Atomwaffen A-Z

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Donnerstag, 17. Mai 2012

Vagabundierende Atomwaffen

engl.: loose nukes

Grafik: Nachrichten Heute

Die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) sieht in Terroranschlägen mit Kernwaffen oder radioaktivem Material eine echte und unmittelbare Gefahr. Seit Jahren verfolgt die Organisation deshalb ein umfangreiches Programm zur Verstärkung der nuklearen Sicherheit. So beschloss sie eine Nachbesserung der Vereinbarung zum physischen Schutz von Nuklearmaterial und in 2005 eine Konvention gegen den Nuklearterrorismus. Mit dem Abkommen besteht nun eine Rechtsgrundlage für die internationale Zusammenarbeit bei der Untersuchung, Bestrafung und Auslieferung aller Personen, die Straftaten mit atomarem Spaltmaterial oder Nuklearmitteln begehen.

Konsequente Sicherungsmaßnahmen und internationale Terrorismus-Bekämpfung können das Risiko aber höchstens eindämmen. Ein wirklich zuverlässiger Schutz erfordert einen umfassenden Ansatz. Denn atomare Sicherheit, Abrüstung und Nuklearterrorismus hängen unmittelbar zusammen. Darum, so fordern die Atomgegner, muss eine wirksame Strategie den Ausstieg aus der Atomenergie und die globale Nichtverbreitung ebenso einschließen wie die Beseitigung von Kernwaffen und nuklearem Spaltmaterial. Da für Terroristen der Zugang zu atomarem Explosionsstoff die entscheidende Hürde bildet, wird die Gefahr erst mit dessen Vernichtung völlig gebannt sein. Schon die gewaltige Masse von 3.755 Tonnen global verstreuten Spaltmaterials bildet eine hochgradige Risikoquelle. Im vergangenen Jahrzehnt hat die IAEO mehr als 650 Fälle aufgelistet, in denen radioaktives Material auf dem Schwarzmarkt gehandelt wurde, Tendenz steigend. Im Dezember 2005 gelang es verdeckten US-Ermittlern, im Ausland erworbenes Strahlenmaterial unbemerkt an Grenzübergängen zu Kanada und Mexiko einzuschmuggeln. Die Menge an Cäsium-137 hätte für den Bau von zwei radiologischen Bomben ausgereicht. Auch das Arsenal von weltweit immer noch über 27.000 Atomwaffen ist ein ständiger Gefahrenherd, weil es Terroristen den Zugriff auf nicht ausreichend gesicherte Lagerstätten oder durch die Bestechung korrupter Militärs ermöglicht. (Quelle: Wolfgang Kötter in Freitag 16, 21. April 2006)

Bearbeitungsstand: Oktober 2009

siehe auch: IAEO
siehe auch: Nuklearterrorismus

VANUNU Mordechai

1954 -

Vanunu zwei Tage nach der Entlassung, Foto: Ronald H. Miller

Mordechai Vanunu wurde am 13. Oktober 1954 als Sohn jüdisch-marokkanischer Einwanderer in Marrakesch geboren. Nach Beendigung des Militärdienstes in der israelischen Armee und einem abgebrochenen Physikstudium arbeitete er von 1976 bis 1985 als Techniker im streng geheimen Dimona Nuclear Research Center.

Nach seiner Entlassung gab Vanunu Informationen an britische Zeitungen weiter, aus denen hervorging, dass Israel Atomwaffen besitze. Noch vor Veröffentlichung dieser Informationen wurde Vanunu im September 1986 in Rom vom israelischen Geheimdienst Mossad festgenommen und nach Israel entführt. Die Entführung erfolgte ohne Wissen der italienischen Regierung.

