Atomwaffen A-Z

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Dienstag, 22. Mai 2012

Resolutionen des UN-Sicherheitsrats

  • 31.07.2006 UNSR-Resolution 1696 verlangte vom Iran, zunächst seine Urananreicherungs- und Wiederaufarbeitungsaktivitäten auszusetzen, um zu einer Lösung des Konflikts zu kommen.
  • 23.12.2006 UNSR-Resolution 1737 verhängte ein Embargo auf bestimmte Güter. Dabei handelte es sich um Material, Ausrüstungen, Dienstleistungen und sonstige Unterstützungen, die dem iranischen Atomprogramm dienen.

  • 24.03.2007 UNSR-Resolution 1747 Der Generaldirektor der IAEO berichtete am 22. Februar 2007, dass der Iran weiterhin die Anordnungen der IAEO sowie die Forderungen der Resolutionen 1696 und 1737 nicht umgesetzt hat. Deswegen erweiterte der Sicherheitsrat diese Sanktionen um eine Reihe von Institutionen und Privatpersonen und gab Iran sechzig Tage Zeit, der Forderung dieser Resolution nachzukommen.

  • 03.03.2008 UNSR-Resolution 1803 bekräftigte die vorangegangenen Resolutionen und erweiterte die Sanktionen auf den Handel mit Gütern, die sowohl für den zivilen als auch militärischen Bereich Anwendung finden können.

  • 27.09.2008 UNSR-Resolution 1835 forderte den Iran auf, seinen Verpflichtungen aus allen Resolutionen des Sicherheitsrats unverzüglich nachzukommen und die Forderungen des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation zu erfüllen.

  • 09.06.2010 UNSR-Resolution 1929 verhängte ein vollständiges Waffenembargo gegen den Iran. Keine Panzer, Kampfhubschrauber, Kriegsschiffe und Raketensysteme dürften mehr an den Iran verkauft werden. Schiffe mit Frachtgut für den Iran können durchsucht werden, Auslandskonten wurden eingefroren und Investitionstätigkeiten im Ausland unterbunden.

  • 08.06.2011 UNSR-Resolution 1984 verlängerte das Mandat der Expertengruppe, die in Resolution 1929 etabliert wurde, für weitere zwölf Monaten.

