
Pakistan

Pakistan verbessert sein gesamtes Atomwaffenpotenzial – zum einen durch die Entwicklung und Stationierung von neuen nuklearfähigen Raketen, zum anderen durch seine Produktionssteigerung an spaltbaren Materialien.Pakistan hat nach eigenen Angaben am 28. und 30. Mai 1998 (als Reaktion auf indische Tests) sechs Atomtests erfolgreich durchgeführt. Experten gehen wegen der seismischen Signale allerdings davon aus, dass tatsächlich nur zwei Tests durchgeführt wurden. Nichtsdestotrotz erreichte das Land mit diesen Tests, dass die Weltöffentlichkeit Pakistan als Atomwaffenmacht wahrnahm. Zuvor war lange Zeit ein atomares Arsenal nur vermutet worden.Die genaue Zahl pakistanischer Atomsprengköpfe und Trägersysteme ist ein gut gehütetes Geheimnis. Auf Grund der zur Verfügung stehenden Menge an hoch angereichertem Uran (HEU) und Plutonium (Pu) wird jedoch geschätzt, dass Pakistan heute im Besitz von 90 bis 110 Atomwaffen ist – im Jahr 2009 waren es 70-90. Um welchen genauen Typ Atomwaffen es sich handelt, wie viele davon an welchen Orten stationiert sind und welche Pläne man für sie hat, bleibt dennoch geheim.Innerhalb von nur zehn Jahren hat Pakistan die Zahl seiner Kernwaffen verdoppelt. Versuche der Genfer Abrüstungskonferenz, die Produktion spaltbaren Materials zu begrenzen, hat Islamabad in dieser Zeit erfolgreich blockiert – mit der Begründung, dies sei wegen des indischen Kernwaffenarsenals erforderlich.Der US-Einsatz, bei dem Osama bin Laden getötet wurde, warf außerhalb Pakistans die Frage auf, ob Pakistans Arsenale vor möglichem Diebstahl durch Terroristen sicher seien; innerhalb Pakistan wuchs die Sorge, dass die Arsenale womöglich nicht vor einem US- oder indischen Einbruch sicher seien. Es ist nicht klar, wie genau die pakistanischen Atomwaffen geschützt werden und welche Vorkehrungen sie in Bezug auf eine „Nutzungs-Kontrolle“ haben. Es wird allerdings vermutet, dass sie über Grundvorkehrungen gegen unautorisierte Verwendung verfügen. Die USA haben Pakistan Hilfe bei der Sicherung der Atomwaffen angeboten und Pakistan erhielt in den letzten Jahren Millionen von Dollar zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit; von offizieller Seite heißt es hingegen, die USA spielten „keinerlei Rolle“ bei der Absicherung der Arsenale.Einem Bericht des US-amerikanischen Kongresses zufolge verkaufte Pakistan seine Nukleartechnologie im Zeitraum der 1980er bis 2002 an mehrere Länder, unter anderem an Iran, Libyen und Nordkorea. Im Februar 2004 habe Pakistan zugegeben, Nukleartechnologie an Iran und Libyen verkauft zu haben, aber sowohl die pakistanische als auch die nordkoreanische Regierung bestreiten weiterhin jeglichen Transfer von Nukleartechnologie zwischen den beiden Ländern. xh/af
Bearbeitungsstand: Juli 2011
Weitere Informationen zum pakistanischen Atomwaffenprogramm
siehe auch: hochangereichertes Uran
siehe auch: Indien
siehe auch: Kurzstreckenrakete
siehe auch: Marschflugkörper
siehe auch: Plutonium
siehe auch: Wiederaufarbeitung
PAL
engl.: Abkürzung für: Permissive Action Link
Bei PAL handelt sich um eine codierte Sicherungsvorrichtung, die an einer Atombombe angebracht oder in sie eingebaut wird, um ein unbefugtes Schärfen oder Abschießen der Waffe ohne Eingabe eines vorprogrammierten Codes oder einer entsprechenden Kombination zu verhindern. Das PAL-System kann gegebenenfalls auch eingebaute Vorrichtungen zur Selbstzerstörung auslösen, sollte ein unbefugter Versuch unternommen werden, die Waffe zu schärfen oder abzuschießen. (Neuman: Kernwaffen in Europa, Bonn 1982, S. 66.)
Bearbeitungsstand: Mai 2006
Palomares
Der schwerwiegendste öffentlich bekannte Atomunfall in der US-Geschichte ereignete sich am 17. Januar 1966 in Palomares in Spanien. Ein B-52-Flugzeug, beladen mit vier Atomwaffen, kollidierte in der Luft mit einem anderen Flugzeug. Alle vier Atomwaffen wurden abgeworfen. Eine wurde auf dem Boden wieder gefunden und eine weitere nach langer Suche aus dem Meer geholt. Aber die anderen beiden explodierten beim Aufprall. Obwohl es nicht zu einer Atomexplosion kam, wurden über 1.400 Tonnen Erde und Vegetation radioaktiv verseucht. Die USA mussten eine aufwändige Aufräumaktion unter spanischer Kontrolle durchführen. (Quelle: IPPNW)
Bearbeitungsstand: Februar 2007
siehe auch: Atomwaffenunfälle
Panzerhaubitze M109
engl.: armoured howitzer M109
Die Panzerhaubitze M 109 war das Standard-Artilleriegeschütz der Bundeswehr auf Brigadeebene. Mit diesem Geschütz konnten sowohl konventionelle als auch nukleare Granaten verschossen werden. Im Ernstfall wäre der Einsatz von Nukleargranaten sehr wahrscheinlich gewesen. Hierfür war der W 48 Sprengkopf (72 T) vorgesehen. Der Einsatz als Nukleargranaten Artillerie wäre für die Planungen ideal gewesen. Durch die große Reichweite konnten Truppenansammlungen und Verbände gepanzerter Fahrzeuge aus großer Entfernung mit hoher Treffgenauigkeit bekämpft werden.
