Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrags

engl.: Non-Proliferation Treaty Review Conference (NPT RevCon)

Seitdem der Nichtverbreitungsvertrag (NVV, auch als Atomwaffensperrvertrag bekannt) 1970 in Kraft trat, treffen sich die Mitgliedsstaaten alle fünf Jahre, um die Fortschritte in der Abrüstung und den Zustand des Kontrollregimes gegen die Weitergabe von Atomwaffen zu überprüfen. Die 8. Überprüfungskonferenz findet vom 3. bis zum 28. Mai 2010 bei der UNO in New York statt. Die Verhandlungen werden vier Wochen andauern. In den drei Jahren vor jeder NPT RevCon treffen sich die Staatsdelegierten jährlich zu kleineren Verhandlungstreffen (engl.: Non-Proliferation Treaty Preparatory Committee; kurz NPT PrepCom) in Genf oder New York. Begleitet werden diese Tagungen von Nichtregierungs-organisationen (NGOs). Seit 1995 verfügen diese sogar über ein begrenztes Rederecht. Ein Teil der Verhandlungen ist öffentlich.

Der NVV war zunächst für 25 Jahre gültig. Er wurde auf der Überprüfungs- und Verlängerungskonferenz 1995 auf unbegrenzte Zeit verlängert, die Debatte über diese Entscheidung hält aber bis heute an. 1995 wurden die Atomwaffenstaaten massiv kritisiert, weil sie 25 Jahren nach Abschluss des Vertrags weiter an ihren Atomwaffen festhielten und damit ihren Abrüstungsverpflichtungen nicht gerecht wurden. Im Gegensatz dazu sind fast alle atomwaffenfreien Staaten ihren Verpflichtungen nachweislich nachgekommen, indem sie auf Atomwaffen verzichten und die Kontrolle ihrer nuklearen Anlagen durch die IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation) zulassen.

Die meisten Staaten stimmten der unbefristeten Verlängerung des NVV damals nur deshalb zu, weil sie den Vertrag durch Befristungen und zusätzliche Bedingungen nicht weiter schwächen wollten. Ein Dokument namens „Principles and Objectives“ (Grundsätze und Ziele) wurden als Anhang zum Schlussbericht der Überprüfungskonferenz verabschiedet, um den Vertrag zu stärken. Das Grundsatzpapier fordert „systematische Bemühungen für die Abrüstung“ in Form eines Aktionsprogramms. Die Herstellung spaltbarer radioaktiver Materialien für Atomwaffen soll verboten werden, und die endgültige Abschaffung der Atomwaffen soll stärker in den Mittelpunkt der Aktivitäten rücken.

Darüber hinaus wurde 1995 eine Resolution arabischer Länder verabschiedet, die alle Staaten im Nahen Osten aufforderte, den NPT zu unterzeichnen und eine Atomwaffenfreie Zone in der Region einzurichten.

Im Jahr 2000 wurde eine Verabredung bezüglich einer „Abrüstungsagenda“(die „13 praktischen Schritte“) getroffen, laut der „systematische Bemühungen" zur Abrüstung unternommen werden sollten. Fünf Jahre später, bei der Überprüfungskonferenz 2005, wurden die Vereinbarungen von 1995 und 2000 allerdings von den USA wieder in Frage gestellt, da sich nach ihrer Aussage die Sicherheitslage nach dem 11. September 2001 vollkommen geändert habe. In Folge dessen wurde die Verlängerung von 1995 auch von etlichen anderen Staaten in Zweifel gezogen, da diese die Ansicht vertraten, das Versprechen „systematischer Bemühungen“ wären für sie eine Bedingung für die damalige Verlängerung gewesen. Die Atomwaffenstaaten würden sich solchen Bemühungen jedoch verweigern. Die Konferenz ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen und galt als gescheitert.

Die diesjährige Konferenz steht unter einen günstigeren Stern, da US-Präsident Obama sich im April 2009 zu dem Ziel einer atomwaffenfreien Welt bekannt hat. Seitdem finden wieder Verhandlungen zur Reduzierung von strategischen Atomwaffen statt. Zudem entstand die Bewegung „Global Zero“, die sich für die Abschaffung aller Atomwaffen einsetzt und von zahlreichen Prominenten weltweit unterstützt wird. (xh)

