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Humanitäre Initiative

engl.: humanitarian initiative

Eine Gruppe von Staaten brachte die tiefe Besorgnis der gesamten Staatengemeinschaft über die katastrophalen humanitären Folgen eines Atomwaffeneinsatzes zum ersten Mal 2010 bei der Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag (NVV) formell zum Ausdruck. Im Schlussdokument wurde diese Besorgnis festgeschrieben. Damit wurde eine neue Ausrichtung der internationalen Debatte über Atomwaffen ermöglicht, die 2013 und 2014 durch drei Regierungskonferenzen zu den humanitäreren Folgen von Atomwaffen in Norwegen (Oslo), Mexiko (Nayarit) und Österreich (Wien) vertieft wurde.

Wichtig bei dieser Initiative war der zivilgesellschaftliche Beitrag, mit dem Überlebende der Atomwaffeneinsätze und -tests bis in die 3. Generation von den Folgen berichteten. Darüber hinaus trugen internationale Hilfsorganisationen und andere NGOs zum Wissen bei, u.a. mit wissenschaftlichen Studien zu den Folgen und Risiken von Atomwaffen.

Gleichzeitig schlossen sich immer mehr Staaten der „Humanitären Initiative“ an, die seit 2012 immer wieder in internationalen Abrüstungsforen eine gemeinsame Erklärung verliest. Bei der Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag 2015 zählten sie 159 – nie zuvor haben sich so viele Staaten auf ein gemeinsames, substanzielles Statement geeinigt.

Österreich lud am Ende der Wiener Konferenz 2014 andere Staaten dazu ein, sich einer Erklärung unter dem Titel „Austrian Pledge“ anzuschließen. Bis Mai 2015 hatte sich weltweit bereits eine Mehrheit der Staaten (über 100) der Erklärung angeschlossen, worauf eine Umbenennung der Erklärung zu „Humanitarian Pledge“ erfolgte.

Die humanitären Folgen von Atomwaffen sollen demzufolge den Kern des Atomwaffendiskurses bilden. Statt sicherheitspolitischer Theorie – fokussiert auf nukleare Abschreckung als dominantes Konzept – werden die tatsächlichen Auswirkungen ins Zentrum der Debatte gerückt. Diese Folgen sind nach Ansicht der teilnehmenden Staaten der Initiative unter humanitärem Völkerrecht inakzeptabel; daher müssen die Waffen – wie bereits alle anderen Massenvernichtungswaffen – geächtet werden. Diese Ächtung erfolgte durch die Verabschiedung 2017 und das Inkrafttreten 2021 des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV).

Vor der ersten Staatenkonferenz der Vertragsparteien zum Atomwaffenverbotsvertrag im Juni 2022 veranstaltete Österreich erneut eine Konferenz über die humanitären Folgen von Atomwaffen. xh

Bearbeitungsstand: Februar 2024

► Mehr Informationen zur Humanitären Initiative

Quellen:
Reaching Critical Will: Humanitarian impact of nuclear weapons
Kmentt A: The Humanitarian Initiative and the TPNW, Toda Institute, Februar 2021

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