Atomwaffen A-Z

Open-Ended Working Group (OEWG)

Dt.: Ergebnis-offene Arbeitsgruppe

Die Vereinten Nationen richteten eine offene Arbeitsgruppe (OEWG) mit dem Titel „Voranbringen der multilateralen Verhandlungen über nukleare Abrüstung“ ein. Dieses Nebenorgan der Vereinten Nationen zeichnete sich durch sein offenes und interaktives Format aus, das Raum für eine intensivere Beteiligung von Mitgliedstaaten, Expert*innen und Organisationen der Zivilgesellschaft bot.
Die erste OEWG wurde durch die Resolution 67/56 der UN-Generalversammlung von 2012 beauftragt, konkrete und wirksame Maßnahmen, Bestimmungen und Normen zu prüfen, die zur Beseitigung von Kernwaffen erforderlich sind.

Die OEWG nahm am 14. März 2013 in der UN-Vertretung in Genf ihre Arbeit auf; den Vorsitz führte Botschafter Manuel B. Dengo aus Costa Rica. In weiteren Sitzungen vom 14. bis 24. Mai, am 27. Juni sowie vom 19. bis 30. August wurden bestehende Abrüstungsverpflichtungen überprüft und neue Wege für die multilaterale Abrüstung ausgelotet. Die OEWG erörterte verschiedene Ansätze zur nuklearen Abrüstung, darunter einen schrittweisen Ansatz unter Verwendung von „Bausteinen“ zur Untermauerung jedes einzelnen Schritts, einen umfassenden, stufenweisen Ansatz innerhalb eines zeitlichen Rahmens, eine Konvention über Kernwaffen sowie einen multilateralen, rechtsverbindlichen Rahmen, der die Staaten zur Verwirklichung einer kernwaffenfreien Welt innerhalb eines festgelegten Zeitraums verpflichtet.

Die OEWG trat 2016 erneut zusammen, nachdem sie 2015 von der UN-Generalversammlung ein neues Mandat erhalten hatte. Dies geschah im Anschluss an die Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag (NVV), auf der es – vor allem aufgrund von Meinungsverschiedenheiten darüber, wie die nukleare Abrüstung vorangebracht werden sollte – nicht gelungen war, ein Konsensdokument zu verabschieden. In der Zwischenzeit hatte eine Reihe von Konferenzen zu den humanitären Auswirkungen von Atomwaffen (HINW) stattgefunden, die von Norwegen, Mexiko und Österreich ausgerichtet wurden. Eine große Gruppe von Staaten hatte die „Humanitarian Pledge“ unterzeichnet und sich damit verpflichtet, Artikel VI des NVV zur Beseitigung von Atomwaffen umzusetzen und „wirksame Maßnahmen zu ermitteln und zu verfolgen, um die Rechtslücke hinsichtlich des Verbots und der Beseitigung von Atomwaffen zu schließen“.

Die Resolution A/RES/70/33 der UN-Generalversammlung wurde mit 135 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 34 Enthaltungen verabschiedet. Die Resolution bekräftigte „wie dringend notwendig es ist, bei den multilateralen Verhandlungen über nukleare Abrüstung substanzielle Fortschritte zu erzielen“. Die OEWG wurde beauftragt, „konkreter, wirksamer rechtlicher Maßnahmen, Rechtsvorschriften und Normen, die zur Herbeiführung und Erhaltung einer Welt ohne Kernwaffen abgeschlossen werden müssen“, zu erörtern. Weitere Maßnahmen wie Transparenz, Risikominderung bzw. -Beseitigung sowie Maßnahmen zur Schärfung des Bewusstseine und zum besseren Verständnis der humanitären Folgen einer atomaren Detonation sollten ebenfalls behandelt werden.