Bearbeitungsstand: März 2010

siehe auch: Atomwaffensperrvertrag

Ukraine

Die Ukraine war neben Russland, Weißrussland und Kasachstan eine der vier ehemaligen Sowjetrepubliken, auf deren Territorium nach Auflösung der Sowjetunion Kernwaffen stationiert waren. Nach Erlangung der Unabhängigkeit befanden sich im Herbst 1991 auf dem Territorium der Ukraine insgesamt 176 strategische Nuklearraketen mit zusammen 1.240 Sprengköpfen:
-130 ICBMs vom Typ SS-19 mit je sechs Sprengköpfen
-46 ICBMs vom Typ SS-24 mit je zehn Sprengköpfen
Die Luftwaffe verfügte auf den Basen Chmelnizki und Perwomajsk über insgesamt 42 schwere atomwaffenfähige Tupolev-Bomber, die mit insgesamt 592 luftgestützten Cruise Missiles (ALCMs) vom Typ AS-15 ausgestattet waren. Diese Bomberflotte setzt sich zusammen aus:
-22 Tupolev-95 (»Bear«) mit jeweils 16 AS-15 ALCMs
-20 Tupolev-160 (»Blackjack«) mit jeweils 12 AS-14 ALCMs.
In der Ukraine waren im Jahr 1991 insgesamt 1832 Nuklearsprengköpfen stationiert. Damit war die Ukraine zu jener Zeit die weltweit drittgrößte Kernwaffenmacht.
(Quelle: Lars C. Colschen: Die Kernwaffen in der Ukraine, Wissenschaft & Frieden 1994-2)
Bereits im Sommer 1993 erklärte der ukrainische Präsident Krawtschuk, dass die Ukraine nach der Ratifizierungsdebatte des Start-I-Vertrags und des Atomwaffensperrvertrags den Status eines kernwaffenfreien Staates anstrebe. Um dieses Ziel zu erreichen, mussten alle in der Ukraine stationierten Kernwaffen an Russland übergeben werden. Dieser Vorgang wurde 1996 erfolgreich abgeschlossen. (LL)

Bearbeitungsstand: Oktober 2011

siehe auch: Atomwaffensperrvertrag
siehe auch: Start-I-Vertrag
siehe auch: ICBM

ULAM Stanislaw

1909-1984

Ulam in 50er Jahre, Foto: Wikipedia Commons

Stanislaw Ulam, Sohn eines jüdischen Rechtsanwalts, wurde am 13. April 1909 in Lemberg geboren. Als junger Mathematiker ging er 1938 in die USA. Dort wurde er 1943 von John von Neumann eingeladen, sich an einem Projekt zu beteiligen, das »irgendetwas mit der Physik des Sterneninnern zu tun« haben sollte. Damit gehörte Ulam zum Mitarbeiterstab des Manhattan-Projekts. In seiner Autobiografie berichtet er zahlreiche Einzelheiten aus Los Alamos.

So zum Beispiel, wie Robert Oppenheimer, gefolgt von Victor F. Weisskopf, aufgeregt mit einer kleinen Ampulle durch den Korridor rannte, mit dem ersten Quantum Plutonium. Er berichtet von den Befürchtungen, atomare Kettenreaktionen könnten die ganze irdische Lufthülle entzünden. Er schildert auch die Spannungen zwischen den Wissenschaftlern, von der Konzeption einer kriegsentscheidenden Waffe bis zur Entwicklung der »Super«, der H-Bombe, deren Sonnenfeuer schließlich Amerikas Überlegenheit im kalten Ost-West-Machtkampf sicherte. So soll, als Ulams Kalkulationen und Hans Bethes physikalische Überlegungen das ursprüngliche Modell der Wasserstoffbombe kippten, Edward Teller »vor Enttäuschung in Tränen ausgebrochen« sein.

»Mir kamen nie Zweifel an meiner rein theoretischen Arbeit«, umreißt Ulam den eigenen Standpunkt, »ich empfand es nicht als unmoralisch, physikalische Erscheinungen durchzurechnen«. Auch Oppenheimer sei nicht nur aus humanitären Gründen nach Hiroshima und Nagasaki gegen die Entwicklung der H-Bombe gewesen. Der jüdisch-polnische Amerikaner musste es wohl als unbedingt gerechte Sache empfinden, Nützliches für den Krieg gegen imperialistischen Rassenwahn zu leisten. So erklärte er am Ende seines Lebens, dass er auf seine Beteiligung an der Entwicklung der Hiroshima und Nagasaki Atombombe am stolzesten sei. Stanislaw Ulam starb am 13 Mai 1984 in Santa Fe, USA. (Quelle: Der Spiegel 28/1976 vom 5.7.1976, S. 130)

Bearbeitungsstand: September 2008

Weitere Informationen zur Entwicklung der Atombombe

siehe auch: Kettenreaktion
siehe auch: Los Alamos
siehe auch: Manhattan-Projekt
siehe auch: OPPENHEIMER J. Robert
siehe auch: Plutonium
siehe auch: TELLER Edward
siehe auch: Teller-Ulam-Prinzip
siehe auch: Wasserstoffbombe
siehe auch: WEISSKOPF Victor

Ultrazentrifuge

engl.: ultracentrifuge

Abbildung einer Zentrifuge, Grafik: Uni-MünchenDie Ultrazentrifuge ist eine für hohe Geschwindigkeiten optimierte Zentrifuge, die sehr schnell rotiert - bis zu 500.000-mal in der Minute. Der Rotor bewegt sich hierbei in einem künstlichen Vakuum, so dass keine Luftreibung auftritt.

Bei der Urananreicherung werden Ultrazentrifugen verwendet, um Isotopen zu trennen.

