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Raketenabwehrvertrag

engl.: Anti-Ballistic Missile Treaty (ABM)

Am 26. Mai 1972 schlossen die USA und die damalige Sowjetunion den ABM-Vertrag (zu dt.: Raketenabwehrvertrag). Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion wurden Russland, Kasachstan, Belarus (Weißrussland) und die Ukraine Rechtsnachfolger des Vertrags.

Der Vertrag spielte eine wichtige Rolle beim Versuch, das Wettrüsten im Kalten Krieg einzudämmen. Inhaltlich verbot er den Aufbau von nationalen (d.h. das Territorium von Russland oder den USA schützenden) Abwehrsystemen gegen ballistische Raketen. Außerdem schloss das Abkommen die Stationierung von Systemkomponenten für Raketenabwehr auf dem Meer, in Flugzeugen und im Weltraum aus.

Dahinter stand die Grundüberlegung, dass solch ein Abwehrsystem den Gegner nur zur Entwicklung neuer oder zur Stationierung von immer mehr Atomraketen provozieren würde, in der Hoffnung, das System so überwinden zu können. Der ABM-Vertrag zielte daher darauf ab, die gegenseitige Abschreckung zu erhalten, d.h. die uneingeschränkte gegenseitige Bedrohung der damaligen Supermächte mit ihren jeweiligen Langstreckenraketen.

Seit mehreren Jahren wollen die USA jedoch ein weltumspannendes Raketenabwehrsystem aufbauen, das auch Weltraumkomponenten umfasst. Dieses besonders von der Regierung unter George W. Bush verstärkte Programm hätte die Vereinbarungen des ABM-Vertrages verletzt. Daher haben die USA den Vertrag im Dezember 2001 gekündigt. Die Kündigung trat nach einer Frist von sechs Monaten im Juni 2002 in Kraft.

Präsident Bush begründete den Schritt mit seiner Wahrnehmung einer geänderten Welt, in der die Bedrohung nicht mehr länger von Russland oder anderen Großmächten ausginge, sondern das Land sich gegen Terroristen oder "Schurkenstaaten" schützen müsse. (LL)

Bearbeitungsstand: September 2021

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