Da die Abschirmung der Panzer gegen radioaktive Strahlung nicht besonders wirkungsvoll war, hätte der Einschlag einer W 48 in einem Radius von etwa 1 Kilometer alleine durch die Strahlung auch in einem Panzer sitzende feindliche Soldaten getötet.
Technische Daten:
- Motorleistung: 298 kW (405 PS)
- Gewicht: ca. 25t
- Höchstgeschwindigkeit: 56 km/h
- Fahrbereich: 350 km
- Bewaffnung: Kaliber 155 mm
- Kampfentfernung: bis 24700 m
- Kadenz: 6 Schuss/Min.
- Munition: Konventionell, Atomar und Chemisch
(LL)
Bearbeitungsstand: Februar 2009
Panzerhaubitze M110
engl.: armoured howitzer M110
1956 wurde von den amerikanischen Streitkräften ein neues Einheitsfahrgestell für Artilleriezwecke ersonnen und 1958 zwei Versionen entwickelt: 175mm Kanone M107 und 203mm Kanone M110. Die M110 wurde zunächst mit der 203mm L/25 Haubitze ausgestattet. Die Bundeswehr beschaffte von dieser Version 80 Stück. Die Geschütze wurden in den Artillerieregimentern der Heeresdivisionen eingesetzt und waren atomwaffenfähig. Die M110 ist 7,48m lang, 3,15m breit und 2,94m hoch und lief auf 38cm breiten Ketten von Diehl (Typ 828G). Das Gefechtsgewicht betrug 26,5t und die Höchstgeschwindigkeit 55km/h.
Ab 1985 wurden alle 80 M110 aufgerüstet und auf den Stand M110 A2 gebracht mit dem langen 203mm L/37 Rohr und einer neuen Mündungsbremse von Rheinmetall. Außerdem wurde ein neuer Wetterschutzaufbau entwickelt und für die M110 eingeführt. Die Länge der M110 A2 betrug nun 10,70m und die Höhe 3,65m mit Wetterschutz und Antenne und 2,75m ohne Wetterschutz. Das Gefechtsgewicht betrug nun 28,35t und die Höchstgeschwindigkeit wurde auf 30km/h reduziert. Die Schussreichweite beträgt 22,7km, die Feuergeschwindigkeit bis zu 3 Schuss in 2 Minuten. Die Seitenrichtung des Rohres beträgt 30° und die Höhenrichtung 65°. Ein Sprenggeschoss wog 91kg. 1993 wurden alle M110 aus der Nutzung genommen. (Quelle: www.panzer-modell.de)
Bearbeitungsstand: März 2009
Parität
engl.: parity
Zustand während des Kalten Krieges, in dem die nuklear-strategischen Waffen von der damaligen Sowjetunion und den USA im Wesentlichen gleich oder gleichwertig waren. (LL)
Bearbeitungsstand: Januar 2007
siehe auch: Kalter Krieg
Pazifik
engl.: Pacific
Die Pazifik Christmas Islands, von der Landfläche her das größte Korallenatoll des Pazifiks, liegen in der Nähe des Äquators, zwischen Tahiti und Hawaii. Hier fanden von 1950 bis 1962 britischen Atomwaffentests statt. Insgesamt wurden 9 Atomwaffen oberirdisch getestet. Die erste Wasserstoff-Bombe explodierte im Jahre 1957. Zeitweise gab es auf den Christmas Islands eine Kooperation zwischen Großbritannien und den USA, die dort zusätzlich noch 24 Atomwaffentests durchführten.
Auf den Christmas-Islands lebten ca. 300 Mikronesier in zum Teil geringer Entfernung zu den Inseln, auf denen die Tests durchgeführt wurden. Im Jahre 1964 wurden die Inseln evakuiert. Umweltverseuchungen dürften vor allem durch die »Fallouts« und »Rainouts« mit radioaktivem Niederschlag herbeigeführt worden sein. Besonders gefährdet waren auch die britischen und neuseeländischen Militärangehörigen, die während der Tests in der Nähe der Inseln oder auf den Inseln selbst in unterschiedlichen Funktionen stationiert waren. Bei den britischen »Nuklearveteranen« wurde u.a. eine enorm hohe Rate von Leukämieerkrankungen festgestellt.
Im Jahre 1963 stoppten die USA und Großbritannien ihre Atomwaffentests im Pazifik. Ein Grund waren die Gefahren, die auch unterirdische Versuche in den Atollen mit sich gebracht hatten. Auch aus ökologischen Gründen verzichteten die USA und Großbritannien auf weitere Versuche im Pazifik. Die künftigen Tests der USA und Großbritanniens fanden fast ausschließlich in dem US-amerikanischen Testgelände in der Wüste Nevada statt. (Quelle: www.maraba.de)
Bearbeitungsstand: September 2007
Siehe auch: Fallout
Siehe auch: Nevada
Siehe auch: Wasserstoffbombe
Peacekeeper-Rakete
engl.: Peacekeeper missile, MX missile
Die Peacekeeper (auch MX-Rakete) war eine vierstufige Interkontinentalrakete, die aus unterirdischen Silos abgefeuert wurde. Sie konnte bis zu elf Wiedereintrittskörper (Re-entry Vehicle) vom Typs Avco MK 21 tragen, in denen sich bis zu zehn Atomsprengkörper befanden. Mit der Peacekeeper konnten individuelle Ziele angegriffen werden. Diese Rakete verfügte über die höchste Treffgenauigkeit aller US-amerikanischen Interkontinentalwaffen.
