Doppelte Nulllösung
engl.: zero-zero option / zero solution
Schlagwort für den 1987 geschlossenen amerikanisch-sowjetischen Vertrag zur vollständigen und vor Ort überwachten Vernichtung aller INF-Flugkörper (Raketen) mit größerer (1000-5500 km) und mittlerer (500-1000 km) Reichweite.
Der von der Reagan-Administration zunächst aus propagandistischen Zwecken eingeführte Begriff „Nulllösung“ bedeutet – im Gegensatz zu anderen Rüstungskontrollvereinbarungen, wo in der Regel nur niedrigere Höchstgrenzen vereinbart wurden - eine Reduzierung auf Null; doppelte Nulllösung bezieht sich auf die beiden vom Vertrag erfassten Raketenkategorien.
Trotz anfänglicher militärischer Bedenken in Westeuropa, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland; Großbritannien und Frankreich, stellte das Abkommen den Einstieg in echte Rüstungskontrolle und Abrüstung in Europa dar und schuf wesentliche Voraussetzungen für das KSE-I-Abkommen von 1990. Die Verschrottung der INF-Raketen wurde 1991 abgeschlossen.
Die doppelte Nulllösung muss im Zusammenhang mit der im START-Vertrag vereinbarten Reduzierung (nicht Nulllösung) für strategische Raketen (Reichweite ab 5500 km) gesehen werden. (Drechsler/Hilligen/Neumann: Gesellschaft und Staat, 8. Aufl., München 1992, S. 206.)
Bearbeitungsstand: Juni 2006
siehe auch: INF-Vertrag