In der Fabrik wird das Urangas über 20, 30 oder 40 Zentrifugenstufen (eine Kaskade) hinweg immer weiter angereichert, bis das Produkt für die Stromproduktion im Reaktor taugt. Will man den Stoff für eine Atombombe anreichern, muss das Uran weiter angereichert werden. Der Anteil des Uran-235 muss auf mindestens drei Prozent gesteigert werden, wenn das Uran als Stoff für ein AKW wirtschaftlich verwendet werden soll, auf 50 bis 90 Prozent, wenn es für eine Atombombe bestimmt ist.

Ultrazentrifugen sind prinzipiell ein Problem, weil sie die Verbreitung von Kernwaffen erleichtern. Der Konflikt mit dem Iran fokussiert auf diese Technologie, dennoch wird sie weltweit ausgebaut: in Brasilien, den USA, Frankreich, und auch in Deutschland. (XH)

Bearbeitungsstand: September 2009

siehe auch: Urananreicherung
siehe auch: Uran-235

Umfassender Teststoppvertrag

engl.: Comprehensive Test Ban Treaty (CTBT)

Der umfassende Teststoppvertrag (Comprehensive Test-Ban Treaty, CTBT) ist einer der wichtigsten Verträge im Bereich der nuklearen Nichtverbreitung. Sein Ziel ist die Eindämmung der Neu- und Weiterentwicklung von Nuklearwaffen durch ein rechtlich verbindliches und verifizierbares Testverbot. Wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist das zusätzliche Verbot von unterirdischen Atomtests. Der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Vertrag liegt seit 1966 zur Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten vor. Er tritt erst in Kraft, wenn er von den 44 in Art. 14 des Vertrages genannten Staaten ratifiziert worden ist. Dazu gehören unter anderem auch China, Indien, Iran, Israel, Nordkorea, Pakistan und die USA, die ihre Unterschrift bisher noch nicht geleistet haben.

Obwohl er noch nicht in Kraft getreten ist, leistet der Vertrag durch seine politische Wirkung schon heute einen wesentlichen Beitrag zum Ziel, Nukleartestexplosionen weltweit zu beenden. Alle Unterzeichnerstaaten haben entsprechende Verpflichtungen -vorerst keine Teststopps mehr durchzuführen -erklärt und eingehalten. Durch das einzigartige Überprüfungssystem – einem weltumspannenden Netz von 321 Messstationen, von denen bereits über 60 Prozent in Betrieb sind, können schon heute selbst kleinere unterirdische Nukleardetonationen weltweit nachgewiesen werden. Das Internationale Überwachungssystem besteht aus einem Verbund von Stationen für alle Testmedien (Erdkruste, Atmosphäre, Weltmeere), die mit je einer von vier Verifikationstechniken (Seismik, Radionuklidmessungen, Infraschall und Hydroakustik) ausgestattet sind. (LL)

Bearbeitungsstand: Mai 2008

Unbeabsichtigter Einsatz

engl.: Nuclear war by mistake

Die Nuklearmächte behaupten, dass sie Atomwaffen ausschließlich bereithalten, um mögliche gegnerische Angriffe abzuwehren und dass sie grundsätzlich davon ausgehen, diese Waffen nie einsetzen zu müssen. Aber selbst wenn nicht beabsichtigt wäre, diese Waffen jemals einzusetzen, so kann die Gefahr eines Atomkrieges als Folge eines technischen Fehlers oder menschlichen Versagens nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Angst vor einem unbeabsichtigten Atomkrieg begleitet uns, seit Atomwaffen für militärische Zwecke zur Verfügung stehen. Es existiert ein permanentes Risiko, dass Regierungen in kritischen Lagen den Gegner in seiner Handlungsweise falsch interpretieren und dadurch zu gravierenden Fehlentscheidungen veranlasst werden. Da Interkontinentalraketen innerhalb von ca. 30 Minuten von den USA nach Russland und umgekehrt ihre Ziele erreichen können, verbleibt nur wenig Zeit, den Einsatz von Atomwaffen zu beschließen, zu befehlen und auszuführen. Selbst wenn alle technischen Systeme fehlerfrei funktionieren, bleibt das Risiko einer individuellen Fehlentscheidung auf den verschiedenen Entscheidungsebenen unverändert bestehen. Als Folge der Kubakrise (1962) verständigten sich die USA und die Sowjetunion bereit 1963 auf die Einrichtung eines sogenannten „heißen Drahtes“ zwischen Moskau und Washington. In Ergänzung dazu beschlossen beide Staaten ab 1971, sich gegenseitig alle Testversuche vorab und eventuelle Unfälle mit Interkontinentalraketen unverzüglich anzuzeigen.

