstreitpunkt war die Umsetzung der 1995 verabschiedeten Resolution zu einer Zone frei von Massenvernichtungswaffen im Nahen und Mittleren Osten durch eine Verhandlungskonferenz. Die Konferenz hätte 2012 in Helsinki stattfinden müssen, wurde aber abgesagt, vermutlich weil Israel nicht teilnehmen wollte. Während der Überprüfungskonferenz kursierte eine Erklärung mit dem Titel "Humanitarian Pledge", die bis Ende der Konferenz 120 Unterzeichnerstaaten hatte. Diese Erklärung war die Grundlage für den weiteren Prozess für einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen, der in einer Verhandlungskonferenz 2017 mündet.

Zwei Jahre später als ursprünglich geplant fand 2022 die letzte Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrags (NVV) in New York statt. Diese war aufgrund der Covid19-Pandemie verschoben worden. Die Konferenz gilt als gescheitert, da Russland ein gemeinsames Abschlussdokument blockierte. Schon der Entwurf des Dokuments enthielt jedoch kaum substanzielle Fortschritte: Weder wurden konkrete Schritte zur nuklearen Abrüstung oder Rüstungskontrolle benannt, noch fand eine klare Verurteilung nuklearer Drohungen statt. Auch die Vereinbarkeit des NVV mit dem Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) wurde von der Konferenz nicht anerkannt – insbesondere aufgrund des Widerstands einiger Atomwaffenstaaten. Zudem fehlten nahezu vollständig verbindliche zeitliche und inhaltliche Zielsetzungen, die für eine wirksame Umsetzung zentral wären. Es wurde jedoch eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die den Überprüfungsprozess des NVV verbessern soll.

Die nächste Überprüfungskonferenz des NVV ist für das Jahr 2026 geplant. Den Vertrag aufrechtzuerhalten, wird angesichts zunehmender internationaler Spannungen und weltweiter Aufrüstungsbestrebungen zu einer wachsenden Herausforderung.

Bearbeitungsstand: Mai 2025

» Weitere Informationen zum Atomwaffensperrvertrag
» Chronik des Atomwaffensperrvertrags

Im Wortlaut:

» Atomwaffensperrvertrag
» 13 Schritte Programm
» Abschlussdokument der Überprüfungskonferenz 2010 (engl.)
» Informationen zur 10. Überprüfungskonferenz 2022 (engl.)

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