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Die Atomanlagen

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Irans Raketentechnologie

Irans Raketenarsenal ist das Größte im Nahen Osten, geschätzt auf mehr als 3.000 Stück, einschließlich Typen, die nuklearfähig sind. Viele wurden von anderen Staaten erworben oder kopiert und modifiziert, z.B. Nordkorea und Pakistan. Iran ist teilweise von diesen Staaten für Komponenten abhängig.

Iran ist das erste Land, das eine Rakete mit einer Reichweite über 2.000 km entwickelt, ohne vorher Atomwaffen gebaut zu haben.

Iran hat ein Weltraumprogramm. Nach mehreren fehlgeschlagenen Starts zwischen 2016 und 2022, brachte die größere und leistungsfähigere Simorgh-Rakete Anfang 2024 drei Satelliten erfolgreich in die Umlaufbahn.
Diese Rakete wäre momentan nicht als interkontinentale Atomrakete geeignet, könnte aber künftig dafür modifiziert werden

Die Herstellungsorte in Modarres und Khojiir werden ausgebaut, um die Produktion von konventionellen bestückten Raketen zu steigern. Laut anonymer Aussagen von iranischen Beamten gegenüber Reuters werden dort Drohnen und Raketen für den russischen Krieg gegen die Ukraine hergestellt.

Interkontinentalraketen (<5.500)
Der Iran wird höchstwahrscheinlich keine ballistischen Raketen in dieser Kategorie beschaffen, obwohl das Land über die notwendigen technischen und industriellen Fähigkeiten verfügt.

Mittelstreckenraketen (1.300-2.000)
Iran hat sechs Typen Mittelstreckenraketen: Shahab-3, Ghadr (oder Qadr)-110, Sejjil-2 und die Khorramshahr. Die Fattah-1 soll Hyperschallfähigkeiten aufweisen können, laut Iran. Sejjil-2, Emad und Fattah-1 sind alle noch in der Testphase.

Folgende Raketen haben die Reichweite und Tragfähigkeit, um mit Atomsprengköpfe bestückt zu werden:

NameStufenJahrReichweite (km)Tragfähigkeit (kg)Bemerkungen
1-Stufen-Raketen     
Shahab 3120021.3001.000Adaptiert von Nodong (NK), Ghauri II (Pak)
Emad1[2015]1.500-1.800750Modifiziert von Ghadr-110
Fattah-11[2024]1.400nicht bekanntHyperschall?
2-Stufen-Raketen     
Khorramshahr220232.000
3.000
1.800
1.000
Adaptiert von Hwasong-10 (NK), SS-N-6 (Russ)
Sejjil-22[2022]2.000-2.500750Modifizierte Ghadr-110
Ghadr-1102 1.600750Modifizierte Shahab-3

Rechtliche Einschränkungen

Die Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrates vom 20. Juli 2015 verbietet dem Iran Aktivitäten im Zusammenhang mit "nuklearfähigen Raketen". Laut einer Studie aus dem Jahr 2019 sind nur die ursprünglichen Shahab-3- und Khorramshar-Raketen eindeutig "für den Einsatz von Atomwaffen ausgelegt ". Die UN-Beschränkungen für Raketentechnologie laufen jedoch im Oktober 2023 aus.

Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich behaupteten im Jahr 2019, dass eine Variante der Khorramshahr-Rakete über einen Raketenspitze verfügt, dessen Größe die Sprengkopfmasse auf etwa 750 kg begrenzen würde. Sie behaupteten ferner, dass die Modellierung eines solchen Flugkörpers seine Reichweite auf etwa 3.000 km beziffert, was ihn als ballistischen Flugkörper mittlerer Reichweite (Intermediate Range Ballistic Missile, IRBM) klassifizieren würde. Diese Angaben, wenn sie stimmen, deuten auf einen Verstoß gegen der UN-Sichrheitsrats-Resolution 2231 hin.

Bearbeitungsstand: Juni 2025

► Quellen

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