Atomwaffen A-Z

Atomverbrechen

engl.: nuclear crime

Wer eine Explosion durch Kernenergie vorbereitet oder herbeiführt, sowie wer derartige Stoffe vorsätzlich ohne die nach dem Atomgesetz erforderliche Genehmigung ein- oder ausführt, befördert oder außerhalb der staatlichen Verwahrung aufbewahrt sowie wer ohne diese Genehmigung Kernreaktoren oder ähnliche Anlagen errichtet oder ihren Betrieb wesentlich verändert oder Kernbrennstoffe außerhalb derartiger Anlagen verwendet, begeht eine Straftat nach §§ 307ff. StGB (Fassung vom 25. 1. 1998).

Bearbeitungsstand: Mai 2008

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