Vanunus Nachricht, geschrieben auf der Handfläche, Foto: nuclearweaponarchive.orgDie israelische Regierung leugnete, etwas über Vanunus Verbleib zu wissen, bis es ihm gelang, aus einem Polizeibus heraus Journalisten eine Nachricht zukommen zu lassen, indem er eine heimlich auf seine Handinnenfläche geschriebene Nachricht an die Fensterscheibe hielt. Daraufhin wurde er wegen Landesverrats und Spionage zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt, von denen er etwa 11 Jahre in Einzelhaft verbüßen musste. Im April 2004 wurde er unter strengen Auflagen freigelassen. So darf er Israel nicht verlassen, darf sich keiner ausländischen Botschaft nähern und muss über geplante Ortswechsel Rechenschaft ablegen. Außerdem darf er weder das Internet noch Handys benutzen, und jeder Kontakt mit ausländischen Journalisten ist ihm verboten. Trotz der Auflagen hat er immer wieder Interviews gegeben, weswegen er mehrmals inhaftiert wurde.

1987 erhielt er den Alternativen Nobelpreis. Im Jahr 2002 wurde er mit dem Nuclear-Free Future Award in der Kategorie »Widerstand« ausgezeichnet. Im Jahr 2004 wurde er zum Rektor der Universität von Glasgow gewählt, und 2005 erhielt er den Friedenspreis des norwegischen Volkes. (LL)

Bearbeitungsstand. Juni 2007

Varrelbusch

ehem. Atomwaffenstandort, Deutschland

Die Nike-Feuerstellung (Launching Area) Varrelbusch (52°55’06“N, 08°03’08“O) der 1. Batterie des FlaRakBtl 25 lag ca. 8 km nördlich der Stadt Cloppenburg in Niedersachsen.
Die dort stationierte FlaRakBatterie bestand aus drei getrennten Bereichen: der Unterkunft, dem Feuerleitbereich in günstiger topografischer Lage mit bis zu 5 Radargeräten für Überwachung, Zielerfassung, Zielverfolgung und Flugkörperverfolgung und dem Abschussbereich mit jeweils 3 Abschussflächen und dazugehörigen Bunkern. In diesem Bereich befanden sich auch die Atomsprengköpfe. Während die Raketen in Montagebunkern oder auf durch Erdwälle geschützten Abschussschienen bereit gehalten wurden, lagen die Radaranlagen in exponierter Stellung und konnten nur mit Sandsäcken oder Konturen verwischender Tarnung ungenügend geschützt werden. Zum Eigenschutz vor allem gegen angreifende Tiefflieger, wurden die Stellungen später zusätzlich mit 20mm Zwillingsgeschützen ausgestattet.
In der Stellung Varrelbusch waren von 1963 bis vermutlich 1988 atomare Flugabwehrraketen vom Typ Nike stationiert. An Atomsprengköpfen waren zwei Versionen verfügbar. Die kleinere mit der Bezeichnung B-XS hatte eine Sprengkraft von 2 Kilotonnen. Die größere B-XL besaß ursprünglich 40 kT Sprengkraft. Letztere wurden in den 1970er Jahren gegen Sprengköpfe zu je 20 kT ausgetauscht.
Maximal waren je Stellung zehn Nuklear-Sprengköpfe vorhanden, acht mit der Stärke XS mit 2 Kilotonnen und zwei XL mit 40/20 Kilotonnen Sprengkraft. (Jürgen Dreifke)
Ein Zeitzeuge erinnert sich: „Die vier Batterien des FlaRakBtls 25 [mit den Feuerstellungen Varrelbusch, Wuthenau, Wagenfeld und Lohne] befanden sich in unterschiedlichen Bereitschaftsstufen mit einer Reaktionszeit von maximal 30 Minuten, maximal 3 Stunden, maximal 12 Stunden und mehr als 12 Stunden. Innerhalb einer Batterie hatten mindestens zwei Abschussplätze den selben Bereitschaftsgrad. Konnte eine der Batterien aus technischen Gründen den Bereitschaftsgrad nicht einhalten, dann rückten die anderen Batterien eine Einsatzstufe nach oben. Abhängig vom Bereitschaftsgrad war die Stellung im Schichtbetrieb ständig besetzt und einsatzbereit. Dazu gab es in der Batterie drei Kampfbesatzungen für den Feuerleit- und Abschussbereich, die sich in einem System von 48-Std-Schichten während der Woche und 72-Std-Schichten am Wochenende abwechselten.
Für den Einsatz der Gefechtsköpfe gab es genau festgelegte Prioritäten. Beim Anflug eines einzelnen feindlichen Zielobjektes wurde ein kleiner atomarer Gefechtskopf (B-XS) eingesetzt. Beim Anflug mehrerer feindlicher Zielobjekte wurde ein großer atomarer Gefechtskopf (B-XL) eingesetzt. Die ebenfalls vorhandenen, konventionellen Gefechtsköpfe dienten lediglich als Munitionsreserve.
Soweit mir bekannt, befanden sich in allen Nike-Stellungen der Bundesluftwaffe atomare Gefechtsköpfe.“ (Michael Juhls)

