Atomwaffen A-Z

Bilaterale Gespräche und Verhandlungen über strategische Atomwaffen

1969 - 2021

Tabelle: Übersicht über die bilateralen Verträge unter SALT/START

GesprächeAbkommenunterzeichnetin Kraft getreten
SALT-IVereinbarung über Maßnahmen zur Verringerung des Risikos eines unbeabsichtigten Atomkriegs30.09.197130.09.1971
SALT-IABM-Vertrag26.05.1972

03.10.1972
(14.12.2002 beendet)

SALT-IInterimvereinbarung zur Begrenzung von strategischen Offensivwaffen (SALT-I)26.05.197203.10.1972 (begrenzt auf 5 Jahre)
SALT-ITestschwellenvertrag (TTBT)26.05.197211.12.1990
SALT-IIAbkommen über die Verhinderung eines Atomkrieges22.06.197322.06.1973
SALT-IIWladiwostock-Erklärung24.11.1974
SALT-IISALT-II-Vertrag18.06.1979nicht ratifiziert
START-IINF-Vertrag08.12.198701.06.1988 (vollständig erfüllt)
START-ISTART-I-Vertrag31.07.199105.12.1994 (05.12.2009 ausgelaufen)
START-IISTART-II-Vertrag03.01.1993nicht in Kraft getreten
"neuer" STARTDer neue START-Vertrag (Nachfolger von START-I)08.04.201005.02.2011

 

Strategic Arms Limitation Talks (SALT)

1962 - 1979


 

Gerald Ford und Leonid Brezhnew, 1974, Foto: Ford Library

Die SALT-Verträge der 1970er Jahre bedeuteten die ersten qualitativen Einschränkungen für nukleare Trägersysteme. SALT I gilt als die Krönung der Entspannungspolitik von Nixon und Kissinger.

Die Gespräche zur Begrenzung von strategischen Atomwaffen (SALT) wurden von 1969 bis 1979 geführt und beinhalteten eine Reihe von Vereinbarungen. Die ersten Gespräche fanden am 17.11.1969 in Helsinki, Finnland, statt.

Am 26.05.1972 unterzeichneten der US-Präsident Richard Nixon und der Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, Leonid Breschnew, den sogenannten ABM-Vertrag. Dieser Vertrag sollte die strategischen Defensiv-Fähigkeiten der Vertragsparteien begrenzen.

Ebenfalls am 26.05.1972, wurde das Vorläufige Abkommen zur Begrenzung von strategischen Offensivwaffen (Interim Agreement, auch als SALT-I-Vertrag bekannt) unterzeichnet. Dies war auf fünf Jahre begrenzt.

SALT-I stellte den Versuch dar, die nuklearen Arsenale auf dem Stand von 1972 einzufrieren und damit die Voraussetzungen für Verhandlungen über die Beendigung bzw. Begrenzung des Wettrüstens zu verbessern. Quantitative Einschränkungen wurden in Bezug auf feste, landgestützte Startgeräte für ICBM und die Anzahl der Startgeräte für SLBM an Bord von U-Booten sowie für die Gesamtzahl moderner Raketen tragender U-Boote vorgenommen. Qualitative Einschränkungen fanden sich für ältere landgestützte Startvorrichtungen, die weder für die neuen, schweren ICBM noch für modernere ICBM umgerüstet werden durften. Davon abgesehen wurde die Modernisierung bzw. das Austauschen älterer ICBM und sonstiger Startgeräte ausdrücklich erlaubt.

Die im SALT-I-Vertrag festgelegten Rahmenbedingungen, stellten einen Anfang der Entspannungspolitik und neuer Nahostpolitik dar, markierten allerdings kein Ende des Wettrüstens, da die im Mai 1972 unterzeichneten Verträge keine Beschränkungen bezüglich Weiterentwicklung und Verbesserung enthielten.

Folglich war absehbar, dass nach Auslaufen von SALT-I neue Verhandlungen stattfinden mussten.

Daraufhin starteten am 25.09.1973 die SALT-II-Verhandlungen, welche allerdings von großen Schwierigkeiten begleitet wurden. Die Watergate-Affäre und die Schwierigkeiten mit der Beendigung des Vietnamkrieges verzögerten die Verhandlungen um fünfeinhalb Jahre.

Am 18.06.1979 unterzeichneten Jimmy Carter und Leonid Breschnew in Wien schließlich den SALT-II-Vertrag. Dieser Vertrag, welcher rechtlich nie in Kraft trat, sieht Beschränkungen der Trägersysteme für Nuklearwaffen sowie Verbote gegen Neuentwicklungen bzw. bestimmte Formen von Trägersystemen vor.