Die einzelnen Atomsprengkörper wurden während des Fluges in einem speziellen Wiedereintrittskörperträger transportiert. Im Zielgebiet konnten die Wiedereintrittskörper einzeln auf ihre jeweilige ballistische Flugbahn eingesetzt werden.
In Zeiten des Kalten Krieges zielten diese Raketen vorrangig auf Ziele in der ehemaligen Sowjetunion. Weil ihr Standort an Land dem potentiellen Gegner bekannt war, waren sie selbst Ziele für sowjetische Interkontinentalraketen. Daher stationierten die US-Streitkräfte einen Teil ihrer Nuklearraketen an Bord von U-Booten der Ohio-Klasse, die versteckt durch die Weltmeere tauchten.
Die Peacekeeper war Teil des Abrüstungsprogramms von strategischen Nuklearwaffen im Rahmen des START-II-Vertrags (Strategic Arms Reduction Treaty). Im Oktober 2002 begann die US-Air Force mit der Reduzierung des Waffensystems. Im September 2005 wurde die letzte Peacekeeper deaktiviert.
Technische Daten
Antrieb: Stufe 1-3: Festbrennstoff
Stufe 4: lagerfähiger Flüssigtreibstoff
Maße: Länge gesamt: 21,8 m
Durchmesser: 2,3 m
Gewichte: Gesamtgewicht: ca. 88.450 kg
Reichweite: 9700 km
Geschwindigkeit: 15.000 Meilen pro Stunde (ca. 20fache Schallgeschwindigkeit)
Flughöhe: ca. 215 km (700.000 Fuß)
Zielgenauigkeit: 120 m (Circular Error Probable)
Sprengköpfe: W-87 Sprengkopf 300KT
Bearbeitungsstand: Februar 2007
siehe auch: CEP-Wert
Pershing-II-Rakete
engl.: Pershing II Missile
Als Folge des NATO-Doppelbeschlusses wurden ab 1983 insgesamt 120 Pershing-II-Raketen in der Bundesrepublik Deutschland stationiert. Dabei handelte es sich um 108 Einsatzraketen mit atomaren Sprengköpfen und weiteren 12 Trainingsraketen für Ausbildungs- und Übungszwecke, die nicht verschossen werden konnten. An den Standorten Heilbronn, Inneringen und Kettershausen (alle in Baden-Württemberg) wurden jeweils 36 Raketen stationiert. Die Pershing-II war eine zweistufige Feststoff angetriebene Boden-Boden-Rakete mit einem atomaren Gefechtskopf vom Typ W85. Dieser Gefechtskopf verfügte über eine variable Sprengkraft von 0.3 bis 80 Kilotonnen. Als Ergebnis des 1987 abgeschlossenen INF-Vertrages wurden alle Pershing-II-Raketen aus Europa abgezogen und bis Mai 1991 zerstört. Der Gefechtskopf W85 fiel nicht unter die Abrüstungsvereinbarungen des INF-Vertrages. Er wurde umgestaltet und in die Atombomben vom Typ B61-10 integriert. Bei diesem Typ handelt es sich um schwere Fliegerbomben, die bis heute noch in Deutschland am Fliegerhorst Büchel stationiert sind. (LL)
Bearbeitungsstand: März 2009
siehe auch: Büchel
siehe auch: INF-Vertrag
siehe auch: NATO-Doppelbeschluss
siehe auch: Ramstein
siehe auch: Sprengkraft
PETROW Stanislaw
1939 -

Als Oberst der Sowjetarmee hat Stanislaw Petrow (geb. 1939) im September 1983 einen potentiellen Atomkrieg verhindert. Er weigerte sich, entgegen den Anzeigen seines elektronischen Frühwarnsystems auf einen scheinbaren Raketenangriff der USA auf die UdSSR mit Gegenmaßnahmen zu reagieren. Im Nachhinein stellten sich die Computerangaben als fehlerhaft heraus, so dass Petrow zu Recht die potentielle Verhinderung eines möglichen Dritten Weltkrieges zugeschrieben werden kann. Als verantwortlicher Offizier in einem strategischen Überwachungsbunker bestand seine Aufgabe in der computer- und satellitengestützten Überwachung des Luftraumes. Im Falle eines nuklearen gegnerischen Angriffes auf die Sowjetunion bestand die Abwehrmaßnahme in einem mit allen Mitteln geführten, sofortigen nuklearen Gegenschlag In der Nacht des 26. Septembers 1983 meldete das Frühwarnsystem eine auf die UdSSR anfliegende amerikanische Atomrakete.
Petrow erkannte die Unwahrscheinlichkeit eines solchen Angriffes, da es militärisch sinnlos gewesen wäre, die Sowjetunion mit einer einzigen Rakete anzugreifen. Kurze Zeit später meldete das Computersystem allerdings weitere Richtung UdSSR abgefeuerte US-Raketen. Petrow glaubte weiterhin an einen Fehlalarm, obwohl er über keine verlässlichen Quellen verfügte, um seine Vermutung zu überprüfen. Er blieb bei seiner Entscheidung, die Informationen, die zu einem Gegenangriff geführt hätten, nicht weiterzuleiten, obwohl ihm bewusst war, dass bei einem Irrtum mehrere Nuklearraketen über der Sowjetunion niedergehen würden. Da das Satellitensystem nur fünf abgefeuerte Raketen meldete, ging er weiterhin von einem Fehlalarm aus. Ein wirklicher Angriff hätte seiner Ansicht nach mit deutlich mehr Waffen stattfinden müssen. Bereits nach wenigen Stunden stellte sich heraus, dass Petrows Einschätzungen richtig waren. Das satellitengestützte sowjetische Frühwarnsystem hatte Sonnenreflexionen auf Wolken irrtümlich als US-Raketenstarts interpretiert.
