via Vertrag von Semei
Semei-Vertrag
engl.: Central Asian Nuclear Weapon Free Zone Treaty (CANWFZ)
Der Vertrag von Semei bzw. Semipalatinsk ist ein internationales Abkommen zum Verbot von Tests, Stationierung und Herstellung von Kernwaffen in Zentralasien. Er wurde am 8. September 2006 von fünf Staaten – Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan – in der kasachischen Stadt Semei (ehemals Semipalatinsk) unterzeichnet.
Was sieht der Vertrag vor?
Der Vertrag besagt, dass die fünf zentralasiatischen Staaten beschlossen haben, eine atomwaffenfreie Zone in Zentralasien zu schaffen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, auf Folgendes zu verzichten:
„die Erforschung, Entwicklung, Herstellung, Lagerung, den Erwerb, den Besitz oder die Kontrolle von Atomwaffen oder anderen nuklearen Sprengkörpern.“
Darüber hinaus ist es diesen Staaten untersagt, Unterstützung für eine der oben genannten Aktivitäten zu suchen oder anzunehmen oder zuzulassen, dass solche Aktivitäten auf ihrem Hoheitsgebiet stattfinden. Es ist ihnen ebenfalls nicht gestattet, gemäß dem Umfassenden Teststoppvertrag (CTBT) einen Atomtest durchzuführen. Ebenso wenig dürfen sie anderen Staaten gestatten, radioaktive Abfälle auf ihrem Hoheitsgebiet zu entsorgen.
Artikel 6 befasst sich mit der Umweltsanierung im Zusammenhang mit früheren nuklearen Aktivitäten, insbesondere von Atomtestgeländen und Lagerstätten für Uranabfälle.
Artikel 7 greift Artikel IV des Nichtverbreitungsvertrags (NVV) auf und gewährleistet den Vertragsparteien das Recht auf die nichtmilitärische Nutzung der Atomenergie.
Jede Vertragspartei ist verpflichtet, ein umfassendes Sicherungsabkommen und das Zusatzprotokoll mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu unterzeichnen. Ein Absatz befasst sich speziell mit dem Verbot der Lieferung von spaltbarem Material an Staaten, die kein umfassendes Sicherungsabkommen und dessen Zusatzprotokoll abgeschlossen haben.
Der physische Schutz von Kernmaterial und kerntechnischer Ausrüstung zur Verhinderung einer unbefugten Nutzung ist in Artikel 9 geregelt.
Der Vertrag ist unbefristet, doch können die Vertragsparteien mit einer Frist von zwölf Monaten zurücktreten, wenn:
„sie beschließt, dass außergewöhnliche Ereignisse im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Vertrags ihre höchsten nationalen Interessen gefährdet haben …“
Geschichte des Vertrags
Der erste wichtige Schritt zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone (NWFZ) in Zentralasien erfolgte im Mai 1992, als Kasachstan sich verpflichtete, die auf seinem Territorium befindlichen sowjetischen Atomwaffen aufzugeben, um als souveräner Staat dem Nichtverbreitungsrvertrag (NVV) beizutreten. Am 19. Mai 1992 sandte Präsident Nursultan Nasarbajew ein Schreiben an US-Präsident George H. W. Bush, in dem er garantierte, dass die großen Bestände an Atomwaffen innerhalb von sieben Jahren beseitigt würden. Tatsächlich wurden diese bis April 1995 vollständig an Russland zurückgegeben.
Kurz darauf erklärte der mongolische Präsident Punsalmaagin Ochirbat das Land zu einer NWFZ auf Einzelstaatsebene. Dieser Status wurde am 4. Dezember 1998 von den Vereinten Nationen anerkannt.
Formal war es der usbekische Präsident Islam Karimow, der auf der 48. Sitzung der UN-Generalversammlung einen Vorschlag zur Einrichtung einer atomwaffenfreien Zone in Zentralasien unterbreitete; in den folgenden Jahren folgten weitere Vorschläge Usbekistans und Kirgisistans in den Jahren 1994 bis 1996. Zu diesem Zeitpunkt kam es jedoch zu keinem Konsens.
Am 27. Februar 1997 verabschiedeten die Präsidenten der fünf Vertragsstaaten die Erklärung von Almaty, in der sie die Schaffung einer regionalen atomwaffenfreien Zone befürworteten. Darauf folgte eine Konferenz mit dem Titel „Zentralasien – eine atomwaffenfreie Zone“, die in Taschkent, Usbekistan, stattfand, sowie eine Resolution, die in der UN-Generalversammlung einstimmig verabschiedet wurde und die Einrichtung einer solchen Zone forderte. Im Jahr 2000 wurde eine weitere Resolution verabschiedet, die diese Forderung bekräftigte.
