Atomwaffen A-Z

Vor 10 Jahren: Verhandlungskonferenz zum Atomwaffenverbot beschlossen

Ein Zeitzeugenbericht von Xanthe Hall

27.10.2026

Im Anschluss an die Empfehlung der Offenen Arbeitsgruppe vom August 2016 gelang am 27. Oktober 2016 im Ersten Ausschuss der Vereinten Nationen ein bedeutender Durchbruch auf dem Weg zu einem Atomwaffenverbot. Die Resolution L.41 (bei der Abstimmung in der Generalversammlung in 258 umnummeriert) wurde mit überwältigender Mehrheit verabschiedet. Die Resolution beauftragte die UNO, im Jahr 2017 eine Verhandlungskonferenz über einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen abzuhalten.

Als ich einige Tage vor der Abstimmung in New York ankam, hatten sich bereits andere ICAN-Aktivist*innen in der East Lounge versammelt. Sie saßen wie gebannt vor ihren Laptops und überlegten, wie sie am besten möglichst viele Stimmen für L.41 gewinnen könnten. Die Länder haben wir in alphabetische Gruppen und Regionen unterteilt und jedem von uns zugewiesen. Dann hatten wir die Aufgabe, auf den jeweiligen Delegierten zuzugehen und um ein Treffen zu bitten. Eine Möglichkeit, dies zu tun – falls ein Anruf oder eine E-Mail an die Vertretung keine Ergebnisse brachte –, bestand darin, in der Lobby vor dem Konferenzraum zu warten, den Delegierten beim Verlassen des Raumes anzusprechen und um ein Treffen zu bitten. Manchmal willigten sie ein, sich in der Lobby zu unterhalten. Deshalb wird diese Art der Advocacy als „Lobbying“ bezeichnet.

Viele Informationen waren bereits zusammengetragen und in einer Tabelle erfasst worden: die Abstimmungsverhalten, den genauen Namen des*der Delegierten und den Stand unserer Lobbyarbeit enthielt. Wir hatten sogar ihre Twitter-Adressen, sodass wir sehen konnten, ob sie sich öffentlich für die Resolution aussprachen oder sich dagegen äußerten.

Der wichtigste operative Absatz im Resolutionsentwurf lautete:

„Beschließt, im Jahr 2017 eine Konferenz der Vereinten Nationen einzuberufen, um ein rechtsverbindliches Instrument zum Verbot von Atomwaffen auszuhandeln, das zu deren vollständiger Beseitigung führt.“

An die einzelnen Treffen, die ich ergattern konnte, erinnere ich mich nicht mehr besonders gut, aber ich weiß noch genau, dass der Delegierte aus Afghanistan meine Anrufe nicht erwiderte und meine E-Mails nicht beantwortete. Es gelang mir auch nicht, ihn in der Lobby abzufangen. Als es jedoch im Ersten Ausschuss zur Abstimmung kam, stand der Delegierte auf und verließ den Raum, kehrte aber kurz darauf wieder zurück. Auf diese Weise erhielt ich die Antwort auf meine Frage: „Wird Ihre Regierung die Resolution L.41 unterstützen?“

Der Delegierte aus Afghanistan war nicht der Einzige, der genau in dem Moment, als L.41 zur Abstimmung gestellt wurde, beschloss, auf die Toilette zu gehen, sich eine Tasse Kaffee zu holen oder seine Frau anzurufen. Vierzehn Länder nahmen an diesem Tag nicht an der Abstimmung teil. Einige von ihnen konnten möglicherweise aus finanziellen Gründen überhaupt keinen Delegierten in den Ersten Ausschuss entsenden oder hatten nur einen Delegierten, der vielleicht an einer parallelen Sitzung teilnahm. Aber es gab auch einen anderen gewichtigen Grund. Sie wurden unter Druck gesetzt.

Am 17. Oktober, zehn Tage vor der Abstimmung, hatten die Vereinigten Staaten ein Memo an alle NATO-Staaten geschickt, in dem sie diese nachdrücklich aufforderten, gegen den Resolutionsentwurf zu stimmen. In dem Non-Paper wurde gewarnt, dass ein solcher Vertrag sowohl die nukleare Abschreckung als auch den Nichtverbreitungsvertrag untergraben würde. Es wurde behauptet, dass „eine Haltung, die die nukleare Abschreckung delegitimiert, mit den Kernkonzepten“ der NATO-Mitgliedschaft unvereinbar wäre. Außerdem forderten sie Verbündete und Partner auf, sich nicht an den Verhandlungen über einen UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen teilzunehmen. Obwohl die USA deutlich machten, dass NATO-Staaten sich nicht einmal der Stimme enthalten sollten, taten die Niederlande genau dies und nahmen im folgenden Jahr auch an den Verhandlungen teil – aber das ist eine andere Geschichte.

Der Druck war in den Tagen vor der Beschlussfassung spürbar; einige Staaten ließen hinter verschlossenen Türen verlauten, dass sie klare Botschaften von Atomwaffenstaaten erhalten hätten, wonach jede Unterstützung für das Atomwaffenverbot die Beziehungen oder sogar die Finanzierung von Projekten oder Hilfsleistungen gefährden könnte. Ein Blick auf die Liste derjenigen, die den Saal verließen oder gar nicht erst erschienen waren, gibt einen Hinweis darauf, welche Länder versuchten, negative Folgen zu vermeiden. Mir selbst erzählte ein osteuropäischer Delegierter, dessen Land einen Antrag auf NATO-Mitgliedschaft gestellt hatte, dass er das Atomwaffenverbot zwar für eine gute Idee halte, den Antrag jedoch gefährden würde, wenn er dafür stimme. Mit einem Achselzucken sagte er: „So ist es nun einmal: Manche Dinge sind für uns wichtiger als andere.“