Indem Petrow sich weigerte, die automatischen Warnungen weiterzugeben, hatte er gegen seine Dienstvorschriften verstoßen. Entsprechend wurde er von seinen Vorgesetzten fortan als unzuverlässiger Offizier eingestuft. Er wurde für sein Verhalten weder bestraft noch belobigt. Von offizieller Seite bekam er einen Verweis für falsche Archivierung von Schriftangelegenheiten und seine militärische Karriere fand ein jähes Ende. Er wurde auf einen unbedeutenden Posten versetzt und später aus dem aktiven Militärdienst entlassen. Aus Gründen der militärischen Geheimhaltung wurde Petrows Tat bis 1988 unter Verschluss gehalten.
Seit seiner Entlassung lebt Petrow in ärmlichen Verhältnissen als Pensionär. Als Anerkennung für seine Tat, erhielt er von der kalifornischen Associatian of World Citizens im Mai 2004 den mit eintausend US-Dollar dotierten »World Citizen Award«. Im Januar 2006 erhielt er die Auszeichnung »Man Who Averted Nuclear War« von der UNO. (Quelle: peacemagazine.org)
Bearbeitungsstand: Mai 2007
Pfullendorf
ehem. Atomwaffenstandort, Deutschland
Seit November 1961 ist Pfullendorf Artilleriestandort der Bundeswehr. Hier lag der Stab des Artillerieregiments 10, dem das Feldartilleriebataillon 101 und das Raketenartilleriebataillon 102 (beide ebenfalls in Pfullendorf stationiert) unterstanden.
Das Sondermunitionslager Pfullendorf (47°58’55“N, 09°18’11“O) befand sich ca. 7 km nordöstlich der Stadt Pfullendorf in Baden-Württemberg.
Dort lagerte die gesamte atomare Munition der 10. Panzerdivision mit Sitz in Sigmaringen. Das waren im Einzelnen die Atomwaffen für das FeldArtBtl 101 und das RakArtBtl 102. Das FeldArtBtl 101 verfügte über eine Batterie atomwaffenfähiger Panzerhaubitzen M110 vom Kaliber 203 mm. Das RakArtBtl 102 verfügte ab 1960 über 3 Batterien und insgesamt 6 Raketenwerfern der Kurzstreckenrakete "Honest John". Später wurden 2 Raketenwerfer "Honest John" je Bataillon außer Dienst gestellt.
Zusätzlich verfügte das Panzerartilleriebataillon 295 in Immedingen über eine Batterie mit atomwaffenfähigen Panzerhaubitzen M 109 vom Kaliber 155 mm.
Zu unterschiedlichen Zeiten lagerten im Sondermunitionslager Pfullendorf atomare Sprengköpfe für die Waffensysteme Honest John, PzHaubitze M109 (ab 1972 atomar) und M110 (ab 1960 atomar). (LL)
Bearbeitungsstand: November 2009
Weitere Informationen über Atomwaffenstandorte in Deutschland
siehe auch: Honest John
siehe auch: Panzerhaubitze M 109
siehe auch: Panzerhaubitze M 110
siehe auch: Sondermunitionslager
Phillipsburg
ehem. Atomwaffenstandort, Deutschland
Das Sondermunitionslager Philippsburg (49°13’14“N, 08°29’26“O) befand sich ca. 3 km südlich der Stadt Philippsburg in Baden-Württemberg. Dort lagerte die gesamte atomare Munition der 12. Panzerdivision mit Sitz in Veitshöchheim. Das waren im Einzelnen die Atomwaffen für das FeldArtBtl 121 in Tauberbischofsheim und das RakArtBtl 122 in Philippsburg. Das FeldArtBtl 121 verfügte über eine Batterie atomwaffenfähiger Panzerhaubitzen M110 vom Kaliber 203 mm. Das RakArtBtl 122 verfügte ab 1960 über 3 Batterien und insgesamt 6 Raketenwerfern der Kurzstreckenrakete "Honest John". Später wurden 2 Raketenwerfer "Honest John" je Bataillon außer Dienst gestellt.
Zusätzlich verfügte Brigade-Panzerartilleriebataillon über eine Batterie mit atomwaffenfähigen Panzerhaubitzen M 109 vom Kaliber 155 mm.
Zu unterschiedlichen Zeiten lagerten im Sondermunitionslager Philippsburg atomare Sprengköpfe für die Waffensysteme Honest John, PzHaubitze M109 (ab 1972 atomar) und M110 (ab 1960 atomar). (LL)
Bearbeitungsstand: November 2009
Weitere Informationen über die Atomwaffenstandorte in Deutschland
siehe auch: Honest John
siehe auch: Panzerhaubitze M 109
siehe auch: Panzerhaubitze M 110
siehe auch: Sondermunitionslager
Pikadon
»Pikadon« ist der japanische Ausdruck für »heller Blitz«. Er wird im Zusammenhang mit der Explosion von der Atombombe »Little Boy« am 6. August 1945 über Hiroshima gebraucht. (RH)
Bearbeitungsstand: September 2004
siehe auch: Hiroshima
siehe auch: Little Boy
Plesetsk
Einer der ehemals geheimsten Orte der Welt, das »Objekt Angara«, ist heute bekannt unter dem Namen Plesetsk. Es ist das einzige Kosmodrom auf dem europäischen Kontinent. Rund 800 Kilometer nordöstlich von Moskau und 190 Kilometer südlich von Archangelsk, auf 63 Grad nördlicher Breite und 40 Grad östlicher Länge begann am 11. Januar 1957 die Geschichte des bis zum heutigen Tage am meisten frequentierten Raketenstartgeländes der Welt. Auf Grundlage des Dekrets Nr. 61-39 der Regierung der UdSSR erfolgte damals der Aufbau des Raketenstartplatzes Plesetsk. In den Jahren bis 1969 erfolgten hier Tests und Starts von ballistischen Interkontinentalraketen der R-7-Reihe des Chefkonstrukteurs Korolyov. Im Jahr 1960 war die volle Einsatzbereitschaft des Startgeländes am Startplatz Nr. 1 hergestellt. Die Startanlagen Nr. 2, 3 und 4 gingen im Juli 1961 in Betrieb. Ab 1964 waren bis zu 15 Startmöglichkeiten verfügbar.