Trotz aller Absprachen und modernster gegenseitiger Satellitenüberwachung kam es wiederholt zu kritischen Situationen. Bekannt ist der Vorfall vom 25. Januar 1995. Die sowjetische Radarüberwachung erkannte eine feindliche Rakete, die von der norwegischen Küste Richtung Russland unterwegs war. Der russische Präsident Jelzin glaubte an einen Angriff und erklärte darauf hin seinerseits den atomaren Einsatz. Es verblieben nur wenige Minuten und glücklicherweise stellt sich nach ca. 8 Minuten heraus, dass die angeblich feindliche Interkontinentalrakete einen anderen Kurs folgte. Später stellte sich heraus, dass der Einsatz von den US ordnungsgemäß angezeigt worden war, aber aus unerklärlichen Grüden nicht die zuständigen sowjetischen Stellen erreicht hatte.
Da in jüngerer Zeit immer mehr Staaten, die nicht über die technischen Möglichkeiten der USA oder Russlands verfügen, Atomraketen einsatzbereit haben, steigt die Gefahr eines unbeabsichtigten Einsatzes ständig an. Die atomare Bedrohung nimmt nicht ab, im Gegenteil sie wächst. (LL)

Quelle: IPPNW, September 2005

Bearbeitungsstand: Juli 2011

Unterirdische Detonation

engl.: underground explosion

Unterirdische Atomdetonationen sind besonders geeignet, unterirdische Befehlszentralen und Bunkerkomplexe zu zerstören. Im Gegensatz zu Atomtests, wo der Detonationspunkt exakt festgelegt werden kann, ist es schwierig, bei einem militärischen Angriff eine Atombombe unversehrt tief genug in den Untergrund zu bringen. Allerdings reicht es zur Zerstörung von Bunkeranlagen in der Regel aus, die Bombe nur einige Meter in den Boden dringen zu lassen.

Es werden zwei Detonationsarten unterschieden:

  1. Detonationen in niedriger Tiefe mit massiver Kraterbildung und Fallout
    Die Kraterbildung bewirkt eine nachhaltige Zerstörung der Infrastruktur. Zusätzlich sperrt sie an markanten Geländepunkten die Weiterfahrt von Rad- und Kettenfahrzeugen. Durch das hochgeschleuderte Erdreich entstehen gewaltige Massen an verstrahlter Materie. Der Kraterbereich kann auf Dauer nicht mehr ohne Schutzausrüstung von Menschen betreten werden. Entsprechend intensiv ist der Fallout, der abhängig von den Wind- und Witterungsbedingungen zu einer großflächigen Bodenverseuchung führen kann.
  2. Detonationen in großer Tiefe ohne Freisetzung von Fallout
    Die unterirdische Detonation in großer Tiefe hat gegenüber der Detonation an oder über der Erdoberfläche den Vorteil, dass die Radioaktivität in der Regel im Erdinneren verbleibt. Militärisch wird dieses Verfahren angewandt, wenn das Zielgelände zu einem späteren Zeitpunkt noch von Truppen benutzt werden soll. Seit Atomtests in der Atmosphäre geächtet sind, ist die tiefe Untergrunddetonation das gängige Verfahren bei Testversuchen. Allerdings kann das Eindringen von Spaltprodukten in das Grundwasser oder ins Meer nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.(LL)

Bearbeitungsstand: Oktober 2006

siehe auch: Atomtest
siehe auch: Fallout

Unterwasserdetonation

engl.: underwater explosion

Bei einer Detonation unter Wasser wird die entstehende Energie wegen der hohen Dichte des Wassers besonders intensiv auf Unterwasserziele übertragen und kann Rümpfe von Schiffen und U-Booten eindrücken oder aufreißen. Folglich ist diese Detonationsart besonders geeignet, gegnerische Flottenverbände und speziell U-Boote zu bekämpfen. Die Zerstörungskraft der Druckwelle breitet sich wegen der hohen Schallgeschwindigkeit im Wasser (etwa 1400 m/s) mehr als viermal so schnell wie in der Luft aus. Über dem Nullpunkt kommt es zu einer gewaltigen Wasserfontäne. Dabei werden große Mengen radioaktiven Materials in der unmittelbaren Umgebung des Explosionsortes verteilt. Allerdings führen die Meeresströmungen relativ schnell zu einer weltweiten Verteilung der radioaktiven Rückstände. (LL)

Bearbeitungsstand: Oktober 2006


siehe auch: Druckwelle
siehe auch: Nullpunkt

Uran-235

engl.: uranium 235

Im natürlichen Uran kommt das Uranisotop mit der Massenzahl 235 nur mit einem Prozentsatz von ca. 0,7 vor. Der Rest - 99,3 % - entfällt im Wesentlichen auf das Isotop Uran-238, bei dem keine Kettenreaktion eintritt. Uran hat eine Dichte von um die 19 g/cm3. Es oxidiert langsam an der Luft. Es wird in reinmetallischer oder legierter Form verwendet. Die Isotope unterliegen dem natürlichen radioaktiven Zerfall. Es sind Alpha-Strahler (Heliumkerne).