Bei Gesprächen am 27. September 2002 in Samarkand, Usbekistan, konnten sich Experten aus den fünf zentralasiatischen Staaten auf den Wortlaut eines Vertrags einigen, und am 8. Februar 2005 verabschiedeten sie den endgültigen Entwurf bei einem Treffen in Taschkent.
Der Vertrag wurde am 8. September 2006 in Kasachstan unterzeichnet. Der Ort der Unterzeichnung, Semei, wurde aufgrund seiner symbolischen Bedeutung gewählt: In der Nähe befand sich das sowjetische Atomtestgelände Semipalatinsk, das 1991 geschlossen wurde.
Zunächst lehnten Russland und die Vereinigten Staaten den Vertrag ab. Die USA sprachen sich gegen jegliche verbindlichen Beschränkungen ihrer militärischen Aktivitäten in der Region aus. Schließlich begrüßten Russland und China die Initiative, doch die westlichen Atommächte bestanden auf einer Zusatzvereinbarung, die es Russland untersagte, den Vertrag durch den Abschluss anderer bilateraler Abkommen zu untergraben. Insbesondere bestand die Sorge, dass der Taschkenter Vertrag über kollektive Sicherheit von 1992 es Russland ermöglichen würde, Atomwaffen durch zentralasiatische Länder zu transportieren oder sie sogar in der Region zu stationieren.
Der Erste Ausschuss der Vereinten Nationen verabschiedete die Resolution A/C.1/61/L.54/Rev.1 mit einer Abstimmung (128 zu 3 bei 36 Enthaltungen), in der die Einrichtung der CANWFZ begrüßt wurde, wobei jedoch auch die Kontroversen um den Vertrag zum Ausdruck kamen.
Der Vertrag trat am 21. März 2009 in Kraft. Der Semei-Vertrag ist der erste seiner Art: Er ist die erste multinationale atomwaffenfreie Zone, die ehemalige Sowjetrepubliken umfasst, und die erste auf der Nordhalbkugel.
Protokoll zum Vertrag
Am 6. Mai 2014 unterzeichneten alle fünf offiziell anerkannten Atomwaffenstaaten – China, Frankreich, Russland, das Vereinigte Königreich und die USA – in New York das Protokoll zum Vertrag. Das Protokoll enthält folgende rechtsverbindliche Zusicherung:
„Jede Vertragspartei verpflichtet sich, keine Atomwaffen oder andere nukleare Sprengkörper gegen eine Vertragspartei des Vertrags über eine atomwaffenfreie Zone in Zentralasien einzusetzen oder mit deren Einsatz zu drohen.“
Diese Verpflichtung wird als „negative Sicherheitsgarantien“ bezeichnet.
Die Vertragsparteien verpflichten sich zudem, Folgendes zu unterlassen:
„zu Handlungen beizutragen, die einen Verstoß gegen den Vertrag oder dieses Protokoll durch Vertragsparteien darstellen.“
Obwohl das Protokoll ebenso wie der Vertrag unbefristet gilt, ist ein Rücktritt mit einer Frist von zwölf Monaten aus dem oben im Semei-Vertrag genannten Grund zulässig.
China, Frankreich, Russland und das Vereinigte Königreich haben das Protokoll ratifiziert, die Vereinigten Staaten jedoch noch nicht. Der ehemalige US-Präsident Barack Obama legte das Protokoll am 27. April 2015 dem US-Senat zur Ratifizierung vor, begleitet von einem Schreiben, in dem es hieß:
„Die Ratifizierung des Protokolls liegt im besten Interesse der Vereinigten Staaten, da sie die Sicherheit der USA stärkt, indem sie unser Ziel der Verhinderung der Verbreitung von Kernwaffen fördert, (…) das Inkrafttreten des Protokolls für die Vereinigten Staaten würde keine Änderungen des US-Rechts, der US-Politik oder der US-Praxis erfordern.“
Dennoch stimmte der Senat nicht für die Ratifizierung des Abkommens.
Sowohl Frankreich als auch das Vereinigte Königreich legten bei der Unterzeichnung des Vertrags Auslegungserklärungen vor. Sie hielten damit fest, dass sie an die in Artikel 1 dargelegte Verpflichtung zu negativen Sicherheitsgarantien nicht gebunden seien, sollte eine Vertragspartei gegen ihre Nichtverbreitungsverpflichtungen verstoßen. Sie behielten sich zudem das Recht vor, diese Verpflichtung zu überprüfen, falls die Bedrohung, die Entwicklung und die Verbreitung anderer Massenvernichtungswaffen (wie chemischer oder biologischer Waffen) dies erforderlich machen sollten. In einem solchen Fall würden sie den Rücktritt mit einer Frist von nur drei Monaten ankündigen.
