Seit 2012 schließen sich immer mehr Staaten zusammen, um ihre Besorgnis über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen zum Ausdruck zu bringen. In einer ersten Erklärung vor der Atomwaffenkonferenz zum Atomwaffensperrvertrag im Mai 2012 haben 16 Staaten u.a. erklärt:
„Es ist im Interesse des Überlebens der Menschheit, dass Atomwaffen unter keinen Umständen wieder eingesetzt werden.“
In sechs darauf folgenden Erklärungen wuchs die Gruppe der unterstützenden Staaten immer weiter an und erreichte zuletzt während der Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags am 28. April 2015 in New York 159 Unterstützerstaaten–nie haben sich so viele Staaten auf ein gemeinsames, substanzielles Statement geeinigt..
Deutschland jedoch schloss sich diesen Erklärungen nicht an. Begründet wurde diese Haltung durch die Bundesregierung in einer „Kleinen Anfrage“ der Grünen mit dem Verweis, dass die Formulierung „unter keinen Umständen“ im Widerspruch zur NATO-Abschreckungsdoktrin stehe.
Seit 2013 fanden drei Regierungskonferenzen zum Thema "Humanitäre Folgen von Atomwaffen" statt: in Norwegen (Oslo, März 2013), Mexiko (Nayarit, Februar 2014) und Österreich (Wien, Dezember 2014). Die Schlussfolgerungen aus diesen Konferenzen sind wie folgt:
- Im Falle einer Atomwaffendetonation ist keine angemessene Hilfeleistung möglich. Die Auswirkungen würden alle Staaten betreffen.
- Angesichts der humanitären Auswirkungen ist ein neuer diplomatischer Prozess nötig, um ein rechtlich bindendes Instrument zu verhandeln, das eine internationale Norm zur Ächtung von Atomwaffen etabliert.
- Als einzige Massenvernichtungswaffen unterliegen Atomwaffen noch keinem expliziten Verbot. Daher hat sich die österreichische Regierung dazu verpflichtet, diese Lücke gemeinsam mit allen relevanten Akteuren zu schließen.
Österreich lud am Ende der Wiener Konferenz andere Staaten dazu ein, sich der Erklärung unter dem Titel „Austrian Pledge“ anzuschließen. Bis zum 18. Mai 2015 hat sich weltweit bereits eine Mehrheit der Staaten (über 100, Tendenz steigend) der Erklärung angeschlossen, worauf eine Umbenennung der Erklärung zu „Humanitarian Pledge“ erfolgte.
Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich:
„...mit allen relevanten Akteuren, Staaten, internationalen Organisationen, der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, Abgeordneten und Zivilgesellschaft, zusammen zu arbeiten, um die Stigmatisierung, das Verbot und die Eliminierung von Atomwaffen angesichts ihrer inakzeptablen humanitären Folgen und einhergehenden Risiken voranzubringen.“
Nach dem Scheitern der Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag (NPT) und der damit einhergehenden fehlenden Einigung über einen Ächtungsvertrag, stellte die Unterstützung des „Humanitarian Pledge“ einen dringend benötigten Hoffnungsschimmer zur Beschleunigung und Vorantreibung der atomaren Abrüstung dar. Dieser bestätigte sich, als am 7. Juli 2017 in den Vereinten Nationen in New York der Atomwaffenverbotsvertrag beschlossen wurde, dessen Verhandlungsprozess unter anderem von der "Humanitären Intitiative" eingeleitet wurde.
Die humanitäre Dimension soll demzufolge den Kern des Atomwaffendiskurses bilden. Statt sicherheitspolitischer Theorie werden die tatsächlichen Auswirkungen in den Fokus gerückt. Diese Folgen sind unter humanitären Völkerrecht inakzeptabel; daher müssen die Waffen – wie bereits alle anderen Massenvernichtungswaffen – geächtet werden.
Teilnehmende Staaten an der „Humanitären Initiative“
Afghanistan, Algerien, Andorra, Angola, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belarus, Belize, Benin, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Brasilien, Brunei, Burkina Faso, Burundi, Chile, Cook Inseln, Costa Rica, Dänemark, Djibuti, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Elfenbeinküste, El Salvador, Eritrea, Fidschi, Finnland, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indonesien, Iran, Irak, Irland, Island, Jamaika, Japan, Jemen, Jordan, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisien, Kiribati Kolumbien, DR Kongo, Kongo-Brazzaville, Komoren, Kuba, Kuwait, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Malta, Marokko, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Mexiko, Föderierte Staaten von Mikronesien, Republik Moldau, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Neuseeland, Nicaragua, Niger, Nigeria, Niue, Norwegen, Oman, Österreich, Palau, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Salomonen, Sambia, Samoa, San Marino, Sao Tome und Principe, Saudi-Arabien, Staat Palästina, Schweden, Schweiz, Senegal, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Singapur, Somalia, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent/Grenadinen, Sri Lanka, Sudan, Surinam, Swasiland, Südafrika, Republik Südsudan, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschad, Tunesien, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Uruguay, Vanuatu, Vatikanstadt, Venezuela, Vereinte Arabische Emirate, Vietnam, Volksrepublik Laos, Zentral-Afrikanische Republik, Zimbabwe, Zypern.
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