Ab 1963 begann die zivile Nutzung für wissenschaftliche Missionen. Die geographische Lage ermöglichte den Abschuss von Raketen in Umlaufbahnen die von Baikonur aus nicht erreichbar waren, wie beispielsweise die polare Umlaufbahn. Mit dem Einsatz von Vostok- und Voskhod-Raketen erfolgten auch Starts zu interplanetaren Missionen. (Quelle: www.dlr.de, Dokument nicht mehr online)
Bearbeitungsstand: September 2007
Pluto
Pluto bezeichnet ein US-amerikanisches Entwicklungsprogramm für einen nuklear angetriebenen Marschflugkörper zum Einsatz von Atomwaffen. Der Entwicklungszeitraum dauerte von 1957 bis 1964. Ziel des Projektes war es, einen nuklearbetriebenen Bomber zu entwickeln, der über Monate in der Luft bleiben und jedes beliebige Ziel auf der Welt angreifen konnte. Dazu sollte ein Marschflugkörper entwickelt werden, dessen Kernreaktor über einen längeren Zeitraum große Energiemengen produzieren könnte, um mit einer Geschwindigkeit von bis zu 3 Mach eine Strecke von über 20.000 km im Tiefflug zurücklegen zu können. Eine Abwehr wäre praktisch unmöglich gewesen, da gegnerische Radarsysteme unterflogen werden sollten.
Das dafür entwickelte Konzept eines nuklearen Staustrahltriebwerks hatte den Vorteil, dass keine beweglichen, das heißt keine Verschleißteile benötigt wurden. Folglich könnte der Atomreaktor über einen langen Zeitraum hohe Energiemengen liefern, wodurch die Reichweite des Marschflugkörpers quasi unbegrenzt würde. Auf der anderen Seite war eine möglichst hohe Fluggeschwindigkeit zwingend erforderlich, da der Reaktor nur durch den Luftstrom ausreichend gekühlt werden konnte.
Pluto sollte mit maximal 16 Wasserstoffbomben von je 1 MT Sprengkraft bestückt werden.
Die Entwicklung begann 1957 in Kalifornien. Zeitweise arbeiteten bis zu 200 Ingenieure an dem Projekt. Wegen der fehlenden Abschirmung des Reaktors musste für die praktische Erprobung ein spezielles Testgelände in der Wüste von Nevada eingerichtet werden. Weiterhin waren Testflüge über dem Pazifik vorgesehen. Als besonders aufwändig erwies sich die Konstruktion geeigneter Triebwerke, da diese Temperaturen bis 1.600 Grad Celsius und enormen Druckbelastungen standhalten mussten.
Es dauerte bis Mai 1961 bevor das weltweit erste nukleare Staustrahltriebwerk »Tory-IIA«, erfolgreich getestet werden konnte. Drei Jahre später brannte das weiterentwickelte »Tory-IIC« für 292 Sekunden mit der vollen Leistung von ca. 513 Megawatt. Trotz der erfolgreichen Tests wurde das "Projekt Pluto" im Juli 1964, sechseinhalb Jahre nach dem Beginn, abgebrochen. Da Pluto nicht abfangbar gewesen wäre, befürchteten die USA, dass die Sowjetunion ebenfalls eine entsprechende Technik entwickeln würde. Die USA setzten zukünftig ausschließlich auf ihre bereits verfügbaren Interkontinentalraketen. Diese konnten jedes beliebige Ziel schneller erreichen, als das Pluto jemals möglich gewesen wäre. (Quelle: in Englisch www.merkle.com)
Bearbeitungsstand: November 2007
Siehe auch: Interkontinentalrakete
Siehe auch: Marschflugkörper
Siehe auch: MT
Siehe auch: Atomwaffe
Siehe auch: Wasserstoffbombe
Plutonium
engl.: Plutonium; Abk.: Pu
Auf der Erde unter natürlichen Bedingungen nicht vorkommendes chemisches Element, das in Uranreaktoren durch Neutroneneinfang aus Uran-238 entsteht. Spaltbares Material, das als Kernbrennstoff oder Atombombenstoff verwendet werden kann. Plutonium ist ein äußerst gefährliches Strahlengift. (Robert Jungk: Der Atomstaat, München 1977, S. 221.)
Benannt nach Pluto, dem Gott der Unterwelt, bleibt Plutonium 500.000 Jahre radioaktiv und ist eine Gefahr für den Organismus. Es ist nachweislich die am stärksten Krebs erregende Substanz, die der Mensch kennt. Hypothetisch gesprochen, könnte ein Pfund, gleichmäßig verteilt, Lungenkrebs bei der gesamten Weltbevölkerung auslösen. (Helen Caldico: Atomgefahr USA, München 2003, S. 128f.)