Bearbeitungsstand: Juni 2010

Weitere Informationen über Atomwaffenstandorte in Deutschland

siehe auch: KT-Wert
siehe auch: Nike Hercules

Venting

engl.: venting

Baneberry unterirdischer Atomtest, 18.12.1970

In Verbindung mit unterirdischen Atomwaffentests bezeichnet der Begriff »Venting« den Austritt von radioaktiven Gasen in die Atmosphäre. Die Versuche werden entweder am Ende von horizontal angelegten Tunneln oder in einem vertikalen Schacht durchgeführt. Dafür muss ein im Durchmesser etwa 3 m großes und nach vorliegenden Erfahrungen zwischen knapp dreißig und rund zweitausend Metern tiefes Loch in die Erde gebohrt werden. Über der Bohrung wird dann eine transportable turmartige Vorrichtung für die Testgeräte installiert. Der eigentliche Sprengsatz befindet sich im unteren Teil, darüber ist ein ca. 200 t schwerer und 1,5 m langer »Diagnose-Kanister« mit Messgeräten zur Feststellung der Funktionswirkungen der Waffe installiert. Anschließend wird das gesamte Paket mittels eines Kranes in das Bohrloch versenkt und dieses mit Erdreich und Beton möglichst strahlensicher verschlossen. Wie bisherige Nukleartests zeigen, reißt aber die Explosion trotzdem häufig Erde unmittelbar über der Bombe weg und bläst hochradioaktiven Schmutz, Fels und Schutt wie durch einen Luftkanal heraus. Die Folge ist eine intensive Strahlenverseuchung von Luft, Boden und Grundwasser. Auch durch Bodenrisse und -Spalten kann es zum so genannten »Venting« kommen, dem Austritt radioaktiver Gase in die Atmosphäre, die bei Menschen und Tieren in den betroffenen Gebieten zu schweren gesundheitlichen Schädigungen führen. (Quelle: Neues Deutschland: Trotz Teststoppverbot drohen neuen Atomversuche, 23.09.2006.)

Bearbeitungsstand: März 2009

Vereinbarung von Nassau

engl.: Nassau Agreement

Am 18. Dezember 1962 unterzeichneten der amerikanische Präsident John F. Kennedy und der britische Premierminister Harold Macmillan in Nassau (Bahamas) die sogenannte Vereinbarung von Nassau. Darin verpflichteten sich die USA zum Verkauf von Polaris-Raketen an Großbritannien. Dadurch sollte der Aufbau einer eigenständigen britischen U-Boot-gestützten nuklearen Atomstreitmacht sichergestellt werden. Im Gegenzug erhielten die USA die Zusage, den schottischen Marinestützpunkt Holy Loch nutzen zu können.
Der Aufbau einer britischen Atomstreitmacht sollte die NATO-Bündnisverteidigung in Europa stärken. Dies erschien den europäischen NATO-Verbündeten dringend erforderlich, nachdem die USA infolge der Kuba-Krise im Oktober 1962 die Rücknahme der gegen die Sowjetunion gerichteten Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in der Türkei zugesichert hatte.
Während Großbritannien die atomare Aufrüstung auch als Prestigewinn gegenüber den anderen NATO-Partnern betrachtete, lehnte der französische Präsident Charles de Gaulle ein vergleichbares Angebot der USA kategorisch ab. Stattdessen forcierte er den Aufbau einer eigenständigen von Bündnisverpflichtungen unabhängigen „force de frappe“. (LL)

