Kampf dem Atomtod
Die Kampagne "Kampf dem Atomtod" richtete sich gegen die geplante Bewaffnung der Bundeswehr mit taktischen Atomwaffen. Dagegen formierte sich einem Bündnis aus SPD, DBG, FDP, Kirchenvertretern, Schriftstellern und Wissenschaftlern. Jedoch konnte der gemeinsam getragene Aufruf den Bundestagsbeschluss vom 25. März 1958 für die Stationierung der Waffen nicht verhindern. Auch der Versuch, eine Volksbefragung zu initiieren, scheiterte. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni die geplante Volksbefragung als verfassungswidrig verboten hatte, wurde die Kampagne beendet. Im Dezember 1958 entschied die Nato, dass die in Deutschland stationierten Atomwaffen unter dem Oberbefehl der USA verbleiben sollten.
Gründungsaufruf der Aktion "Kampf dem Atomtod" vom 10. März 1958
„Das deutsche Volk diesseits und jenseits der Zonengrenze ist im Fall eines Krieges zwischen Ost und West dem sicheren Atomtod ausgeliefert. Einen Schutz dagegen gibt es nicht. Beteiligung am atomaren Wettrüsten und die Bereitstellung deutschen Gebietes für Abschussbasen von Atomwaffen können diese Bedrohung nur erhöhen. Ziel einer deutschen Politik muss deshalb die Entspannung zwischen Ost und West sein. Nur eine solche Politik dient der Sicherheit des deutschen Volkes und der nationalen Existenz eines freiheitlich-demokratischen Deutschlands.
Wir fordern Bundestag und Bundesregierung auf, den Rüstungswettlauf mit atomaren Waffen nicht mitzumachen, sondern als Beitrag zur Entspannung alle Bemühungen um eine atomwaffenfreie Zone in Europa zu unterstützen.
Wir rufen das gesamte deutsche Volk ohne Unterschied des Standes, der Konfession oder der Partei auf, sich einer lebensbedrohenden Rüstungspolitik zu widersetzen und statt dessen eine Politik der friedlichen Entwicklung zu fördern. Wir werden nicht Ruhe geben, solange der Atomtod unser Volk bedroht. (LL)
Bearbeitungsstand: Mai 2014