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Atomwaffensperrvertrag

Die Pflichten aus dem Atomwaffensperrvertrag oder Nichtverbreitungsvertrag (NVV) werden unterschiedlich interpretiert. Während die USA zwar die Verkleinerung, dafür aber auch die Modernisierung und Fortschreibung ihres Atomwaffenarsenals bis zum Jahr 2070 planen und auch alle übrigen Atomwaffenstaaten ihre nuklearen Kapazitäten ebenfalls modernisieren und optimieren, folgerte der Internationale Gerichtshof in seinem Rechtsgutachten aus Artikel VI des NVV einstimmig „Es gibt eine Verpflichtung, Verhandlungen in gutem Glauben fortzusetzen und abzuschließen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen.“

Das Versprechen der fünf als offizielle Atomwaffenstaaten anerkannten Länder (China, Frankreich, Großbritannien, Russland und USA) unter Artikel VI des NVV, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung“ war Voraussetzung für die Zustimmung der atomwaffenfreien Staaten zu Artikel II, „Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonst wie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.“

Weitere Kernpunkte des nur elf Paragraphen umfassenden Vertrags sind das Verbot für Kernwaffenstaaten, Atomwaffen weiter zu verbreiten oder dabei zu helfen (Artikel I), die Pflicht der Nichtatomwaffenstaaten, sich Sicherungsmaßnahmen der Internationalen Atomenergieorganisation zu unterwerfen, und „das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien (…), unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln“ (Artikel IV).

Der Nichtverbreitungsvertrag wurde 1968 verhandelt, trat 1970 in Kraft und besitzt fast universelle Gültigkeit. Lediglich die (inoffiziellen) Atomwaffenstaaten Indien, Israel und Pakistan haben die Mitgliedschaft in dem Vertragsregime bis heute verweigert, und Nordkorea kündigte 2003 gemäß Artikel X seine Mitgliedschaft im Kontext des eskalierenden Streits über sein vermutetes nukleares Waffenprogramm.

Große Schwierigkeiten bereitet, dass der NVV keinen Zeitpunkt zur Erfüllung der Abrüstungsbemühungen der "Habenden" vorsieht, diese - allen voran die USA - aber eigenmächtig die Rechte der "Habenichtse" definieren wollen und die Verpflichtungen aus dem NVV einseitig in der Nichtverbreitung sehen. Überdies bietet das Recht auf Nutzung der "friedlichen" Kernenergie für ausbruchwillige Staaten den Deckmantel zum Aufbau militärischer Nuklearkapazitäten.

Schon die allererste Resolution der UN-Generalversammlung vom 24. Januar 1946 befasste sich mit der Einrichtung einer Kommission, die Vorschläge ausarbeiten sollte, um einerseits den Austausch wissenschaftlicher Informationen für die "friedliche" Nutzung der neuen Energieform sicherzustellen, andererseits die militärische Nutzung zu unterbinden, vollständige nukleare Abrüstung herbeizuführen und ein Sicherungs- und Inspektionssystem aufzubauen.

Chronik des Atomwaffensperrvertrags

1968 Unterzeichnung durch drei Atomwaffenmächte: USA, UdSSR und Großbritannien.

1969 Beitritt der Bundesrepublik Deutschland.

1970 Inkrafttreten des Atomwaffensperrvertrages.

1985 Beitritt Nordkoreas.

1991Südafrika tritt als atomwaffenfreier Staat dem NPT bei.

1992 Beitritt von zwei Atomwaffenmächten: China und Frankreich.

1993Weißrussland tritt dem NPT als atomwaffenfreier Staat bei.

1994Kasachstan und die Ukraine tritt dem NPT als stomwaffenfreie Staaten bei.

1995 Unbefristete Verlängerung des Atomwaffensperrvertrages bei der Überprüfungskonferenz; 178 Mitgliedsstaaten.

1998Brasilien tritt dem NPT bei.

2000 Am Ende einer Überprüfungskonferenz im Mai 2000 in New York sagten die fünf offiziellen Atommächte (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China) eine völlige Beseitigung ihrer Arsenale zu - allerdings ohne Terminangabe.

2002 Kuba tritt dem NPT bei.

2003 Nordkorea tritt aus.

2005 Scheitern der Überprüfungskonferenz.

2010 Die Überprüfungskonferenz verabschiedet 64-Punkte-Aktionsplan.

2015 Überprüfungskonferenz scheitert erneut.

2020 Nächste Überprüfungskonferenz.

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