26.08.2021
Das Inkrafttreten des UN-Atomwaffenverbotsvertrages (AVV) im Januar 2021 gibt den Forderungen der atomwaffenfreien Staaten neues Gewicht. Zivilgesellschaftliche Organisationen appellieren bereits an die Mitglieder des Atomwaffensperrvertrages (NVV), ihre Beschlüsse der vorangegangenen Konferenzen endlich umzusetzen und nachhaltige Abrüstungsschritte anzugehen. Daher werden die beiden nun anstehenden Vertragskonferenzen weltweit gespannt erwartet.
Januar 2022 - Konferenz zur Überprüfung des Atomwaffensperrvertrags
Sofern es die Corona-Schutzmaßnahmen zulassen, kommen die Mitgliedsstaaten des Atomwaffensperrvertrages (Nichtverbreitungsvertrag, NVV) vom 4. bis 28. Januar 2022 bei den Vereinten Nationen in New York zu ihrer Überprüfungskonferenz zusammen. Der NVV von 1970 regelt den Besitz und die Weitergabe von Atomwaffen. Alle fünf Jahre treffen sich Delegierte der 191 Mitgliedsstaaten, um die Umsetzung und Einhaltung des Vertrags zu überprüfen und über künftige Schritte zu verhandeln. Der ursprünglich geplante Termin im Jahr 2020 sowie der Ersatztermin 2021 mussten aufgrund der Pandemie verschoben werden.
Die letzte Überprüfungskonferenz 2015 gilt als gescheitert, weil sich die Teilnehmenden nicht auf eine gemeinsame Abschlusserklärung einigen konnten. Zwei Aspekte galten dafür als ausschlaggebend: Der unauflösliche Dissens über eine Zone frei von Massenvernichtungswaffen im Nahen Osten und die Frustration eines großen Teiles der atomwaffenfreien Staaten über die fehlenden Fortschritte bei der atomaren Abrüstung. Damit wuchs die Sorge, dass der NVV an Bedeutung verlieren könnte.
Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen stark verändert. US-Präsident Trump kündigte mehrere bedeutende Rüstungskontrollabkommen (das Atomabkommen mit Iran (JCPOA) und den INF-Vertrag, ein Auslaufen des New START-Vertrages konnte in letzter Minute verhindert werden). Zudem investieren die Atommächte in die Aufrüstung ihrer Arsenale und politische Spannungen zwischen den USA, Russland und China nehmen zu. Das Inkrafttreten des UN-Atomwaffenverbotsvertrages (AVV) im Januar 2021 gibt zudem den Argumenten der atomwaffenfreien Staaten neues Gewicht. Wie die Teilnehmenden der anstehende Konferenz auf diese neue Situation reagieren werden, wird weltweit mit großem Interesse beobachtet.
März 2022 - AVV-Vertragsstaatenkonferenz
Im Anschluss kommen vom 22. bis 24. März 2022 die Staaten des AVV zu ihrer ersten Konferenz in Wien zusammen. Sie haben das Ziel, über die Implementierung des Vertrages zu beraten und Herausforderungen zu evaluieren. Unter anderem wird es darum gehen, die sicherheitspolitische Debatte zu öffnen und Potenziale zur Überwindung der atomaren Abschreckung aufzuzeigen. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sollen dabei eingebunden werden.
Der designierte Vorsitzende der Konferenz, Botschafter Alexander Kmentt, betonte gegenüber der Zeitung „Standard“, er werde alle UNO-Mitglieder zur Konferenz einladen: "Wir wollen auch mit den Skeptikern den Dialog führen". Mit großer Spannung wird erwartet, ob Vertreterinnen und Vertreter aus Atomwaffen- oder NATO-Staaten die Einladung annehmen, als Beobachter an der Konferenz teilzunehmen.
Die deutsche Bundesregierung lehnt eine Unterzeichnung des AVV mit Verweis auf die NATO-Mitgliedschaft und die nukleare Teilhabe bislang ab. Allerdings haben sich drei der Bundestagsparteien vor der Bundestagswahl 2021 explizit für einen Beobachterstatus bei der Vertragsstaatenkonferenz 2022 ausgesprochen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke). Wenn es dazu kommt, würde die künftige Bundesregierung nicht nur die Bedeutung des Atomwaffenverbotes würdigen. Sie hätte auch die Möglichkeit, ihre Kritik und Bedenken (etwa zur Vereinbarkeit des Verbotsvertrages mit der NATO-Mitgliedschaft und dem Atomwaffensperrvertrag) konstruktiv mit den Vertragsstaaten zu diskutieren und so den Dialog voranzubringen. sb
(Quellen: Der Standard, ICAN, Reaching Critical Will 1, 2, HSFK)
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