Bearbeitungsstand: Dezember 2007
Plutonium-239
Mit einem Massenanteil von 2 x 10-19 % steht Plutonium an 90. Stelle der Elementhäufigkeit. Damit gehört es zu den fünf seltensten Elementen der Erdhülle. Plutoniumisotope kommen in Uranmineralien wie in der Pechblende, aber auch zum Beispiel im Cermineral Monazit vor. Dort bildet sich das Element durch den Einfang von Neutronen durch Uran-238, wobei sich zunächst Uran-239 und dann durch Zerfall Neptunium-239 und schließlich Plutonium-239 bildet. Das spaltbare Plutonium-Isotop-239 dient als Kernbrennstoff in Kernreaktoren und zur Herstellung von Atombomben. Ferner dient es in Satelliten und Herzschrittmachern als Isotopenbatterie zur Erzeugung von elektrischem Strom. Die Verwendung in Herzschrittmachern ist jedoch problematisch, da sich die Strahlung nicht völlig abschirmen lässt.
Plutonium und seine Verbindungen gehören zu den am stärksten giftigen Stoffen und sind hoch radioaktiv. Sie lagern sich im Knochenmark und in der Leber an, von wo aus sie den Körper radioaktiv verstrahlen. Beim Einatmen von plutoniumhaltigen Stäuben kann sich Lungenkrebs bilden. Die Einnahme weniger tausendstel Gramms des Elements führt zu tödlichen Strahlenschäden.(Quelle: www.seilnacht.com)
Die Wirkungen, die das in der Kerntechnik weit verbreitete radioaktive Isotop Plutonium-239 (Pu-239) hervorruft, sind recht unterschiedlich. Pu-239 sendet hoch beschleunigte Alpha-Teilchen (Atomkerne des Heliums) aus. Solche »Geschosse« können in den Zellen des Organismus schwere Schäden anrichten. Allerdings beträgt die Reichweite dieser Teilchen in der Luft nur vier Zentimeter, im Zellgewebe sogar nur Bruchteile eines Millimeters. Schon normale Kleidung kann die Strahlung auffangen. Plutonium wird erst dann gefährlich, wenn es in den Körper gelangt. Die Haupteintrittspforte sind die Atemwege. In der Lunge kann Alpha-Strahlung sowohl das Zellgewebe sofort schädigen als auch Krebs verursachen. Kommt Plutonium ins Blut, lagert es sich vor allem in der Leber und im Skelett an. Hier ist ebenfalls Krebs die höchstwahrscheinliche Langzeitfolge. Allerdings gelangt es sehr schwer in die Blutbahn, da es von der Haut oder dem Magen-Darm-Trakt kaum aufgenommen wird. (Quelle: Berliner Zeitung, 8.1.1994)
Bearbeitungsstand: Oktober 2008
siehe auch: Alphastrahlen
siehe auch: Atombombe
Plutonium-Bombe
Die erste Testbombe, die am 16.07.1945 in der Wüste von New Mexico rund 100 km nord-westlich von Alamogordo gezündet wurde, und die Nagasaki-Bombe waren Plutoniumbomben. Waffenplutonium ist metallisches, reines Pu-239. Solches Plutonium erhält man, wenn die Brennelemente nur eine geringe Zeit (Tage, wenige Wochen) im Reaktor verbleiben und daher nur einen ganz geringen Abbrand erreichen. Bei einem Abbrand von 20000 MWd/t und mehr, wie er in kommerziellen Reaktoren gegeben ist, entstehen so große Anteile anderer Plutonium-Isotope, dass die waffentechnische Verwendbarkeit stark eingeschränkt wird und die technischen Schwierigkeiten stark ansteigen. Für eine Bombe ist eine Mindestmenge an spaltbarem Material erforderlich, die für Waffenplutonium in metallischer Form etwa 8 kg beträgt. Unter Nutzung der höchstentwickelten Waffentechnik der Kernwaffenländer sind auch geringere Mengen möglich. (Quelle: classic.unister.de)
Zum Bau einer Atombombe eignen sich zwei Elemente: Hochangereichertes Uran-235 und waffenfähiges Plutonium-239. Für eine präzise funktionierende Plutoniumbombe muss der Gehalt des Isotops 239 mindestens 93 Prozent betragen (Waffen-Plutonium). Es lassen sich aber auch mit zivil wieder aufbereitetem Plutonium (Reaktor-Plutonium) Sprengköpfe herstellen. Die Internationale Atomaufsichtsbehörde schätzt die dazu benötigte Menge auf acht Kilogramm. Das Natural Resources Defense Council in Washington widerspricht: Selbst bei relativ geringem technischen Wissen genügen bereits drei Kilogramm Waffen-Plutonium. Bei hohem Know-how reicht sogar ein Kilogramm. Eine solche Miniaturbombe könnte ein ganzes Stadtzentrum verwüsten. Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass sich dieses hohe Know-how außerhalb der Militärlabors der Supermächte entwickeln lässt. (Quelle: FOCUS ONLINE, 19.9.1994)
Bearbeitungsstand: November 2008
siehe auch: Alamogordo
siehe auch: Nagasaki
siehe auch: Plutonium
siehe auch: Uran-235
Plutoniumwirtschaft
engl.: plutonium economy
Die Gewinnung von Plutonium durch Wiederaufarbeitung mit anschließender Fertigung von Plutonium-Brennstoff in MOX-Anlagen und Einsatz als Brennstoff in Schnellen Brütern oder Leichtwasserreaktoren wird als Plutoniumwirtschaft bezeichnet. Während man zum Bau einer Atombombe Plutonium in Kilo-Mengen benötigt (10 Kilo oder weniger), wird im Rahmen der „zivilen“ Plutoniumwirtschaft tonnenweise Plutonium chemisch aus abgebrannten Brennelementen herausgelöst, verarbeitet und in unbestrahltem Zustand transportiert – mit einem entsprechend erhöhten Risiko der unbemerkten Abzweigung von Plutonium (Liebert/Pistner: Umgang mit Plutoniumbeständen, IANUS 7/2000 (TU Darmstadt), S. 6.)