Bearbeitungsstand: Juli 2010

Siehe auch: Force de Frappe
Siehe auch: Polaris-Rakete

Vergeltungsschlag

engl.: retaliatory strike

Seit Hiroshima und Nagasaki wurden Atomwaffen als »Ultima Ratio« betrachtet. Ihr Einsatz wäre nur dann in Frage gekommen, wenn das blanke Überleben eines Volkes auf dem Spiel gestanden hätte. Das vom Pentagon veröffentlichte neue Grundsatzdokument zur militärischen Nuklearstrategie (Nuclear Posture Review, NPR) gibt den Einblick in eine erschreckende Strategie, die zum Ziel hat, das gesellschaftliche Tabu, Atomwaffen einzusetzen, zu brechen.

Die Bush-Regierung hat in der Tat die atomare Hemmschwelle herabgesetzt. Im Furcht einflößenden Kauderwelsch der Pentagon-Veröffentlichung hört sich das so an: »Wir müssen bereit sein, Schurkenstaaten und ihre terroristischen Schützlinge aufzuhalten, bevor sie in der Lage sind, mit dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen zu drohen [...] Um solch feindseligen Akten zuvorzukommen oder sie zu verhindern, werden die USA, wenn nötig, präventiv handeln«. Weiter heißt es: »Die USA behalten sich das Recht vor, mit aller Macht und unter Zuhilfenahme all ihrer Optionen auf den Einsatz von Massenvernichtungswaffen gegen die USA, ihre im Ausland stationierten Streitkräfte oder ihre Freunde und Alliierten zu reagieren«.

Dies bedeutet, dass jeglicher noch so marginale Angriff auf US-Interessen - real oder eingebildet, egal von wem und wo in der Welt - der mit irgendeiner Form von chemischen, biologischen oder radiologischen Waffen geführt wird, einen atomaren Vergeltungsschlag auslösen könnte. Mit dem Strategiepapier des Pentagon wird der Atomwaffensperrvertrag Makulatur. Mit dieser neuen Strategie brechen die USA das im Jahre 1978 gegebene Versprechen, niemals Atomwaffen gegen ein Land einzusetzen, das selbst keine Atomwaffen besitzt. Sie verletzen ihre Verpflichtungen aus internationalen Verträgen, wenn sie gegen Länder, die den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet haben, Atomwaffen einsetzen. Im tieferen Sinne setzt das Strategiepapier des Pentagon einen seit den Anfängen des Kalten Krieges geheiligten Grundsatz außer Kraft, nämlich dass Abschreckung die einzige Rechtfertigung für die Stationierung atomarer Massenvernichtungswaffen sein darf, nicht aber die Absicht, sie im Kriegsfall einzusetzen. Dieser unheilvolle Präzedenzfall wird unkontrollierbare Kräfte mit weit reichenden, unvorhersehbaren und tückischen Konsequenzen in Gang setzen. (Quelle: Bernard Lown, IPPNW)

Bearbeitungsstand: August 2007

Verifikation

engl.: verification

Eine Nuklearwaffenkonvention kann nur dann wirksam sein, wenn ihre Einhaltung in technischer wie politischer Sicht ausreichend verifiziert (überprüft) werden kann. Ziel der Verifikation ist es, frühzeitig Informationen zu gewinnen und zu interpretieren, damit verbotene Aktivitäten unterbunden oder rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Ein nachhaltiges Verifikationsregime muss den Staaten von Anfang an die Gewissheit geben, dass ihre Beteiligung eine bessere Sicherheitsgarantie bietet als die Aufrechterhaltung der nuklearen Option. Ein Leitprinzip sollte die Suche nach einem Regelwerk sein, das so restriktiv ist, dass es größtmögliches Vertrauen in die Einhaltung bietet, aber auch so freizügig, dass es Staaten ohne Einschränkung ihrer legitimen Sicherheits- und Handelsinteressen den Beitritt zu dem System ermöglicht.