Will man aus dem natürlichen Uran ein Fissionsmaterial gewinnen, so müssen die beiden Isotope 235 und 238 getrennt werden (Isotopentrennung). Da der Aufwand für diese Isotopentrennung sehr groß ist, kommt eine völlige Trennung nicht infrage. Für eine nukleare Detonation, d.h. für den geeigneten Ablauf der Kettenreaktion, ist ein Isotopengemisch von mindestens ca. 80 % Uran-235 und 20 % Uran-238 erforderlich. Man spricht von einer Anreicherung des Urans-235 auf 80 %. Bei nuklearen Sprengkörpern liegt der Anreicherungsgrad heute um etwa 90 %. Im Vergleich dazu benötigt man für einen Leistungsreaktor in der Regel nur eine Anreicherung auf ca. 5 %. (Quelle: Gerd Hartmut Lorenz: Aufbau und Wirkung Nuklearer Sprengkörper, München 2005)

Bearbeitungsstand: April 2007

Urananreicherung

engl.: uranium enrichment

Der Anteil an Uran-235 in Uranerz beträgt im besten Fall 0,7%. Die übrigen 99,3% macht fast vollständig Isotop Uran-238 aus. Für Atomreaktoren werden aber in der Regel 3-5% Uran-235 benötigt, für Atomwaffen sogar mehr, optimaler Weise 90%. Folglich muss der Anteil an Uran-235 mit technischen Mitteln erhöht werden, das heißt, die beiden Isotope werden teilweise voneinander getrennt. Dieser Vorgang wird als Urananreicherung bezeichnet, das Ergebnis des Vorgangs ist einerseits das erwünschte angereicherte Uran und andererseits als Abfallprodukt das abgereicherte Uran. 

Die Urananreicherung erfolgt derzeit großtechnisch nur mit zwei Verfahren: durch Gasdiffusion und mit Gaszentrifugen. Beide Verfahren nutzen für die Trennung der Isotope 235 und 238 deren geringen Massenunterschied aus. Das Uran wird dabei als gasförmiges Uranhexafluorid (UF6) verwendet. Gasmoleküle, die U-235 enthalten, sind geringfügig leichter als solche, die U-238 enthalten.

Bei der Gasdiffusion wird das UF6-Gas durch poröse Membranen gedrückt, wobei das leichtere Uran-235 etwas schneller durch die Membranen diffundiert und sich so bei jedem Durchgang etwas stärker anreichert im Verhältnis zu Uran-238. Dennoch ist der so genannte „Trennfaktor“ eher gering, so dass zur Anreicherung von Reaktorbrennstoff ca. 1.400 Durchgänge bzw. Anreicherungsstufen nötig sind. Entsprechend sind sowohl die Anlagen als auch der Energieverbrauch sehr groß.

Beim Gaszentrifugenverfahren wird das gasförmige UF6-Gas in die Mitte eines Zylinders geleitet, der mit sehr hoher Geschwindigkeit rotiert. Das Gasgemisch wird mitgerissen und rotiert annähernd so schnell wie der Zylinder. Durch die Fliehkraft (Zentrifugalkraft) werden die unterschiedlich schweren Uranisotope etwas voneinander abgetrennt, wobei der größte Konzentrationsunterschied am oberen bzw. unteren Ende des rotierenden Zylinders auftritt. Hier wird dann das an- bzw. abgereicherte Uran entnommen. Da der Durchsatz in einer einzelnen Zentrifuge gering ist, werden bei großtechnischen Anlagen zahlreiche Zentrifugen parallel geschaltet. Da andererseits nur zehn Anreicherungsstufen (Kaskaden) benötigt werden, um einen für Reaktorbrennstoff ausreichenden Uran-235-Anteil zu erreichen, ist der Energieverbrauch gegenüber dem Diffusionsverfahren nur etwa 1/50 so groß.

Mit beiden Verfahren kann durch die Erhöhung der Durchgangszahl auch eine Anreicherung auf hohe U-235-Konzentrationen erzielt werden, wie sie für den Bau von Atomwaffen erforderlich sind. (RH)

Bearbeitungsstand: Januar 2006

siehe auch: Abgereichertes Uran
siehe auch: Atomwaffe
siehe auch: Isotope

Uranbombe

engl.: uranium bomb

Dieser Bombentyp ist der einfachste von allen Nuklearwaffen. Man benötigt lediglich etwas Sprengstoff und zwei Uran 235 Blöcke mit unterkritischen Massen. Der kleinere Block wird in einem Rohr befestigt, dahinter eine Sprengladung angebracht. Der größere Block befindet sich am anderen Ende dieses Rohres. Die Bombe wird gezündet, indem man den Sprengstoff zündet. Durch die Explosion wird der kleine Uranblock beschleunigt, bis er auf den größeren trifft. Haben die beiden Blöcke zusammen eine Masse, welche die kritische Masse überschreitet, so kommt es nun zu einer Kettenreaktion. Dieses Prinzip lässt sich auch mit mehreren Blöcken durchführen. So kann die Bombe auch kugelförmig sein, außen einzelne Blöcke in Rohren mit Sprengladungen versehen, welche bei der Zündung in der Mitte zusammentreffen, wodurch eine Kettenreaktion ausgelöst wird. (Quelle: Science Net) Die erste in einem Krieg eingesetzte Atombombe (Hiroshima) war eine Uranbombe.