Aktueller Stand des Vertrags und des Protokolls
Yerzhan Ashikbayev, Kasachstans Botschafter in den Vereinigten Staaten, erklärte 2014 anlässlich des 10. Jahrestags der Verabschiedung des Protokolls zum Vertrag, dass die Ratifizierung des Protokolls zum CANWFZ-Vertrag durch die Vereinigten Staaten „die Institutionalisierung des Vertrags vollenden“ und „die Struktur und den rechtlichen Status der Zone formalisieren“ würde, in der Atomwaffen verboten sind.
Der kasachische Botschafter äußerte die Befürchtung, dass die wachsenden Spannungen zwischen den Atomwaffenstaaten in Verbindung mit dem Auslaufen und dem Rückzug aus wichtigen Rüstungskontrollabkommen – darunter Russlands Rücknahme der Ratifizierung des CTBT – das Nichtverbreitungsregime unter Druck setzten. Der NVV erkennt die Bedeutung der Einrichtung von atomwaffenfreien Zonen an. Er war der Ansicht, dass die USA den NVV durch die Ratifizierung des CANWFZ-Vertrags stärken könnten.
Kasachstan organisierte am 27. und 28. August 2024 in Astana eine Veranstaltung, bei der Vertreter*innen aller bestehenden Verträge zur Einrichtung atomwaffenfreier Zonen, der Mongolei, der fünf Atomwaffenstaaten sowie Nichtregierungsorganisationen zusammenkamen. In seinem Abschlussbericht als Vorsitz erklärte Kasachstan unter anderem, dass die Vertreter:
„die Notwendigkeit der Unterzeichnung und Ratifizierung der entsprechenden Protokolle zu allen Verträgen über atomwaffenfreie Zonen durch die Atomwaffenstaaten sowie die Streichung jeglicher Auslegungserklärungen zu diesen Protokollen betonten und dabei hervorhoben, dass die Gewährung von Sicherheitsgarantien durch die Atomwaffenstaaten für die vollständige Umsetzung der Verträge unerlässlich sei.“
Am 5. Dezember 2024 fand in Aschgabat, Turkmenistan, ein Treffen der Vertragsstaaten des Vertrags über die zentralasiatische atomwaffenfreie Zone statt. Auch bei diesem Treffen wurde die Ansicht geäußert, dass Atomwaffenstaaten, „die den Vertrag noch nicht unterzeichnet oder ratifiziert haben“, dies „vorrangig“ tun sollten.
Zu Beginn der NVV-Überprüfungskonferenz im April 2026 erklärte Yerzhan Ashikbayev, der mittlerweile erste stellvertretende Außenminister Kasachstans ist:
„Der Beitrag des Semipalatinsk-Vertrags zur Gewährleistung der Sicherheit nicht nur in Zentralasien, sondern auch über dessen Grenzen hinaus ist unbestreitbar.“
Es ist unwahrscheinlich, dass die Pattsituation hinsichtlich der Unterzeichnung des Protokolls zum Vertrag über die kernwaffenfreie Zone in Zentralasien (CANWFZ) durch die USA in absehbarer Zeit überwunden wird – ähnlich wie bei allen Initiativen und Gesprächen zur nuklearen Abrüstung und Rüstungskontrolle, die derzeit ins Stocken geraten sind oder eingestellt wurden. Nun zwanzig Jahre nach der Unterzeichnung haben die Staaten Zentralasiens immer noch keine Zusicherung seitens der Vereinigten Staaten, dass sie nicht mit Kernwaffen angegriffen werden.
Bearbeitungsstand: September 2026, xh
► Weitere Informationen über atomwaffenfreie Zonen
Im Wortlaut:
► Treaty on a Nuclear Weapon Free Zone in Central Asia (engl.), 08.09.2006
► Protokoll zum Vertrag (engl.), 06.05.2014
► Chargé d’affaires a.i. of the Permanent Mission of Turkmenistan: Letter to the United Nations addressed to the Secretary-General (engl.), A/79/698, 17.12.2024
Quellen:
Kuramitsu S: The Case for Senate Action on the Protocol to the Central Asian Nuclear-Weapon-Free Zone, Issue Briefs, Vol. 16, Ausgabe 2, Arms Control Association, 09.02.2024
NTI: The Central Asian Nuclear-Weapon-Free Zone (CANWFZ), PDF, aufgerufen via Internet Archive am 03.09.2026, keine Datumsangabe
Obama B: Message to the Senate — Protocol to the Treaty on a Nuclear-Weapon-Free Zone in Central Asia, 27.04.2015
Office of the Spokesperson, US Dept of State: United States Signs Protocol to Central Asian Nuclear-Weapon-Free Zone Treaty, Media Note, 06.05.2014
Shekinskaya N: Central Asia celebrates 20 years as a nuclear-weapon-free zone, UN News, 30.04.2026
UN Secretary-General: Comprehensive Study of the question of nuclear-weapon-free zones in all its aspects, United Nations General Assembly, A/79/950, 16.06.2025