Bei der Diskussion möglicher Optionen und Mittel zur Verifizierung einer Nuklearwaffenkonvention ist es sinnvoll, sich einige allgemeine Prinzipien einer adäquaten Verifikation zu vergegenwärtigen:

  1. Völkerrecht soll die internationale Sicherheit und Stabilität verbessern und die Risiken einer unkontrollierten Situation vermeiden, die zu einem Wettrüsten oder Krieg führen könnte.
  2. Verifikation ist ein umfassender iterativer (d.h. in mehreren Etappen ablaufender) Prozess mit politischer, rechtlicher, diplomatischer, ökonomischer, technischer und militärischer Tragweite und soll die Einhaltung des Völkerrechts beurteilen, das Risiko des Vertragsbruches eindämmen und Zeit für angemessene Gegenmaßnahmen schaffen.
  3. Der Überprüfungsprozess muss ein Gleichgewicht herstellen zwischen den Regeln, die verifiziert werden sollen (Toleranzschwelle), und den Aktivitäten, die überprüft werden können (Kontrollschwelle).
  4. Die Anforderungen, Voraussetzungen und Kosten der Verifikation hängen von den jeweiligen Vertragsbestimmungen und dem Risiko des Vertragsbruches ab.
  5. Da die existierenden Verifikationsmittel nicht perfekt sind, muss das Restrisiko durch geeignete Gegenmaßnahmen auf ein tragbares Niveau gesenkt werden. Dabei müssen die Gegenmaßnahmen so bemessen werden, dass sie eine eventuelle militärische Bedrohung durch und Vorteile für den Vertragsbrecher ausgleichen.

(IPPNW, IALANA, INESAP (Hrsg.): “Sicherheit und Überleben. Argumente für eine Nuklearwaffenkonvention“, Berlin 2000, S. 308.)

Bearbeitungsstand: September 2004

siehe auch: Abrüstung
siehe auch: Internationale Atomenergie-Organisation
siehe auch: Nuklearwaffenkonvention

Vernichtungswahrscheinlichkeit

engl.: warhead kill probability

Die Vernichtungswirkung eines nuklearen Gefechtskopfes kann Versuchsergebnissen zufolge auch als Reichweite der Druckwelle angegeben werden, innerhalb der sie Ziele (oder ein Gebiet) mit einer bestimmten Härte zerstört. Die Entfernung, innerhalb welcher der erforderliche Überdruck, vom Explosionspunkt aus gemessen, vernichtend auftritt, wird als Letalitätsradius bezeichnet. Ist der Letalitätsradius bekannt, so kann die Wahrscheinlichkeit, mit der ein nuklearer Gefechtskopf ein vorgegebenes Ziel zerstören kann, berechnet werden. (Dieter S. Lutz: Weltkrieg wider Willen?, Hamburg 1981, S. 370f.)

