Atomwaffen A-Z

Canberra-Kommission zur Beseitigung von Atomwaffen

engl.: Canberra Commission on the Elimination of Nuclear Weapons

Am 26. November 1995 kündigte der damalige Premierminister Australiens Paul Keating die Gründung der 17-köpfigen „Canberra Commission on the Elimination of Nuclear Weapons“ an. Die Aufgabe der hochrangig besetzten Expertenkommission war: 

„praktische Wege in eine nuklearwaffenfreie Welt aufzuzeigen, unter Berücksichtigung der damit verbundenen Probleme der Erhaltung von Stabilität und Sicherheit während der Übergangsphase und nachdem dieses Ziel erreicht ist“.

Unter den Kommissionsmitglieder waren u.a. Friedensnobelpreisträger Professor Joseph Rotblat, der ehem. US-Verteidigungsminister Robert McNamara, der ehem. Kommandeur der nuklearen US-Streitkräfte General Lee Butler und Meeresforscher Jacques-Yves Cousteau.

In ihrem am 14. August 1996 vorgelegten Bericht setzt sich die Canberra-Kommission umfassenden mit der nuklearen Abschreckung auseinander sowie mit den Argumenten, die gegen eine nuklearwaffenfreie Welt vorgebracht werden. In einer einleitenden Erklärung zum Bericht kam sie zu folgenden Schlussfolgerungen:

  • Atomwaffen sind von immenser Zerstörungskraft, und jeder Einsatz wäre katastrophal.
  • Atomwaffen stellen eine unerträgliche Bedrohung für die Menschheit dar.
  • Trotz des Endes des Kalten Krieges werden weiterhin Behauptungen über den Nutzen von Atomwaffen aufgestellt.
  • Wären sich die Menschen ihrer Gefahren bewusster, würden sie sie ablehnen. Ihr Besitz wäre dann nicht zulässig.
  • Die diskriminierende Situation, in der nur wenige Staaten über Atomwaffen verfügen, ist instabil und nicht aufrechterhaltbar. Solange auch nur ein Staat über Atomwaffen verfügt, werden andere sie ebenfalls haben wollen.
  • Die Behauptung, Atomwaffen könnten auf Dauer behalten und niemals – weder versehentlich noch absichtlich – eingesetzt werden, ist unglaubwürdig.
  • Atomwaffen mindern die Sicherheit aller Staaten und machen die Staaten, die sie besitzen, zu Zielen.
  • Es besteht die Möglichkeit, sich für die Abschaffung von Atomwaffen zu entscheiden.

Dann schlägt sie eine Reihe konkreter Schritte vor, mit denen der Prozess der Atomwaffenbeseitigung unverzüglich eingeleitet werden kann. Als unmittelbar realisierbar werden folgende Sofortmaßnahmen vorgeschlagen:

  • Aufhebung der höchsten Alarmbereitschaft (LOW) für Atomwaffen.
  • Trennung der Sprengköpfe von den Trägersystemen.
  • Beendigung der Stationierung substrategischer (taktischer) Atomwaffen.
  • Stopp der Atomwaffentests.
  • Beginn von Verhandlungen zur weiteren Reduzierung der Atomwaffenarsenale der Vereinigten Staaten und Russlands.
  • Abkommen zwischen den Atomwaffenstaaten über einen gegenseitigen Verzicht auf einen Ersteinsatz und über den Verzicht auf einen Atomwaffeneinsatz gegen die Nicht-Atomwaffenstaaten (negative Sicherheitsgarantien).

Mit der Canberra Commission ist es gelungen, Vertreter*innen von Regierungen und Nicht-Regierungsorganisationen zu einer bis dahin im Abrüstungsbereich nicht gekannten Zusammenarbeit zu bringen. Es war das erste Mal, dass ein Staat sich mit der Annahme auseinandersetzte, dass die Existenz von Atomwaffen bedeute, dass diese weiterhin notwendig seien, um von ihrem Einsatz abzuschrecken.Der Bericht der Kommission hatte eine erhebliche Bedeutung, um den wissenschaftlichen Diskussionsstand zur nuklearwaffenfreien Welt zusammenzufassen und in konkrete Vorschläge umzusetzen, die in den folgenden internationalen politischen Diskussionsprozess eingeflossen sind.

Bearbeitungsstand: Aug 2026, xh

►Bericht der Canberra Commission im Wortlaut (engl.)

Quellen

Evans G: The Canberra Commission on the Elimination of Nuclear Weapons and Subsequent International Developments, paper presented to NIRA Roundtable, Tokyo, 6-7.10.2000
Hall X: Vor 30 Jahren: Der Bericht der Canberra Commission, Atomwaffen A-Z, 12.08.2026
Jürgen Scheffran in: Bender/Liebert: Wege zu einer nuklearwaffenfreien Welt, Münster 2001, S. 47f.

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