Bearbeitungsstand: November 2011

Berichte und Resolutionen der IAEA

  • 10.11.2003 Bericht des IAEA-Generaldirektors GOV/2003/75
    In diesem Bericht wird angegeben, wie der Iran Informationen über seine Urananreicherungsprogramm preisgibt, nachdem der Generaldirektor der IAEO Iran im Februar 2003 besuchte. Im August 2003 entdeckte die IAEO durch Wischproben kleine Mengen von hochangereichertem Uran (HEU) im Iran.
  • 24.02.2004 Bericht des IAEA-Generaldirektors
 GOV/2004/11
    Hier wird angegeben, dass die IAEO u.a. die Anlage bei Nathans und Kalaye Electric Company inspizierte. Iran kündigte an, das Zusatzprotokoll unterzeichnen zu wollen. Iran gibt Informationen über seine nuklearen Aktivitäten in der Vergangenheit preis, einschließlich über Versuche mit kleinen Mengen von Plutonium.
04.02.2006 IAEO-Resolution GOV/2006/14 Die Resolution besagt, dass der Gouverneursrat der Internationalen Atomenergiebehörde am 4. Februar 2006 mit 27 von 35 Stimmen (bei drei Gegenstimmen von Kuba, Venezuela und Syrien; Algerien, Weißrussland, Indonesien, Libyen und Südafrika enthielten sich) beschlossen hat, den Streit vor das UN-Gremium zu bringen.
  • 30.08.2007 Bericht des IAEA-Generaldirektors GOV/2007/48
    Der Bericht gibt an, dass die Anreicherungsanlage in Nathans weniger angereichertes Uran produziert als angenommen. Auch gibt er an, dass die Angaben des Irans über das bereits hergestellte Uran von der IAEA bestätigt werden konnten. Weiterhin gibt der Bericht an, dass der Iran und die IAEA ein Abkommen geschlossen haben, nach dem der Iran sich zu mehr Transparenz in Bezug auf die Vergangenheit und Zukunft seines Atomprogramms gegenüber der IAEA und zum Aufbau weiterer Sicherheitsmaßnahmen bereit erklärt. Nach dem Abkommen sollen verschiedene Fragen der IAEA im Bezug auf das Programm geklärt werden, beispielsweise, warum die IAEA Spuren von hochangereichertem Uran im Iran finden konnte
  • 15.11.2007 Bericht des IAEA-Generaldirektors GOV/2007/58
    Die IAEA erklärt, dass die Informationen des Irans in Bezug auf ungeklärte Fragen aus dem Abkommen vom August mit den Informationen der IAEA übereingestimmt haben. Die Agentur warnte aber, dass sie immer weniger Wissen über die aktuellen Vorgänge im Atomprogramm des Irans besäße, weil dieser sich weigerte, das Zusatzprotokoll über Transparenz vom August 2007 umzusetzen. Der Bericht gibt auch an, dass der Iran weiterhin niedrig angereichertes Uran produziert.
  • 22.02.2008 Bericht des IAEA-Generaldirektors GOV/2008/4
    Der Bericht gibt Auskunft über die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen im Iran. Alle unklaren Fragen, die 2007 ausgemacht wurden, konnten demnach aufgeklärt werden. Nicht geklärt werden konnte hingegen, ob der Iran Studien zur Herstellung von Nuklearwaffen vorgenommen hat. Dafür hatte die USA umstrittene Dokumente von einem, aus dem Iran gestohlenen Laptop vorgelegt. Der Bericht gibt an, dass die IAEA keine Verwendung von Spaltmaterial im Bezug auf die mutmaßliche Studien nachweisen konnte.
  • 26.05.2008 Bericht des IAEA-Generaldirektors GOV/2008/15
    Der Bericht gibt an, dass die IAEA weiterhin bestätigen kann, dass der Iran nichts von seinem angegebenen angereicherten Uran abgezweigt oder verlagert hat. Weiterhin hat der Iran neue und modernere Zentrifugen installiert, welche, ebenso wie die älteren weiterhin ungestört funktionieren. Die IAEA konnte weitere Elemente des iranischen Atomprogramms, etwa den Bau des Schwerwasserreaktors in Arak, überwachen konnte. Der Iran gestatte der IAEA keinen Zugang zu seinen Anreicherungsanlagen, dies wäre jedoch auch nur freiwillig gewesen. Der Iran erklärte gegenüber der IAEA, dass die Anschuldigungen der USA in Bezug auf Studien zur Herstellung von Atomwaffen nicht authentisch seien, oder sich auf Tests für konventionelle Anwendungen beziehen würden.
  • 15.09.2008 Bericht des IAEA-Generaldirektors GOV/2008/38
    Die IAEA berichtet, dass sie weiterhin nicht in der Lage ist, die Vorwürfe gegenüber dem Iran in Bezug auf Studien zu Herstellung von Atomwaffen zu entkräften, weil dieser sich weiterhin weigere das Zusatzprotokoll vom August 2007 umzusetzen. Die IAEA konnte allerdings auch keinerlei Hinweise für die Verwendung von Spaltmaterial für die mutmaßlichen Studien finden. Weiterhin konnte auch keine Hinweise auf die Herstellung von Teilen von Atomwaffen gefunden werden.
  • 19.02.2009 Bericht des IAEA-Generaldirektors GOV/2009/8
    Der Bericht gibt an, dass der Iran entgegen der Entscheidung des UN-Sicherheitsrates weiterhin gering angereichertes Uran produziert. Außerdem verweigere der Iran noch immer die Umsetzung des Zusatzprotokolls und gewähre der IEAE keine Einsicht in die Konstruktionspläne des Schwerwasserreaktors von Arak.
  • 18.02.2010 Bericht des IAEA-Generaldirektors GoV/2010/10
    Die IAEA berichtet, dass sie Sorgen über mögliche Aktivitäten des Irans zur Entwicklung nuklearen Sprengkopfes habe. Der Iran gehe weiterhin nicht ausreichend transparent mit seinem Atomwaffenprogramm um. Vor allem in Bezug auf die Absichten zur weiteren Anreicherung des bereits im Iran niedrig angereicherten Urans auf 20% lasse, der Iran die IAEA weiterhin im Unklaren.
  • 08.11.2011 Bericht des IAEA-Generaldirektors
    In dem Bericht legt die IAEA Details des iranischen Atomprogramms offen, die ihrer Ansicht nach auf die Entwicklung eines atomaren Sprengkopfes hindeuten sollen. Diese umfassen unter anderem die gegenüber der IAEA unangemeldete Herstellung von Urantetrafluorid (Grünes Salz), einer Vorstufe zu waffenfähigem Spaltmaterial, die Entwicklung bestimmter Zündungsmechanismen, Vorbereitungen für einen unterirdischen Atomwaffentest und Tests mit hochexplosivem Sprengstoff, der nach IAEA Angaben für Nuklearwaffen verwendet wird. Iran bestreitet diese Vorwürfe gegenüber der IAEA. Im Falle der Sprengstofftests gibt der Iran diese zu. Sie stünden jedoch im Kontext der Entwicklung konventioneller Waffen.
  • 18.11.2011 IAEA Resolution GOV/2011/69
    Die Resolution fordert den Iran auf der IAEA Zugang zu allen relevanten Informationen, Dokumenten, Orten und Personen des iranischen Atomprogramms zu gewähren.So soll das internationale Vertrauen in die zivile Natur des Programms wieder hergestellt werden. Weiterhin drückt die Resolution die Zweifel der IAEA an der zivilen Natur des Programms aus und legt fest, dass der nächste Bericht über die Entwicklungen im Iran im März 2012 von der IAEA vorgelegt werden soll.

  • 24.02.2012 Bericht des IAEA-Generaldirektors GOV/2012/9

Bearbeitungsstand: Februar 2012