Bearbeitungsstand: Oktober 2006

Verstärkte Strahlung

engl.: enhanced radiation

Ein ERW (Enhanced Radiation Weapon)  ist ein kleiner Nuklearsprengkörper, der wie eine Wasserstoffbombe mittels einer durch Kernspaltung gezündeten Kernverschmelzung die bei der Explosion freiwerdende Energie erzeugt. Im Gegensatz  zu einer herkömmlichen Wasserstoffbombe ist der Anteil der Initialstrahlung und dabei vor allem der energiereichen Neutronen an der insgesamt produzierten Energie durch bestimmte technische Vorkehrungen erhöht worden - deshalb der Name »verstärkte Strahlenwaffe« oder »Neutronenwaffe.«

Während bei einer Standard Wasserstoffbombe ca. 50% der Wirkung durch Druck, 35% durch thermische Strahlung und die restlichen 15% durch radioaktive Strahlung entstehen, hat eine ERW ein völlig anders Wirkungsspektrum. Hier entfallen ca. 30% auf den Druck, 20% auf die thermische Strahlung und 50% auf die radioaktive Strahlung. Das hat zur Folge, dass eine 3 KT ER-Bombe die gleiche Menge an  radioakiver Strahlung erzeugt wie eine 10 KT Wasserstoffbombe. (Quelle: globalsecurity.org)

Bearbeitungsstand: November 2009

siehe auch: Kernspaltung
siehe auch: Kernverschmelzung
siehe auch: KT (Kilotonne)
siehe auch: Neutronenbombe
siehe auch: Wasserstoffbombe

Verstrahlung

engl.: radioactive contamination

Verstrahlung bedeutet, dass lebende Wesen, Material oder Gelände mit radioaktiv strahlenden Stoffen behaftet sind oder solche Stoffe in sich aufgenommen haben. Bei der Detonation einer Atombombe entsteht eine starke Kernstrahlung, die auch als radioaktive Strahlung bezeichnet wird. Dabei wird der in der ersten Minute nach der Detonation vom Feuerball ausgehende Teil der Strahlung als »Anfangsstrahlung«, der nach einer Minute auftretende Teil als »Rückstandsstrahlung« bezeichnet.

Wenn der Sprengpunkt der Bombe so tief liegt, dass der Feuerball die Erdoberfläche berührt oder wenn der Sprengkörper direkt auf dem Erdboden detoniert, werden durch die starke Hitze große Mengen Erde oder Wasser verdampft und in die Atmosphäre geschleudert. Die hochgerissenen Materiemengen treffen in der Detonationswolke bei hohen Temperaturen mit den Detonationsrückständen zusammen. Dadurch bilden sich große Mengen radioaktiven Materials, die nach und nach wieder auf den Erdboden zurücksinken und dadurch zur radioaktiven Verstrahlung führen.

Für Lebewesen sind die radioaktiven Staubpartikel besonders gefährlich, wenn sie über die Atemweg in den Körper gelangen, da es keine Möglichkeit gibt, die Teilchen wieder aus dem Körper zu entfernen. (LL)

Bearbeitungsstand: Oktober 2008

siehe auch: Anfangsstrahlung
siehe auch: Rückstandsstrahlung

Vertrag von Pelindaba

engl.: Pelindaba Treaty

Der Vertrag von Pelindaba (oder Kairo-Erklärung) wurde am 11. April 1996 angenommen, anlässlich der Unterzeichnung des Vertrages über eine atomwaffenfreie Zone in Afrika. Die Erklärung fordert die Atomwaffenstaaten auf, »das Ziel einer atomwaffenfreien Welt aktiv zu verfolgen, wie in Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrags festgelegt, durch die dringende Verhandlung von Vereinbarungen mit wirkungsvollen Überprüfungsmaßnahmen bezüglich der vollkommenen Abschaffung von Nuklearwaffen zum frühest möglichen Zeitpunkt«. Die Erklärung betont auch die Einrichtung von atomwaffenfreien Zonen, speziell in Spannungsregionen, in der Absicht Frieden und Sicherheit auf globaler und regionaler Ebene zu verbessern.