Die OEWG nahm ihre Arbeit am 22. Februar 2016 unter dem Vorsitz des thailändischen Botschafters Thani Thongphakdi auf. Es fanden drei Sitzungen vom 22. bis 26. Februar, 2. bis 13. Mai und 5.-19.August statt. Die OEWG stand allen Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und akkreditierten Vertreter*innen der Zivilgesellschaft offen. Keiner der neun Staaten, die über Atomwaffen verfügen, nahm an der OEWG teil. Die fünf anerkannten Atomwaffenstaaten (P5) hatten in der Vollversammlung gegen die Einrichtung einer OEWG gestimmt und ihre Ablehnung damals gemeinsam wie folgt begründet:

„L.13/Rev.1 [später als A/RES/70/33 bezeichnet] entbehrt all jener wesentlichen Komponenten, die eine sinnvolle Zusammenarbeit und ein produktives Ergebnis als Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen gewährleisten würden. Diese Resolution versucht, die nukleare Abrüstung voranzutreiben, ignoriert dabei jedoch sicherheitspolitische Erwägungen. Wir glauben nicht, dass ein solcher Ansatz effektiv zu konkreten Fortschritten führen kann.“ [eigene Übersetzung]

Obwohl die Atomwaffenstaaten nicht anwesend waren, wurden ihre Argumente während der OEWG von den mit ihnen verbündeten Staaten vorgebracht. Es wurden Bedenken hinsichtlich des globalen Sicherheitsumfelds, der vermeintlichen Gefahr einer Untergrabung des NVV und der Notwendigkeit eines Konsenses unter allen Staaten geäußert. Eine Gruppe von 18 Staaten1 legte ein Papier vor, in dem sie sich für die Nutzung paralleler und sich gegenseitig verstärkender „Bausteine“ aussprachen, um einen „progressiven Ansatz“ zu schaffen, der auf den dreizehn praktischen Schritten zur Umsetzung von Artikel VI basiert, die auf der NPT-Überprüfungskonferenz im Jahr 2000 verabschiedet wurden.

Etwa 103 Nicht-Atomwaffenstaaten nahmen an der OEWG teil, die sich größtenteils für ein Verbot von Atomwaffen aussprachen und die „Humanitarian Pledge“ unterzeichnet hatten. Der Kern ihrer Argumentation bestand darin, dass die mit Atomwaffen verbundenen humanitären Folgen und Risiken bedeuten, dass alle möglichen wirksamen Maßnahmen – sowohl rechtlicher als auch nicht-rechtlicher Art – dringend ergriffen werden sollten, um von einer Sicherheitspolitik abzurücken, die auf nuklearer Abschreckung beruht. Die „Rechtslücke“ (das Fehlen eines spezifischen Verbots von Atomwaffen) muss überwunden werden, um den Atomwaffensperrvertrag (NPT) zu stärken, nicht um ihn zu untergraben.

Die in der OEWG 2012 identifizierten Ansätze waren:

  1. Ein umfassendes Atomwaffenkonvention
  2. Ein eigenständiger Verbotsvertrag
  3. Ein Rahmenabkommen, das verschiedene Verbote und andere Verpflichtungen zur Abrüstung und Verifikation zusammenfasst.
  4. Ein schrittweiser oder „Baustein“-Ansatz, bei dem die Beseitigung und die Verifikation dem Verbot vorausgehen würden.

Der Entwurf des Abschlussberichts des Vorsitzenden spiegelte die mehrheitliche Unterstützung für die Empfehlung wider, dass die UN-Generalversammlung Verhandlungen über einen Verbotsvertrag mandatieren solle, der zur vollständigen Beseitigung führen würde. Australien beantragte jedoch am letzten Tag der Konferenz eine Abstimmung, da 14 Staaten mit der Formulierung „breite Unterstützung“ für einen Atomwaffenverbotsvertrag nicht einverstanden waren. 

Nachdem die Abstimmung beantragt worden war, brachte Guatemala einen Änderungsantrag zum Abschlussbericht ein.

Der Änderungsantrag sah vor, dass Absatz 67 wie folgt lautete:

„Die Arbeitsgruppe empfahl mit breiter Unterstützung, dass die Generalversammlung im Jahr 2017 eine allen Staaten offenstehende Konferenz unter Beteiligung und Mitwirkung internationaler Organisationen und der Zivilgesellschaft einberuft, um ein rechtsverbindliches Instrument zum Verbot von Atomwaffen auszuhandeln, das zu deren vollständiger Beseitigung führt, wie in Absatz 34 oben dargelegt.“ [eigene Übersetzung]

Der Änderungsantrag wurde angenommen, und der geänderte Bericht wurde mit 68 zu 22 Stimmen bei 13 Enthaltungen verabschiedet.

