Überblick

Irans Atomprogramm

Seit 2003 wehrt sich der Iran gegen den Vorwurf, ein Atomwaffenprogramm hinter seinem Urananreicherungsprogramm zu verstecken. Vor allem die israelische Regierung – selbst heimlicher Besitzer von Atomwaffen – behauptet, der Iran baue Atomwaffen und droht daher in regelmäßigen Abständen, Irans Atomanlagen zerstören zu wollen. Obwohl die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) bislang weder die Existenz eines Atomwaffenprogramms, noch das Gegenteil beweisen konnte, verwies sie den Fall an den Sicherheitsrat. Dieser verlangte vom Iran das Aussetzen der Urananreicherung. Der Iran bezeichnet diese Forderung als unrechtmäßig und baut sogar weitere Anlagen zur Urananreicherung.

Der Iran strebt für sein ziviles Atomprogramm nach einem vom Ausland unabhängigen geschlossenen Brennstoffzyklus. Dafür baut er eigenes Uran ab und konvertiert es zu Uranhexafluorid (UF6). Dieses niedrig angereicherte Uran soll später in den Brennstäben der noch im Bau befindlichen iranischen Atomkraftwerke verwendet werden. Das erste AKW in Bushehr sollte im Sommer 2010 hochgefahren werden. Allerdings wird der Starttermin für das AKW seit 2005 immer wieder verschoben.

Der Iran darf Atomenergie nutzen, solange das Programm allein "friedlichen" Zwecken dient. So garantiert es der Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty, NPT), den der Iran unterzeichnet hat. Er darf auch Uran anreichern, aber nur bei Duldung von Kontrollmaßnahmen durch die IAEO (so genannte Safeguards). Weil die Anreicherung von Uran zugleich der Entwicklung von Atomwaffen dienen kann, sollen diese Kontrollen garantieren, dass das Uran nur für die Reaktornutzung angereichert wird und nicht für den Einsatz in Atomwaffen.

Soweit die rechtliche Lage. Zum offenen Streit mit dem Iran kam es erstmals im Jahr 2003. Untersuchungen der IAEO in den Atomanlagen in Arak und Natans im Jahr 2002 hatten Hinweise gefunden, dass der Iran undeklarierte Experimente mit Plutoniumtrennung betrieb und durch ein illegales Netzwerk aus Pakistan nukleare Ausstattung zur Urananreicherung erworben hatte.

Nachdem die diplomatischen Verhandlungen durch Deutschland, Frankreich und Großbritannien im Jahr 2005 scheiterten, verwies die IAEO den „Fall“ Iran an den UN-Sicherheitsrat. Die Begründung lautete, das Land würde gegen seine Verpflichtungen aus dem Safeguards-Abkommen verstoßen.

Der UN-Sicherheitsrat hat bislang sechs Resolutionen verabschiedet, die den Iran auffordern, die Urananreicherung auszusetzen. Drei der Resolutionen verhängen Sanktionen, da der Iran die Urananreicherung weiter betreibt. Im Jahr 2007 wurde ein Arbeitsplan zwischen der IAEO und dem Iran ausgearbeitet, auf dessen Grundlage die ursprünglichen offenen Fragen bis zum Februar 2008 geklärt werden konnten.

Lediglich offen blieb die Frage von Auszüge aus einem internen Dokument der IAEO, die 2009 auf der Webseite des Institute for Science and International Security (ISIS) veröffentlicht wurden. Demnach soll der Iran Studien über die mögliche nukleare Bewaffnung seiner Raketen betrieben haben. Der Iran dementierte und sprach von einer Fälschung. Die aus dem Iran geschmuggelten elektronischen Dateien wurden innerhalb der IAEO lange kontrovers diskutiert, da ihre Authentizität nicht bewiesen werden konnte und sie offensichtlich geändert worden waren. Nichtsdestotrotz hat der neue Leiter der IAEO, Yukiya Amano, aufgrund dieser Dokumente in seinem Bericht vom Februar 2010 den Verdacht ausgesprochen, der Iran arbeite eventuell an einem atomaren Raketensprengkopf.

Nach einem Bericht aller US-Geheimdienste, veröffentlicht am 3. Dezember 2007, hat der Iran jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach bereits im Herbst 2003 sein Atomwaffenprogramm eingestellt. Diese Einschätzung wiederholten sie im September 2009. Allerdings vermuteten die Geheimdienste zugleich, dass sich der Iran die Option zur militärischen Nutzung der Atomenergie „offen halte“. (xh)

Bearbeitungsstand: Mai 2010

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Zbigniew Brzezinski

«Der [Nichtverbreitungs-] Vertrag kann sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Und einige doppeldeutige Paragrafen darin erlauben tatsächlich Tätigkeiten, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke genutzt werden können. Das ist die Realität, leider. Aber das steht im Vertrag. Wir haben offenbar keine Alternative dazu.»

Zbigniew Brzezinski, Ex-Sicherheitsberater von US-Präsident Jimmy Carter in: Stern vom 19.11.2004

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