Mehr zu atomwaffenfreien Zonen

Bearbeitungsstand: Oktober 2005

Villingen

ehem. Atomwaffenstandort, Deutschland

Das französische Sondermunitionslager Villingen (47°59’55“N, 08°26’28“O) lag ca. 6 km südlich der Stadt Villingen in Baden-Württemberg. Hier waren atomare Gefechtsköpfe für die Kurzstreckenrakete Honest John gelagert. Die Gefechtsköpfe vom Typ W-31 hatten folgende Sprengkraft: Version Mod.0 Y1: 2KT, Version Mod.0 Y2: 40KT und Version Mod.3 Y3 mit 20KT. Für Lagerung und Wartung war das 15th US-MSLDet zuständig. Mit dem Austritt Frankreichs aus der integrierten Befehlsstruktur der NATO am 1. Juli 1966 wurde das Lager geräumt. (LL)

Bearbeitungsstand: April 2012

siehe auch: Honest John-Rakete

Vilseck

ehem. Atomwaffenstandort Deutschland

Das ehemalige Atomwaffenlager Vilseck (49°38'57“N, 11°54'29“O) lag am Südrand des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr in Bayern. Es wurde während des Kalten Krieges von den US-amerikanischen Streitkräften betrieben. Informationen über die dort eingelagerte atomare Munition liegen nicht vor. (LL)

Bearbeitungsstand: Mai 2012

siehe auch: Atomwaffenlager
siehe auch: Kalter Krieg

Virtuelle Arsenale

engl.: virtual arsenals

Unter virtuellen nuklearen Arsenalen versteht man die Deaktivierung und Beschränkung von Atomwaffen. Die Einrichtung virtueller nuklearer Arsenale könnte einen Übergang aus der Duellsituation des Kalten Krieges hin zu einer stabileren Lage schaffen.

“Den ersten wichtigen Schritt zu mehr Stabilität müssen die Vereinigten Staaten und Russland tun, indem sie die Duellsituation des Kalten Krieges beenden... Wie  könnte der Übergang [...] in eine stabilere Lage gelingen? Einen Ausweg bieten nach Ansicht von Experten Stabilitätskriterien unter Bedingungen virtueller nuklearer Arsenale, die nicht unmittelbar, sondern erst nach einiger Zeit einsatzbereit sind. Die Festlegung des zeitlichen Rahmens, die Sicherheit der Kernwaffen und die nationalen Führungszentren werden dabei zu den entscheidenden Parametern der Stabilität. Die Erarbeitung von Kriterien nuklearer Stabilität unter Bedingungen virtueller nuklearer Arsenale steht aber erst am Anfang.

"Beginnen könnte der Übergang zu virtuellen Arsenalen mit einer gemeinsamen Erklärung der Vereinigten Staaten und Russlands, dass sie nicht mehr beabsichtigen, sich gegenseitig mit strategischen Kernwaffen zu bedrohen. Sie könnten auch erklären, dass sie Kernwaffen nur zur Abschreckung des Einsatzes von Kernwaffen und gegebenenfalls zur Abwehr oder Beendigung großer Kriege nutzen wollen. Als weiteren Schritt könnten sie dann die Arsenale der strategischen Angriffswaffen auf wenige hundert (vielleicht nur 200) Sprengköpfe reduzieren und deren Alarmstatus so ändern, dass ein Einsatz in einem zu definierenden und auch nachprüfbaren Zeitintervall (gemessen in Wochen) möglich wäre. Taktische Nuklearwaffen und ihre Trägersysteme würden vollständig abgeschafft und zerlegt.” (Prof. Joachim Krause, Eine Welt mit weniger Atomwaffen, FAZ, 3. April 2009, Nr. 79, Seite 9)

Bearbeitungsstand: Dezember 2009

siehe auch: Kalter Krieg
siehe auch: taktische Atomwaffen

Vörden

ehem. Atomwaffenstandort Deutschland

Im Rahmen der großräumigen Luftverteidigung Europas während der Zeit des Kalten Krieges waren auch die niederländischen Streitkräfte an dem quer durch Deutschland verlaufenden Nike-Hercules-Flugabwehrgürtel mit mehreren Verbänden beteiligt. Dieses Waffensystem hätte im Ernstfall zur Abwehr der östlichen Bomberflotten in großer Höhe Nuklearexplosionen ausgelöst - über dem eigenen Territorium! 1988 kam das Ende dieser Phase, aufgrund eines NATO-Beschlusses hat man die zugeordneten Nuklearwaffen abgezogen.

