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EU | Iran

EU3 lösen Schlichtungsverfahren zum Atomdeal mit Iran aus

15.01.2020

Im Streit um das 2015 Abkommen zum iranischen Atomprogramm JCPOA (Joint Comprehensive Plan of Action) haben Deutschland, Frankreich und Großbritannien beschlossen, das in der Vereinbarung vorgesehene Schlichtungsverfahren (Artikel 36 JCPOA) auszulösen. Iran reagiert mit Kritik und droht mit Konsequenzen.

Das Verfahren zur Schlichtung von Streitigkeiten kann laut Vereinbarung aktiviert werden, wenn eine Partei glaubt, dass eine andere das Abkommen nicht einhält. Das Verfahren kann sich über längere Zeit strecken, da der Mechanismus mehrere Stufen und Fristen enthält. Als Erstes wird der Fall an die Gemeinsame Kommission überwiesen, die binnen 15 Tagen eine Lösung finden muss, es sei denn, die Parteien verlängern einstimmig diese Zeit. Koordinator dieser Kommission ist der Hohe EU-Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik Joseph Borrell (Spanien). Borrell betonte das Ziel der EU, den Vertrag retten zu wollen.

Sollte die Kommission den Streit nicht lösen können, befasst sich die Gemeinsame Kommission der JCPOA-Teilnehmerstaaten auf Ministerebene mit der Beschwerde. Zusätzlich oder alternativ kann ein Beirat einberufen werden. Die drei Mitglieder des Beirats werden von den Konfliktparteien und einer dritten unabhängigen Partei benannt. Der Beirat soll ein nichtverbindliches Gutachten zur Frage der Vertragseinhaltung binnen 15 Tagen erstellen und an die Minister überweisen. Wenn der Streit nach weiteren fünf Tagen immer noch nicht im Einvernehmen aller Mitglieder der Kommission gelöst ist, und die beschwerdeführende Partei (in diesem Fall die EU3) eine signifikante Nichteinhaltung der Vereinbarung sieht, wird der Vorgang automatisch an den UN-Sicherheitsrat überwiesen. Der Sicherheitsrat hat dann 30 Tage Zeit, eine Resolution zu verabschieden, die verhindert, dass die UN-Sanktionen Anwendung finden (sogenanntes Snap-Back). Tut er das nicht - und schon das Veto eines einzigen ständigen Mitglieds könnte einen solchen Beschluss verhindern, gelten alle Bestimmungen der vergangenen UNSR-Resolutionen erneut (aber nicht rückwirkend).

Deutschlands Außenminister Heiko Maas erklärte, die drei Staaten konnten “die zunehmende iranischen Verletzungen des Nuklearabkommens nicht länger unbeantwortet lassen”. Allerdings wollen die EU3 noch guten Wille zeigen und erklärten dazu: “Wir tun dies in gutem Glauben mit dem übergeordneten Ziel, die Nuklearvereinbarung mit Iran zu erhalten, sowie in der ehrlichen Hoffnung, durch konstruktiven diplomatischen Dialog einen Weg aus dieser Sackgasse zu finden, die Vereinbarung erhalten und uns weiterhin in ihrem Rahmen zu bewegen”.

Iran kritisiert die Entscheidung als Zeichen der Schwäche gegenüber den USA, erklärte ein Sprecher des Außenministeriums Abbas Musawi am 14. Januar 2020. Konstruktive Bemühungen zur Rettung des Abkommens werden seitens Iran begrüßt, aber es drohen Konsequenzen, wenn sie bei der Gegenseite keinen guten Willen mehr erkennen. In den anderthalb Jahren seit dem Ausstieg der USA aus dem Abkommen habe die EU keine konkreten Lösungen dem Iran angeboten, so Mussawi. Iran würde mit einer “schwerwiegenden und starken Antwort” reagieren, wenn die Sanktionen erneut verhängt werden. Nichtdestotrotz sei der Iran auch bereit, konstruktiv zu dem Prozess beizutragen. xh (Quellen: JCPOA, RND, Tagesschau)

Bild oben: Außenministertreffen der P5+1 Staaten in Lausanne, 30. März 2015, zum JCPOA. Foto: Glen Johnson, US-Außenministerium / gemeinfrei

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