Bearbeitungsstand: Oktober 2004
siehe auch: MOX-Anlage
siehe auch: Wiederaufarbeitung
Pluton-Rakete
Das taktische nukleare Boden/Boden Rakentenartilleriesystem Pluton wurde in den frühen 1960er Jahren entwickelt und gehörte von 1974 bis 1992 zum Arsenal der französischen Atomstreitmacht Force de Frappe. Es ersetzte den HONEST JOHN Raketenwerfer amerikanischer Bauart. Die Feststoffrakete Pluton war auf einem modifizierten Fahrgestell des Kampfpanzers AMX 30 montiert. Zum Abschuss musste der Raketenbehälter nach hinten geklappt werden. Die Steuerung der Rakete während des Fluges erfolgte über eine SAFEM Trägheitslenkung.
Die Pluton Raketen konnten mit unterschiedlichen Gefechtsköpfen bestückt werden:
- Nuklearsprengkopf mit 15 KT Sprengleistung gegen taktische Ziele
- Nuklearsprengkopf mit 25 KT Sprengleistung gegen strategische Ziele
- Konventioneller 500 kg Splittergefechtskopf
Es wurden 5 Pluton-Regimenter mit insgesamt 30 Startern in Dienst gestellt. Insgesamt wurden 120 Raketen den Truppen übergeben.
- 3. Artillerie-Regiment in Mailly
- 4. Artillerie-Regiment in Laon
- 15. Artillerie-Regiment in Suippes
- 32. Artillerie-Regiment in Oberrhoffen
- 74. Artillerie-Regiment in Belfort
Nach Ende des Kalten Krieges wurden die Pluton-Kurzstreckenraketen 1993 ausgemustert und verschrottet. Der bereits entwickelte Nachfolger HADES gelangte nicht mehr zur Einführung.
Technische Daten:
Länge: 7,59 m
Gewicht: 2430 kg
Nutzlast: 500 kg
Einsatzreichweite: 120 km
Antrieb: 1 Stufe Feststoff
Treffgenauigkeit (CEP): 150-200 m
(Quelle: www.panzerbaer.de)
Bearbeitungsstand: Oktober 2009
siehe auch: CEP-Wert
siehe auch: KT (Kilotonne)
PNND
engl.: Parliamentarians for Nuclear Non-Proliferation and Disarmament

dt.: Parlamentarisches Netzwerk für nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung
PNND ist ein überparteiliches Forum für Abgeordnete im In- und Ausland zur Zusammenarbeit, zum Informationsaustausch, zur Entwicklung gemeinsamer Strategien und zur Beteiligung an Diskussionen und Initiativen für die nukleare Abrüstung.
Das Netzwerk bietet Informationen für Abgeordnete zu Fragen der nuklearen Abrüstung und zu internationalen Treffen einschließlich der Abrüstungskonferenzen der Vereinten Nationen. Abgeordneten tauschen Ideen, Informationen und Strategien aus. PNND bildet ein Forum für die Ausarbeitung gemeinsame Strategien für Abgeordnete bei internationalen Initiativen, zum Beispiel zur Umsetzung der Abrüstungsverpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag, zum NATO Review, oder zu Resolutionen der Vereinten Nationen. PNND bietet auch Kontakte zu Experten von Nichtregierungsorganisationen. (Quelle: PNND-Webseite)
Bearbeitungsstand: Oktober 2009
Weitere Informationen zu Abrüstungsinitiativen heute
siehe auch: WARE Alyn
Polaris-Rakete
engl.: Polaris missile

Die Polaris-Rakete war eine US-amerikanische strategische Mittelstreckenrakete, die von U-Booten aus zum Einsatz kommen sollte. Bereits im Jahr 1956 begannen die Arbeiten an der Polaris A1. Die größte Herrausforderung bei der Entwicklung bestand darin, einen atomaren Gefechtskopf zu bauen, der klein genug war, um von einem U-Boot aus abgefeuert werden zu können. Ein entsprechen erfolgreicher Test wurde im Sommer 1960 durchgeführt. Dabei feuerte das getauchte US-U-Boot „Georg Washington“ zwei Rakete vom Typ Polaris A1 ab.
Bereits im Jahr 1961 wurde die weiterentwickelte Version Polaris A2 von einem US-U-Boot erfolgreich getestet. Das Nachfolgemodell Polaris A3 war eine komplette Neuentwicklung und stand der US-Marine ab 1964 zur Verfügung. Die Reichweite wurde auf 2500 Meilen gesteigert und die Anzahl der Wiedereintrittskörper wurde erhöht.
In der Vereinbarung von Nassau (1962) vereinbarten die USA und Großbritannien eine gemeinsame Nutzung der Polaris-Raketen. In der Folge lieferten die USA 80 Polaris-Raketen an die britische Royal Navy. Es erfolgte eine Umrüstung auf britische Gefechtsköpfe bevor die Raketen auf U-Booten der Resolution-Klasse stationiert wurden.