SALT-II umfasst drei verschiedene Ebenen (»three-tier arrangement«). Einerseits einigte man sich konkret auf langfristige Abrüstungsschritte, die sogar noch über die in Wladiwostok beschlossenen Zahlen hinausgingen. Zweitens beschloss man sofortige Maßnahmen zur Regelung besonders dringlicher Fragen und drittens verständigte man sich auf eine gemeinsame Position bezüglich weitergehender Abrüstungsschritte in der Zukunft (»Joint Statement of Principles«).

(Quellen: Görtemaker M: Entspannung und Neue Ostpolitik 1969-1975, Bundeszentrale für Politische Bildung, 09.07.2004; Strategic Arms Limitations Talks/Treaty (SALT) I and II, Office of the Historian, US State Dept Webseite; Strategic Arms Limitation Talks (SALT II), Federation of Atomic Scientists Webseite)

Bearbeitungsstand: Juni 2019

SALT-I-Vertrag

Aus den SALT-I-Verhandlungen entstand der ABM-Vertrag zur Begrenzung ballistischer Raketenabwehrsysteme und ein Interimsvereinbarung zur Begrenzung strategischer Offensivwaffen, auch als SALT-I-Vertrag bekannt, welches für fünf Jahre galt.

Im Rahmen des Interimsabkommens verpflichteten sich beide Seiten, keine neuen ICBM-Silos zu bauen, nach dem 01.07.1972, die Größe bestehender ICBM-Silos nicht "signifikant" zu erhöhen und die Anzahl der SLBM-Abschussrohre und SLBM-tragenden U-Boote zu begrenzen. Das Abkommen verpflichtete die Vertragsparteien, keine landgestützte Trägerraketen älterer oder leichte ICBMs in landgestützte Trägerraketen für schwere ICBMs umzubauen. Das Abkommen ignorierte strategische Bomber und ging nicht auf die Anzahl der Sprengköpfe ein, so dass es beiden Seiten freistand, ihre Streitkräfte durch den Einsatz von Mehrfachsprengköpfen (MIRVs) auf ihren ICBMs und SLBMs zu vergrößern und ihre bombergestützten Streitkräfte zu verstärken.

Das Protokoll zum Abkommen in Bezug auf Artikel III berechtigte die Vereinigten Staaten, nicht mehr als 710 SLBM-Trägerraketen auf 44 modernen ballistischen Raketen-U-Booten zu haben, und die UdSSR, nicht mehr als 950 SLBM-Trägerraketen auf 62 U-Booten. Zusätzliche SLBM-Trägerraketen, die über das ursprüngliche Niveau von 656 für die Vereinigten Staaten und 740 für die UdSSR hinausgehen, können bis zu den oben vereinbarten Niveaus als Ersatz für die gleiche Anzahl von ICBM-Trägerraketen alter Typen, die vor 1964 eingesetzt wurden, oder von SLBM-Trägerraketen auf älteren U-Booten in Betrieb genommen werden.

(Quelle: Strategic Arms Limitation Talks, Arms Control Association Webseite; Strategic Arms Limitation Talks (SALT I), NTI Webseite)

Bearbeitungsstand: Juli 2021

SALT-II-Vertrag

Obwohl das SALT-I-Abkommen noch bis 1977 gültig sein sollte, nahmen die beiden Großmächte schon 1974 Gespräche über weitere Abrüstungsschritte auf. Diese mündeten in die so genannte Wladiwostok-Erklärung des Jahres 1974, welche die Grundlage für das SALT II-Abkommen bildete.

In dem SALT-II-Vertrag wurde die Begrenzung der strategischen Arsenale auf jeweils 2.250 Trägersysteme, davon 1.200 Fernraketen mit Mehrfachsprengköpfen (MIRV), festgelegt.

Einen weiteren Fortschritt zu SALT-I stellte die im Vertrag enthaltene Absicht dar, eine Datenbank einzurichten, welche beiden Vertragsparteien Datenzugriff auf den Umfang der strategischen Waffen des Gegners gewähren sollte. Ferner wurde der Bau von »rapid reload ICBM systems«, mobilen Abschusssystemen für Interkontinentalraketen, der Bau von fest installierten Abschussvorrichtungen unter Wasser, sowie die Konstruktion weltraumgestützter Systeme untersagt.

Die Verhandlungen, die letztlich zur Vertragsunterzeichnung am 18.6.1979 führten, veranschaulichen auf eindrückliche Weise, mit welchen Problemen dieses bilaterale Abrüstungsprojekt - so wie im Grunde alle anderen Abrüstungsverhandlungen auch - konfrontiert war. Entscheidender Streitpunkt war die Frage der Vergleichbarkeit unterschiedlicher Waffensysteme und die Frage der Bedeutung dieser Systeme innerhalb der Militärstrategien beider Staaten. Schon kurz nach der Unterzeichnung der Übereinkunft in Wladiwostok unterbreitete die US-amerikanische Führung der Sowjetunion ein Angebot zur weitgehenden Reduzierung von ICBMs, welches von der sowjetischen Regierung jedoch umgehend abgelehnt wurde, da ICBMs ein integraler Bestandteil ihrer Militärstrategie darstellten.

