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Bikini-Atoll

US-Atomtestgelände, Marshall-Inseln

Das Bikini-Atoll (marshallesisch: Pikinni) gehört geografisch zu den Marshall-Inseln im Pazifik. Die Inseln wurden im Zweiten Weltkrieg zunächst von den Japanern, später dann von den US-Streitkräften besetzt. Die US-Streitkräfte wählten das Bikini-Atoll für ihre ersten Atomwaffentests nach dem Abwurf der Bomben auf Hiroshima und Nagasaki. Zwischen 1946 und 1958 wurden 23 Atom- und Wasserstoffbomben auf dem Riff, in der Luft und unter Wasser gezündet.

Der König der Bikianer stimmte der Evakuierung der Inselbewohner zu, im Glauben, dass sein Volk zu einem späteren Zeitpunkt auf die Insel zurück kehren könnte und die knapp 200 Bewohner verließen im März 1946 freiwillig ihre Insel. Sie wurden auf das kleinere, unbewohnte Rongerik-Atoll umgesiedelt. Nach der Evakuierung wurde am 1. Juli 1946 der erste Atomtest »Able« durchgeführt. 

Vor allem durch den größten Test unter dem Codenamen »Castle Bravo« am 1. März 1954 wurden, durch die Detonation einer Wasserstoffbombe, Hunderte der Inselbewohner in der Umgebung verseucht. In einigen Fällen betrug die innerhalb weniger Stunden aufgenommene Strahlendosis bis zu 20.000 Rem. Der zulässige Belastungswert für Personen in deutschen AKWs beträgt im Vergleich dazu 1,5 Rem pro Jahr.

23 Jahre nach dem Bravo-Test erklärte das zuständige US-Energieministerium im Jahr 1977, dass die verstrahlten Menschen »die beste verfügbare Datenquelle zum Transfer von Plutonium, das von einem biologischen System durch die Darmwände aufgenommen wurde«, seien.

Das Bikini Atoll war zu kontaminiert für eine Säuberung. Die einheimische Bevölkerung wurde mehrfach umgesiedelt und drohte sogar zu verhungern, als sie auf Inseln ausgesetzt wurde, die keine Landwirtschaft zuließen. Sie durfte zwar ab 1968 zu den Inseln zurückkehren, wurde allerdings zehn Jahre später wegen der hohen Strahlenbelastung erneut evakuiert. Die 139 Bikianer ließen sich hauptsächlich auf Majuro und Ejit nieder.

Am 5. März 2001 wurde vom Nuclear Claims Tribunal beschlossen, dass die USA an die Bikinianer eine Entschädigung von rund 1,1 Mrd. US-Dollar zu zahlen haben. Diese Summe beinhaltet den Wertverlust des Atolls, Schmerzensgeld und Wiederaufbauhilfe.

Wann das Bikini-Atoll wieder besiedelt werden kann, bleibt unklar. Allerdings sind die Inseln kein Sperrgebiet mehr. Am 31. Juli 2010 wurde das Atoll zum UNESCO-Welterbe erklärt. xh

Bearbeitungsstand: Februar 2014

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