24.10.2020
Der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen (AVV) wurde von Honduras als 50. Staat ratifiziert und tritt somit am 22. Januar 2021 in Kraft. Er ist der erste Vertrag, welcher Atomwaffen völkerrechtlich verbietet.
Der AVV wurde 2017 verhandelt und mit der Zustimmung von 122 Staaten am 7. Juli 2017 angenommen. Seitdem ist es möglich dem AVV offiziell durch eine Ratifizierung beizutreten. Der Beitritt durch Honduras im Oktober 2020 macht es nun möglich, dass der AVV 3 Monate später völkerrechtliche Gültigkeit erlangt.
Der AVV ist für alle Vertragsstaaten verbindlich, sobald dieser in Kraft tritt. Dieser Vertrag ist der erste Abrüstungsvertrag, welcher Atomwaffen generell verbietet. Er verbietet die Entwicklung, Produktion, das Testen und den Besitz von Atomwaffen. Außerdem sind die Weitergabe, Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Desweiteren verbietet der Vertrag diese Aktivitäten von anderen Staaten zu unterstützen, beispielsweise durch die Stationierung von Atomwaffen anderer Staaten auf dem eigenen Gebiet.
Der AVV ist der erste nukleare Abrüstungsvertrag, welcher die humanitären und ökologischen Folgen von Atomwaffen in den Fokus stellt. Er regelt somit auch, dass Opfer von Atomwaffeneinsätzen und Atomwaffentests Unterstützung erfahren sowie die Umsetzung von Umweltsanierungsmaßnahmen in radioaktiv kontaminierten Gebieten.
Während der Verhandlung des AVV waren keine Atomwaffenstaaten anwesend und bis heute ist auch keiner dieser Staaten dem AVV beigetreten. Kritiker*innen des AVV betrachten den Vertrag als rein symbolisch, da die Beteiligung der Atomwaffenstaaten und ihren unterstützenden Staaten bisher ausblieb. Befürworter*innen sehen den AVV als Erfolg, da der Handlungsspielraum von Atomwaffenstaaten kleiner wird, je mehr Staaten ihm beitreten. Der Vertrag soll zur Stigmatisierung der Atomwaffen beitragen und eine neue Norm etablieren.
Der AVV folgt dem Beispiel von anderen Verträgen wie dem Verbot von Landminen und Streumunition oder von chemischen und biologischen Waffen. Diese Verbote haben gezeigt, dass internationale Organisationen und UN-Sonderorganisationen sich an geltendem Völkerrecht orientieren. Aber auch globale Finanzinstitute und Banken beziehen sich in ihren Richtlinien oftmals auf das Völkerrecht in der Frage, ob sie in „kontroverse Waffen“ investieren. Vergangene Verbote anderer „kontroverser Waffen“ haben auch Änderungen dieser Richtlinien zur Folge gehabt.
Irland, Malta, Österreich und der Vatikan sind die bisher einzigen europäischen Staaten, welche den AVV ratifiziert haben. Die meisten Vertragsstaaten sind aus bestehenden atomwaffenfreien Zonen in Lateinamerika, Afrika und der Pazifikregion. Deutschland war weder bei den Verhandlungen des AVV beteiligt, noch ist Deutschland dem Vertrag bisher beigetreten.
ah (Quellen: Deutsche Welle, ICAN, Zeit)
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