Nachdem im September 1980 bekannt wurde, dass sowjetische Truppen auf Kuba stationiert worden waren, weigerte sich der US-Senat, den SALT-II-Vertrag zu verabschieden. Zwar billigte der Senatsausschuss für Auswärtige Angelegenheiten den Vertrag, doch Präsident Carter selbst empfahl dem Senat später, den Vertrag abzulehnen, nachdem die Sowjetunion 1979 in Afghanistan einmarschierte und die USA sich in ihrer globalen Bedrohungsperzeption durch den Kommunismus bestärkt sah.

Die Unterzeichnung des Vertrages hatte jedoch zur Folge, dass beide Parteien völkerrechtlich an ihn gebunden waren. Eine offizielle Erklärung über die Nicht-Implementierung hätte diese Bindung aufheben können. Stattdessen erklärten sich Jimmy Carter und auch sein Nachfolger, Ronald Reagan, dazu bereit, die Vertragsrichtlinien bezüglich der Rüstungsbeschränkungen einzuhalten und taten dies auch bis zum planmäßigen Auslaufen des Vertrags.

SALT-II erzielte in einigen Bereichen wichtige Fortschritte, auch, wenn insgesamt nicht von Abrüstung gesprochen werden kann, da die Anzahl der Waffensysteme in vielen Fällen nur auf dem Stand der Vertragsunterzeichnung eingefroren wurde. Trotzalledem ist der Vertrag und die Verhandlungen ein Beispiel für Rüstungskontrolle, da sich beide Parteien zum ersten Mal auf quantitativ gleiche Begrenzungen ihrer Waffensysteme einließen. Bestimmte Systeme (wie Weltraum- und Meeresboden- gestützte Raketen etc.) wurden generell verboten, wodurch der Rüstungswettlauf, zumindest in seinen Facetten, beschnitten werden sollte. Kritisiert wurde die hohe Anzahl an MIRVs pro Rakete, die insgesamt nicht verwirklichte Reduktion von Waffensystemen, sowie die fehlende Regelung bezüglich neuer Mehrfachsprengköpfe.

(Quellen: Strategic Arms Limitation Talks (SALT II), Federation of Atomic Scientists Webseite)

Chronik der SALT-Gespräche

02.03.1967 US-Präsident Lyndon Johnson erklärt, dass er und der sowjetische Premier Alexej Kossygin bereit sind, Gespräche aufzunehmen. Versuche, die Gespräche jedoch anzufangen, scheitern.

17.11.-22.12.1969 Die ersten Sitzungen der SALT-I-Gespräche finden in Helsinki statt.

April 1970 Die Hauptverhandlungen beginnen in Wien.

30.09.1971Vereinbarung über Maßnahmen zur Verringerung des Risikos eines unbeabsichtigten Atomkriegs wird unterzeichnet.

26.05.1972SALT-I offiziell beendet, Leonid Breschnew und Richard Nixon unterzeichnen den ABM-Vertrag und Vorläufiges Abkommen zur Begrenzung von strategischen Offensiv-Waffen (Interim Agreement).

November 1972 Die SALT-II-Verhandlungen beginnen in Genf.

Gerald Ford und Leonid Brezhnew, 1974, Foto: Ford Library23./24.11.1974Präsident Ford und Generalsekretär Breschnew einigen sich sich in Wladiwostok auf gleiche Obergrenzen bei einem SALT-Abkommen. 2.400 ICBMs, SLBMs und Bomber. Darin dürfen maximal 1.320 Raketen mit MIRV-Technologie ausgerüstet sein.

20.01.1976
Außenminister Kissinger versucht die Problematik der „Grau-Zonen-Waffen“ (Marschflugkörper und sowj. Backfire-Bomber) durch Gespräche in Moskau zu lösen.

März 1976 Auf Grund des Widerstandes der Militärs, die Marschflugkörper in die SALT-Verhandlungen einzubeziehen und des anstehenden Wahlkampfes, setzt Präsident Ford die Gespräche aus.

26.05.1977 Auf einer Pressekonferenz äußert sich Präsident Carter „sehr optimistisch“ was den Verlauf der weiteren Verhandlungen anbelangt.

27.09.1977Einigung zwischen der USA und der Sowjetunion über SALT-II.

08.05.1979Außenminister Vance erklärt vor Pressevertreter*innen, dass in den Streitfragen eine Einigung erzielt wurde.

18.06.1979Carter und Breschnew unterzeichnen das SALT II Abkommen.

(Quellen: Meiers, Franz-Josef: Raketenschach - von SALT II zu INF, Verlag Rügger, 1991; Jimmy Carter Library, Chronology of Jimmy Carter's Presidency; Richard Nixon zu SALT)

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