Die ehemalige niederländische Nike-Feuerstellung (Launching Area) auf dem Flugplatz Vörden (52°26'47“N, 08°05'22“O) lag ca. 18 km nördlich der Stadt Osnabrück in Niedersachsen. Hier war die 118. Squadron stationiert, die vom 509th US Army-Field Artillery Detachment mit seinem Alpha-Team unterstützt wurde. (LL)

In der Stellung Vörden waren ständig atomare Flugabwehrraketen vom Typ Nike stationiert. In der Regel  waren zwei Versionen an Atomsprengköpfen in der Stellung vorhanden. Die kleinere mit der Bezeichnung B-XS hatte eine Sprengkraft von 2 Kilotonnen. Die größere B-XL besaß ursprünglich 40 KT Sprengkraft. Letztere wurden in den 1970er Jahren gegen Sprengköpfe zu 20 KT ausgetauscht. Maximal waren je Stellung zehn Nuklearsprengköpfe vorhanden, acht mit der Stärke XS mit 2 Kilotonnen und zwei XL mit 40/20 Kilotonnen Sprengkraft. (Jürgen Dreifke)

Die Stellung wurde im März 1988 aufgegeben. (LL)

Bearbeitungsstand: April 2012

siehe auch: KT-Wert
siehe auch: Nike Herkules

Vorneverteidigung

engl.: Forward defence

Mit der Vorneverteidigung verpflichtete sich die NATO, ihr Gebiet so weit ostwärts wie möglich zu verteidigen. Dieser Grundsatz war erstmalig durch das Dokument MC 14/2 vom März 1957 formuliert worden. Besonders die Bundesrepublik Deutschland hatte ein vitales Interesse an einer Vorneverteidigung, was eine massive Verteidigung an der innerdeutschen Grenze bedeutete. Siehe dazu Weißbuch 1975/1976, Zif. 156: »Vorneverteidigung verlangt, dass die NATO fähig und bereit ist, unverzüglich und schlagkräftig zu antworten. Die Reaktion der NATO muss verhindern, dass es zu einem länger andauernden Kampf auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland kommt. Denn ein solcher Kampf würde letztlich die Substanz dessen zerstören, was verteidigt werden soll«. (Neuman: Kernwaffen in Europa, Bonn 1982, S. 139.)

Bearbeitungsstand: September 2007

Vorwarnzeit

engl.: pre-warning time

Im sicherheitspolitischen Sprachgebrauch umfasst die Vorwarnzeit jene Zeitspanne, die zwischen dem Erkennen gegnerischer militärischer Maßnahmen und dem wirklichen Geschehen liegt. Je länger die Vorwarnzeit ist, desto mehr Gegen- und Schutzmaßnahmen können getroffen werden. Während des Kalten Krieges wurde unter Vorwarnzeit in der Regel das Erkennen eines atomaren Schlages mit Interkontinentalraketen verstanden. Grundsätzlich gilt, dass landgestützte Interkontinentalraketen eine längere Vorwarnzeit als seegestützte Interkontinentalraketen haben. Als besonders gefährlich wurden Waffensysteme eingestuft, die auf Grund ihrer sehr kurzen Vorwarnzeit keine Gegenmaßnahmen mehr zuließen. Dazu zählten im Kalten Krieg auf russischer Seite die auf Westeuropa gerichtete SS-20 Rakete und auf US-amerikanischer Seite die auf Russland gerichteten Pershing 2 und Cruise Missile. (LL)

Bearbeitungsstand: April 2008

siehe auch: Cruise Missile
siehe auch: Interkontinentalrakete
siehe auch: Kalter Krieg
siehe auch: Pershing-II-Rakete