Mehr Informationen zum Aufbau einer Atomwaffe

Bearbeitungsstand: April 2009

Uranhexafluorid

engl.: uranium hexafluoride

Uranhexafluorid in einem Ampule, Foto: US DoE

Uranhexafluorid (UF6) ist eine leicht flüchtige, äußerst giftige, radioaktive und korrosive Verbindung aus Uran und Fluor, die in der Uran-Anreicherung eingesetzt wird.

Uranhexafluorid kann - abhängig von Druck und Temperatur - fest, flüssig oder gasförmig vorliegen. Bei Atmosphärendruck ist es bis zu einer Temperatur von 57° C ein weißer, kristalliner Feststoff. Flüssiges UF6 erhält man nur bei Temperaturen über 64° C und mehr als 1,5-fachem Atmosphärendruck.

Uranhexafluorid ist nicht brennbar, nicht explosiv und beständig gegen trockene Luft. Es reagiert hingegen sehr heftig mit Wasser (beispielsweise Luftfeuchtigkeit), wobei das wasserlösliche Uranylfluorid (UO2F2) und Fluorwasserstoff (HF) entstehen.

In Gasform dient UF6 zur Trennung der Uranisotope nach dem Gasdiffusionsverfahren oder mittels Ultrazentrifugen.

Da Natururan (Yellow Cake) nicht für die heute betriebenen Leichtwasserreaktoren geeignet ist, weil für diese Uran mit einem Anteil von 2-4 % Uran-235 benötigt wird, muss es erst angereichert werden. Für alle Anreicherungsverfahren muss das Uran in das gasförmige Uranhexafluorid (UF6) umgewandelt werden. (XH)

Bearbeitungsstand: September 2009

siehe auch: Ultrazentrifuge
siehe auch: Urananreicherung
siehe auch: Uran-235

Uranwaffen

engl.: uranium weapons

Uranwaffen (DU-Munition) wurden zum ersten Mal im Golfkrieg 1991 durch US- und britische Truppen breitflächig eingesetzt. Es folgte der Einsatz von ca. 12 Tonnen durch die NATO in Bosnien und Jugoslawien Ende der 1990er. Im Jahr 2003 wurden sie abermals durch US- und britische Truppen im Irakkrieg benutzt. Aktuelle Schätzungen rangieren zwischen 110-165 Tonnen, die hauptsächlich in der Nähe von urbanen Zentren abgefeuert wurden. Es besteht ein begründeter Verdacht, dass die USA diese Munition auch in Afghanistan im Jahr 2001 eingesetzt haben, da dort Waffensysteme, die Uranmunition verwenden, zum Einsatz kamen. Zurzeit besitzen mindestens 16 Länder Uranwaffen in ihren Arsenalen.

Uranwaffen enthalten abgereichertes Uran (Uran-238). Dieser Abfallstoff entsteht bei der Uran-Aufbereitung für die Energiegewinnung und den Atomwaffenbau. Durch Uran-238 wird die Munition bei bleibender Durchschlagskraft kleiner und gewinnt an Geschwindigkeit und Reichweite. Bei einem Treffer kommt es zur Feinverteilung des Urans; es entzündet sich und Uranoxid wird freigesetzt.

Uran-238 ist sowohl ein radioaktiver Alphapartikel-Strahler als auch ein chemisches Gift. Gelangt es in den Körper, bewirkt es bei hoher Dosis eine Schwermetallvergiftung, bei niedriger Dosis schädigt es die Nieren. Eingeatmete Isotope setzen das Lungengewebe der Strahlung aus, was zu Krebs führen kann. Es wird vermutet, dass im Irak aufgetretene Fehlgeburten und Missbildungen bei Neugeborenen mit der Verwendung von Uranmunition im Zusammenhang stehen.

Bei der Einatmung von Partikel unlöslichem Uran, werden etwa 60 % davon verschluckt, entweder sofort oder nach vorübergehendem Aufenthalt in Nase, Rachen, Luftröhre, Bronchien und Lunge. Nur ein kleiner Anteil von 0,2 % des verschluckten Urans kann die Darmwand durchdringen und ins Blut gelangen. Der Rest wird einfach mit den Exkrementen ausgeschieden, ohne irgendeinen Schaden anzurichten.

Eigenschaften des abgereicherten Urans (DU)
Uranmetall hat mehrere Eigenschaften, die es sehr interessant für die Herstellung von Geschossen machen. Dabei ist es unwesentlich, ob es sich um natürliches oder abgereichertes Uran handelt.

Uran hat eine hohe Dichte von 19,1 g/cm3. Daher können Geschosse aus diesem Material Stahl besonders gut durchdringen. Zum Vergleich: Die Dichte von Eisen beträgt 7,9 g/cm3, die von Blei 11,35 g/cm3.

Uran entzündet sich selbst, wenn es fein verteilt wird. Wenn ein Uran-Geschoss eine Stahlpanzerung durchdringt, werden feine Uran-Partikel abgetrennt, die dann hinter der Panzerung einen Brand auslösen können. (Quelle: IPPNW)

Bearbeitungsstand: März 2006

siehe auch: Alphastrahlen
siehe auch: Dosis

Urlau

ehem. Atomwaffenstandort, Deutschland

Das Sondermunitionslager Urlau (47°46'55”N, 10°03'41”O) lag ca. 20 km nordwestlich von Kempten im Allgäu. Das im nordöstlichen Teil des konventionellen Depots errichtet SAS wurde im Jahr 1962 in Betrieb genommen. Hier waren bis 1965 Atomwaffen für das II. deutsche Korps und die französischen Truppen in Südwestdeutschland gelagert.

