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Nukleare Teilhabe

Am 25. März 1958 beschloss der deutsche Bundestag nach hitziger Debatte, die Ausrüstung der Bundeswehr mit atomaren Trägersystemen im Rahmen der NATO. Die BRD kaufte bei den USA die Trägersysteme und stellte die Manschaften; die USA stellten die Atomsprengköpfe, die im Ernstfall eingesetzt werden könnten.

„Nukleare Teilhabe“ bezeichnet die Beteiligung von NATO-Mitgliedern an Planung, Vorbereitung und Übung des Einsatzes von US-Atomwaffen. Heutzutage gibt es zwei Varianten der Teilhabe: erstens, die politische Teilhabe durch die Teilnahme an der nuklearen Planungsgruppe der NATO, wo Einsatzplanung, Strategie und Stationierung von Atomwaffen diskutiert werden; zweitens, die technische Teilhabe, bei der NATO-Staaten Stützpunkte, Flugzeuge und Personal zur Verfügung stellen und Piloten den Einsatz von Atomwaffen üben.

Aktuell sind im Rahmen der so genannten “nuklearen Teilhabe” in vier europäischen Ländern  ca. 150 taktische Atomwaffen - freifallende Atombomben vom Typ B61 - stationiert. Diese sind in Belgien (Klein Brogel), Deutschland (Büchel), Italien (Ghedi Torre), Niederlande (Volkel). Zudem werden US-Atomwaffen auf dem Stützpunkt in Aviano (Italien) und Incirlik (Türkei). Da diese Daten der Geheimhaltung unterliegen, sind sie alle ohne Gewähr.

Geplant ist, diese Atombomben mit neuaufgerüsteten Modellen zu ersetzen, die B61-12-Atombomben, die lenkbar sind. Die Serienproduktion beginnt 2019 und die ersten Stationierungen ca. vier Jahre später.

In Deutschland werden Bundeswehrsoldaten für den Einsatz dieser Waffen im Ernstfall ausgebildet. Als Trägersysteme stehen in Büchel in der Eifel deutsche Tornados zur Verfügung. Die Bundeswehr will, laut Bundesverteidigungsministerium, die atomwaffentauglichen „Tornado“-Flugzeuge bis 2025 im Dienst behalten. So will die Bundeswehr ihre nukleare Teilhabe in der NATO garantieren. Momentan läuft eine Debatte zur Nachfolge des Tornados.

2012 wurde in dem so genannten Abschreckungs- und Verteidigungsdispositiv der NATO Folgendes beschlossen: „Während die in Rede stehenden Bündnispartner danach streben, die Bedingungen für eine weitere Reduzierung der der NATO zugewiesenen nichtstrategischen Kernwaffen zu schaffen, und sie die Möglichkeiten dafür sondieren, werden sie auch sicherstellen, dass alle Elemente der nuklearen Abschreckung der NATO solange zuverlässig, sicher und effektiv bleiben, wie die NATO ein nukleares Bündnis bleibt.

„Im Einklang mit ihrem Bekenntnis, ein nukleares Bündnis zu bleiben, solange es Kernwaffen gibt, kommen die Bündnispartner überein, dass der Nordatlantikrat die entsprechenden Ausschüsse beauftragen wird, Konzepte dafür zu entwickeln, wie die möglichst umfassende Beteiligung der in Rede stehenden Bündnispartner in Bezug auf Vereinbarungen zur nuklearen Teilhabe gewährleistet werden kann, und zwar auch für den Fall, dass sich die NATO entschließen würde, ihre Abhängigkeit von in Europa stationierten nichtstrategischen Kernwaffen zu verringern.“

Viele Experten halten die nukleare Teilhabe für einen Verstoß gegen Artikel II des Nichtverbreitungsvertrags, in dem sich die atomwaffenfreien Staaten verpflichten, Atomwaffen von keinem Staat anzunehmen. rh, xh (Quellen: ICAN, Abschreckungs- und Verteidigungsdispositiv der NATO)

Bearbeitungstand: April 2019

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