Die Abstimmung in den Vereinten Nationen erfolgt elektronisch. Der Vorsitzende verkündet, dass das System für die Abstimmung freigeschaltet wurde. Vor jedem Delegierten befinden sich drei Tasten: rot, grün und gelb. Wenn der Vorsitzende das Ende der Abstimmung verkündet, zeigt eine große Tafel an der Wand die Ergebnisse in den entsprechenden Farben an, wobei die Gesamtzahl unten steht. Als die Zahlen erschienen: „Dafür 123, dagegen 38, Enthaltungen 16“, und damit deutlich wurde, die Resolution wurde angenommen, jubelten alle NGO-Delegiert*innen und begannen zu applaudieren. Dies wird in der UNO normalerweise nicht geduldet, aber der Vorsitzende – Sabri Boukadoum aus Algerien – war offensichtlich selbst nicht unzufrieden mit dem Ergebnis und tolerierte den Applaus mit nur einer sanften und humorvollen Zurechtweisung.

Vier der fünf Atomwaffenstaaten (die im Nichtverbreitungsvertrag offiziell als Atomwaffenstaaten anerkannt sind und aufgrund ihrer ständigen Sitze im UN-Sicherheitsrat auch als „P5“ bezeichnet werden) sprachen sich gegen die Resolution aus. China enthielt sich jedoch der Stimme. In einer gemeinsamen Erklärung argumentierten Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten, dass ein Verbot von Atomwaffen einen Konsens auf der nächsten NVV-Überprüfungskonferenz „unmöglich“ machen würde. Russland warnte vor den „verhängnisvollen, zerstörerischen Folgen“ einer Verabschiedung der Resolution und vor dem erhöhten Risiko, „die Welt in Chaos und gefährliche Unberechenbarkeit zu stürzen“. Die sogenannten De-facto-Atomwaffenstaaten waren gespalten: Israel war dagegen, Indien und Pakistan enthielten sich der Stimme, und Nordkorea stimmte sogar für eine Verhandlungskonferenz zum Atomwaffenverbot.

Nicht nur die im Saal anwesenden Nichtregierungsorganisationen begrüßten die Verabschiedung dieser bahnbrechenden Resolution mit Beifall. Die Europäische Union verabschiedete eine Resolution, in der sie den Beschluss begrüßte und die EU-Mitgliedstaaten dazu ermutigte, an den Verhandlungen teilzunehmen.

Nach der Abstimmung und einem gemeinsamen Abendessen traf sich ICAN in einem nahegelegenen Pub, um mit einigen der Mitinitiatoren der Resolution zu feiern. Die Euphorie war greifbar. Der Weg war lang und manchmal beschwerlich gewesen, aber die Strategie, ein Atomwaffenverbot über die Vereinten Nationen durchzusetzen, hatte sich ausgezahlt. Wie mir eine Delegierte schon einige Jahre zuvor gesagt hatte: Man muss alle Stationen durchlaufen – die Abrüstungskonferenz, den Nichtverbreitungsvertrag, die offene Arbeitsgruppe –, um zum Ersten Ausschuss zu gelangen und Erfolg zu haben.

Während des gesamten Prozesses hatte sich der Zusammenhalt der atomwaffenfreien Staaten verstärkt. Mit jedem Unterdrückungsversuch seitens der Atomwaffenstaaten wuchs der Wille, ein Atomwaffenverbot zu erreichen. Einige Fürsprecher*innen des Verbots begannen, diesen Prozess mit der Einführung von Demokratie in der UNO gleichzusetzen. Die atomwaffenfreien Länder hatten es satt, dass ihre Existenz von einer kleinen Gruppe von Ländern mit kolonialer Vergangenheit bedroht wurde. Der Begriff „Nuclear Justice“ (nukleare Gerechtigkeit) wurde geprägt – ursprünglich bezog er sich auf die Zerstörung der Gesundheit und der Umwelt indigener Völker durch Atomtests, nun erhielt er eine umfassendere Bedeutung: die Befreiung der Welt vom atomaren Joch, ja sogar die Veränderung der Weltordnung zugunsten der Mehrheit. Das Prinzip „ein Land, eine Stimme“ in der UNO stellte das Machtgleichgewicht wieder her, sodass nun sogar pazifische Inselstaaten Gehör finden konnten.

Nachtrag:

Über Resolutionen des Ersten Ausschusses wird immer Ende des Jahres ein zweites Mal in der Generalversammlung abgestimmt. Traditionell bleibt das Abstimmungsergebnis unverändert. Es wäre ein großer diplomatischer Fauxpas, es zwischen Oktober und Dezember zu ändern. Es kann jedoch vorkommen, dass einige Länder nicht mehr in der UNO vertreten sind, während andere neu hinzukommen. In diesem Fall wurde die Abstimmung über L.41 (jetzt 258) in New York auf den 23. Dezember vertagt – aufgrund der unterschiedlichen Zeitzonen ist dies in einigen Teilen der Welt Heiligabend, und die Delegierten reisten bereits nach Hause. Daher waren nicht alle anwesend, und das Abstimmungsergebnis lautete 113-35-15. Bei der namentlichen Abstimmung waren 32 Delegierte abwesend.

Quellen:

European Parliament Think Tank: Briefing A Nuclear Ban Treaty: Taking forward multilateral nuclear disarmament negotiations, 13.01.2017

Hall X: Under Pressure, IPPNW Peace and Health Blog, 03.11.2016

Taking forward multilateral nuclear disarmament negotiations, UN-Resolution A/C.1/71/L.41

United States Non-paper: Defense Impacts of Potential United Nations General Assembly Nuclear Weapons Ban Treaty, 17.10.2016

Voting on UN Resolution L.41 im UN Ersten Abschuss, 27.10.2016

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