Für den Weitertransport der atomaren Gefechtsköpfe in die unterstellten Divisionen (1.GebDiv., 1.LLDiv., 4.PzGrenDiv., 10.PzDiv.) war das Nachschubbataillon 220 (SW) zuständig. Von US-amerikanischer Seite wurde die Kontrolle durch die 512th USAAG und die 510th Ord. Company wahrgenommen.

Eingelagerte Munition
Zu unterschiedlichen Zeiten lagerten hier atomare Sprengköpfe für die Waffensysteme Honest John, und Panzerhaubitze 203 mm M110 (ab 1960 atomar).

  • Von 1962-1965 Honest John Gefechtsköpfe vom Typ W-31 mit folgender Sprengkraft: Version Mod.0 Y1: 2KT, Version Mod.0 Y2: 40KT und Version Mod.3 Y3 mit 20KT.
  • Von 1962-1965 Gefechtsköpfe vom Typ W-29 für die Haubitze 203 mm mit folgender Sprengkraft: Version Mod.0 Y1: 0,1KT, Version Mod.0 Y2: 0,7KT, Version Mod.0 Y3: 1,1KT, Version Mod.1: 0,8KT.

Über die Anzahl der eingelagerten atomaren Gefechtsköpfe gibt es keine Angaben.
Nach Fertigstellung des neuen SAS in Riedheim bei Günzburg wurden die atomare Munition und die zuständigen Einheiten aus Urlau Anfang 1965 dorthin verlegt. (LL)

Bearbeitungsstand: September 2011

siehe auch: Honest John
siehe auch: Panzerhaubitze M 109
siehe auch: Panzerhaubitze M 110
siehe auch: Sondermunitionslager

USA

United States of America

Die USA (dt.: Vereinigte Staaten von Amerika) sind offiziell anerkannter Atomwaffenstaat und Mitglied des Atomwaffensperrvertrags seit dem Jahr 1970.

Als erster Staat, der 1945 die Atombombe entwickelte, trieben die USA seit Beginn des atomaren Zeitalters das weltweite Wettrüsten an. Die USA haben als erster und einziger Staat Atomwaffen eingesetzt: 1945 auf die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki. Seit 1945 produzierten sie etwa 70.000 Atomwaffen; darunter 70 verschiedene Typen, von der kleinen Atommine bis zu riesigen Wasserstoffbomben mit Megatonsprengkraft.

Die erklärte Strategie der USA hat George W. Bush 2002 verändert: Atomwaffen konnten nun auch gegen Staaten eingesetzt, die keine Atomwaffen besitzen, oder als "präventive" Waffe beim Verdacht eines geplanten Angriffes mit Massenvernichtungswaffen. Vor und während des Irakkrieges 2003 drohten die USA, Atomwaffen einzusetzen, falls Irak die USA mit Massenvernichtungswaffen angreift. Die US-Atomwaffendoktrin wird bis Ende 2009 wieder überprüft; es ist zu erwarten, dass sie verändert wird.

Präsident Barack Obama erklärte wiederholt in seinen Wahlkampfreden 2008, dass er die Atomwaffenpolitik der USA wesentlich ändern und für eine atomwaffenfreie Welt arbeiten wird. Diese Vision hat er in Prag am 5. April 2009 als US-Präsidenten erneut zum Ausdruck gebracht. Am 24. September 2009 brachte er eine Resolution in den UN-Sicherheitsrat ein, die u.a. die Vision einer atomwaffenfreien Welt bekräftigte. Die Resolution wurde einstimmig angenommen. Ausgehend von der Prager Rede Obamas befürwortet die Resolution drei wichtige Maßnahmen: ein frühes Inkrafttreten des Atomteststoppvertrags; die Verhandlungen eines Vertrages zum Verbot der Herstellung von spaltbaren Materialien für Atomwaffen; und US-russische Gespräche über ein zum START-I Nachfolgevertrag zur Reduzierung von strategischen Atomwaffen.