Die mit den Atomwaffenstaaten verbündeten Staaten gaben sich mit diesem Ergebnis jedoch nicht zufrieden, und es wurde Folgendes hinzugefügt:

„Die Arbeitsgruppe erkannte an, dass andere Staaten2 der oben genannten Empfehlung nicht zustimmten und dass sie empfohlen hatten, dass jeder Prozess zur Förderung multilateraler Verhandlungen über nukleare Abrüstung nationale, internationale und kollektive Sicherheitsbelange berücksichtigen müsse, und sie unterstützte die Verfolgung praktischer Schritte, bestehend aus parallelen und gleichzeitigen wirksamen rechtlichen und nicht-rechtlichen Maßnahmen, um multilaterale Verhandlungen über nukleare Abrüstung voranzubringen.“ [eigene Übersetzung]

Trotz der Kontroversen darüber, welcher Ansatz als der richtige zu empfehlen sei, wurden die übrigen Diskussionen während der OEWG 2016 als konstruktiv angesehen. Andere Themen wie Transparenzmaßnahmen, Risikominderung und Bewusstseinsschärfung für die humanitären Folgen wurden ausführlich behandelt. Auch Bedenken hinsichtlich der Modernisierung von Atomwaffen oder der Prävention von Nuklearterrorismus wurden in den Abschlussbericht aufgenommen.

Die Empfehlung der OEWG 2016 mündete in die Resolution A/RES/71/258 der UN-Generalversammlung, die am 23. Dezember 2016 verabschiedet wurde. 113 Staaten stimmten dafür, 35 dagegen und 13 enthielten sich. Die Verhandlungen fanden 2017 statt, und der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) wurde am 7. Juli 2017 verabschiedet. Der Vertrag trat am 22. Januar 2021 in Kraft. Bislang wurde er von 95 Staaten unterzeichnet, und 75 Staaten haben ihn ratifiziert.

Bearbeitungsstand: August 2026, xh

Im Wortlaut:

► UN-Vollversammlung: Voranbringen der multilateralen Verhandlungen über nukleare Abrüstung, A/RES/67/56, 03.12.2012

► Final Report of the Open-Ended Working Group to develop proposals to take forward multilateral nuclear disarmament negotiations for the achievement and maintenance of a world without nuclear weapons, A/68/514, 09.10.2013.

► Guitton, Amb. A: Explanation of vote on behalf of People’s Republic of China, the Russian Federation, the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, the United States of America and France, 02.11.2015

► UN-Vollversammlung: Voranbringen der multilateralen Verhandlungen über nukleare Abrüstung, A/RES/70/33, 07.12.2015

► Final Report of the Open-Ended Working Group taking forward multilateral nuclear disarmament negotiations, A/71/371, 01.09.2016

Quellen:
Hall X: Ten years on: History in the making, IPPNW Peace and Health Blog, 19.08.2026 https://peaceandhealthblog.com/2026/08/19/ten-years-on-history-in-the-making/#more-7575

Nielsen J: 2016 Open-ended Working Group: Towards 2017 nuclear weapon ban negotiations? Arms Control Wonk, 13.09.2016

UNIDIR: Taking Forward Multilateral Nuclear Disarmament Negotiations: The 2016 Open-Ended Working Group, UNIDIR Resources, 11.10.2016  

1. Die ursprünglichen 18 „fortschrittlichen“ Staaten sind: Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Italien, Japan, Kanada, Lettland, Litauen, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei,Spanien und Ungarn.

2. Zu den Staaten, die diese Empfehlung unterstützen, gehören unter anderem die 24 Staaten, die sich für den schrittweisen Ansatz einsetzen: Australien, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Georgien, Griechenland, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

 

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