Unter dem Namen »Complex 2030« fassen die USA ihre Pläne für eine Runderneuerung des Nuklearwaffenkomplexes bis zum Jahr 2030 zusammen. Fester Bestandteil des Planungszenarios war der komplette Austausch des bestehenden US-Atomwaffenarsenals durch den so genannten Reliable Replacement Warhead (RRW, zuverlässiger Ersatz-Sprengkopf). Nachdem der US-Congress dieses Programm jedoch nicht finanzieren wollte, wurde es in das "Life Extension Programm" (Betriebszeitverlängerung) umgenannt. Als erstes wird über die älteste Atombombe des Arsenals - die B-61 - eine Untersuchung gemacht. (XH)

In den USA wurde am 5. Januar 2012 die neuen „Strategic Defense Guidance“ veröffentlicht. Darin heißt es: „So lange Atomwaffen existieren werden, so lange werden auch die Vereinigten Staaten von Amerika an einem sicheren und wirkungsvollen Arsenal dieser Waffen festhalten. Wir werden über atomwaffenfähige Bodentruppen verfügen, die unter allen vorstellbaren Bedingungen einen möglichen Gegner mit für ihn nicht hinnehmbaren Zerstörungen konfrontieren werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass einerseits potentielle Gegner abgeschreckt werden und andererseits die Verbündeten der USA und andere Sicherheitspartner erkennen, dass sie sich auf die Sicherheitsgarantien der USA verlassen können. Möglicherweise können unsere Abschreckungsziele auch mit einer kleineren Nuklearstreitmacht erreicht werden, was dazu führen würde, dass sowohl die Anzahl der verfügbaren Atomwaffen in unseren Arsenalen als auch ihre Bedeutung für die nationale Sicherheitsstrategie der USA verringert würden.“

Bearbeitungsstand: Januar 2012

Weitere Informationen zum US-amerikanischen Atomwaffenprogramm

siehe auch: Atomteststopp
siehe auch: Atomwaffensperrvertrag
siehe auch: B-61-Bombe
siehe auch: Complex 2030
siehe auch: Reliable Replacement Warhead (RRW) Program
siehe auch: START-I-Vertrag
siehe auch: Wasserstoffbombe

US-Indien-Abkommen

engl.: US-India Agreement or US-India Deal

Das Abkommen wurde im Juli 2005 durch den US-amerikanischen Präsidenten Bush und den indischen Premierminister Singh bekannt gegeben.

Auf US-amerikanischer Seite basiert das Abkommen auf einem so genannten »123 Agreement« im Rahmen des Atomic Energy Act (1954). Dieser sieht einen Kooperationsvertrag als Grundlage eines nuklearen Handels vor, in dem die Bedingungen für den Transfer ziviler Nukleartechnologie festgehalten werden.  Die USA begründete den Schritt damit, dass die bilateralen Beziehungen durch den Aufbau einer strategischen Partnerschaft verbessert werden sollen und das Abkommen einen beiderseitigen Nutzen beinhalte.

Die Brisanz dieses Vertrages liegt darin, dass der Vertragspartner Indien kein Mitglied des Atomwaffensperrvertrages oder des Kernwaffenteststoppvertrages ist und somit keine rechtsverbindlichen Verpflichtungen eingegangen ist, sich ausschließlich einer zivilen Nutzung nuklearer Materialien zu verschreiben und dies durch flächendeckende Kontrollen der IAEO überprüfen zu lassen. Darüber hinaus unterlag Indien, aufgrund von Atomtests, seit den frühen 1970er Jahren Sanktionen im internationalen Nuklearhandel.

Da sich die indische Regierung weiterhin weigert, die beiden Verträge des internationalen Nichtverbreitungssystems zu unterzeichnen, bedurfte das Inkrafttreten des Vertrages neben der Zustimmung des US-Kongresses, eine des IAEO-Gouverneurrates sowie der Gruppe der Nuklearen Lieferländer (Nuclear Supplier Group, NSG). Nachdem der Gouverneursrat der IAEO den Entwurf eines nuklearen Sicherheitsabkommens (safeguard agreement) einstimmig angenommen hat und auch die NSG trotz zuvor geäußerter Bedenken in einem zweiten Treffen Indien die benötigte Ausnahmegenehmigung (waiver) gewährte, war der Weg für das Inkrafttreten des Abkommens geebnet.

Während Befürworter des Abkommens argumentieren, dass mit dem Abkommen Indien außerhalb der Nichtverbreitungsverträge Zugeständnisse abgerungen werden konnten (Kontrolle von 14 der 22 existierenden Atomreaktoren durch die IAEO zugesagt, Vertrag beinhaltet Bedingung, dass keine Atomtests durchgeführt werden dürfen). Kritiker hingegen sehen Indien – trotz seiner weiterhin bestehenden Weigerung, den NPT bzw. den CTBT zu unterzeichnen – damit faktisch als Atommacht anerkannt, was heißt, dass der indischen Regierung Privilegien eingeräumt werden, ohne entsprechend umfangreiche Verpflichtungen zu verlangen. Befürchtet wird, dass Indien den nuklearen Handel nutzen wird, um seine nukleares Arsenal aufzustocken, was in der Konsequenz – u.a. aufgrund der gespannten Beziehungen zu Pakistan, zu einem Rüstungswettlauf in Asien resultieren könnte. Insgesamt gesehen würde, laut Kritiker, durch die Legitimierung Indiens als Atommacht dem internationalen Nichtverbreitungssystem ein riesiger Schaden zugefügt.
Nach der positiven Entscheidung im US-Kongress haben die USA und Indien nun im Oktober 2008 das Abkommen endgültig unterzeichnet. (Ina Uhlich, IPPNW)

Bearbeitungsstand: November 2008

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