Die Polaris-Rakete wurde Ende der 1960er Jahre von der leistungsstärkeren Poseidon-Rakete abgelöst. (LL)
Bearbeitungsstand: November 2011
siehe auch: Mittelstreckenrakete
Polen
Als Mitglied des Warschauer Paktes wurde Polen ab 1960 von der Sowjetunion mit Kernwaffen ausgerüstet. Vermutlich verfügten die polnischen Streitkräfte ab dieser Zeit über ca. 200 Kernwaffen mit unterschiedlicher Sprengkraft und etwa 70 Abschussvorrichtungen. Über die Lagerorte der Kernwaffen gibt es keine Informationen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass diese in der Nähe von Militärflugplätzen stationiert waren. Ende der 1960er-Jahre wurden die Kernwaffen von den polnischen Streitkräften an die Sowjetunion zurückgegeben. Ab dieser Zeit stationierten die sowjetischen Truppen eigene Kernwaffen auf polnischem Gebiet. Über Orte und Umfang der Stationierung gibt es keine Informationen. Mit dem Abzug der sowjetischen Truppen nach Auflösung des Warschauer Paktes verschwanden auch die Kernwaffen aus Polen. Seit 1999 ist Polen Mitglied der NATO. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehört Polen zu den atomwaffenfreien Staaten. (LL)
Bearbeitungsstand: Oktober 2011
siehe auch: Warschauer Pakt
Poseidon-Rakete
engl.: Poseidon missile
Ende der 1960er Jahre wurde auf einigen US-Unterseebooten die Polaris-Rakete durch eine neue Langstrecken-SLBM vom Typ Poseidon ersetzt. Jedes U-Boot konnte 16 für diesen Typ entwickelte Atomraketen transportieren und gegebenenfalls abfeuern. Jede Atomrakete verfügte ihrerseits über 10 einzeln lenkbare Sprengköpfe mit einer Sprengkraft von je 40 KT, was der dreifachen Zerstörungskraft der Hiroshimabombe entsprach. Somit konnte jedes Poseidon-U-Boot insgesamt 160 verschiedene Ziele mit einer Sprengkraft von 480 Hiroshimabomben oder 6,4 MT angreifen. Die Vernichtungskapazität eines U-Bootes überstieg damit die Sprengkraft der gesamten im Zweiten Weltkrieg eingesetzten Munition. (Peter Koch: Wahnsinn Rüstung, Hamburg 1981, S. 23.)
Bearbeitungsstand: April 2008
siehe auch: Hiroshima
siehe auch: KT (Kilotonne)
siehe auch: MT (Megatonne)
siehe auch: Sprengkraft
Potsdamer Erklärung
engl.: Potsdam Declaration
Am 26. Juli 1945 gaben Truman und Churchill eine Erklärung ab, der sich der chinesische Marschall Chiang Kai-shek in Chungking angeschlossen hatte. Diese Potsdamer Deklaration wies die Japaner auf das Schicksal Deutschlands hin und ließ an Deutlichkeit wenig zu wünschen übrig. Sie forderte die sofortige bedingungslose Kapitulation, kündigte die Besetzung Japans an, verlangte Reparationen, die Abtretung aller überseeischen Besitzungen sowie Prozesse gegen die Kriegsverbrecher und endete in der finsteren Feststellung: »Die Alternative für Japan ist die sofortige und völlige Zerstörung.«
Keine leere Drohung. Die Indianapolis traf an diesem 26. Juli mit Little Boy auf der Insel Tinian ein. Die ersten Komponenten für Fat Man, die Bombe Nummer 3, befanden sich auf dem Luftweg dorthin. Im September sollten drei weitere Atombomben fertig gestellt, bis Dezember die Monatsproduktion auf sieben Stück gesteigert werden. Noch aus Potsdam erteilten Stimson und General George Marshall dem neuen Befehlshaber der Strategischen Luftwaffe im Pazifik, General Carl Spaatz, die Weisung: »Die 509. Composite Group, 20. Air Force, wird, sobald das Wetter Bombenabwurf auf Sicht erlaubt, ihre erste Spezialbombe auf eines der folgenden Ziele abwerfen: Hiroshima, Kokura, Niigata und Nagasaki.«
Japans Militärs lehnten die Aufforderung zur Kapitulation ab
Derweil diskutierten, den ganzen 27. Juli lang, die Verantwortlichen in Tokyo über die Potsdamer Deklaration. Das Gaimusho – das japanische Außenministerium – wies in einer ersten Analyse darauf hin, dass sie nur die Kapitulation der Streitkräfte verlange. Shigenori Togo, Außenminister seit 1941, behagte die Aussicht auf eine Besetzung Japans ebenso wenig wie die Abtretung aller überseeischen Besitzungen – Formosa (das heutige Taiwan), Korea und die Mandatsgebiete des Völkerbundes. Er plädierte dafür, das Ergebnis der Sondierungen abzuwarten, bei denen Botschafter Sato in Moskau eine sowjetische Friedensvermittlung zu erreichen suchte, offenbar nicht ahnend, dass Stalin längst zum Kriegseintritt gegen Japan entschlossen war. Admiral Kantaro Suzuki, der greise Ministerpräsident, schloss sich dieser Haltung an. Die Militärs hingegen forderten die sofortige Ablehnung des Ultimatums. Alles andere, argumentierten sie, werde die Moral der Truppen untergraben.
Suzuki beugte sich dem Einspruch der Generalität. Auf einer Pressekonferenz verkündete er: »Die Regierung findet nichts von bedeutsamem Wert an der gemeinsamen Erklärung, und sie sieht daher keine andere Möglichkeit, als sie vollständig zu ignorieren und sich entschlossen für die erfolgreiche Beendigung des Krieges einzusetzen.« Der Premier benutzte für »ignorieren« das Verb mokusatsu, das auch bedeuten kann: mit stiller Verachtung strafen. Die Historiker streiten noch immer darüber, was er tatsächlich meinte. Es ist ein müßiger Streit, denn eines war so oder so klar: Japan würde weiterkämpfen.
Der amerikanische Kriegsminister Stimson erklärte rückblickend, dass nun keine andere Wahl mehr bliebe, als die in dem Ultimatum enthaltene Drohung wahr zu machen und mit der vollen Anwendung der amerikanischen Militärmacht Japans Streitkräfte zu vernichten und das japanische Heimatland zu verwüsten. Er setzte hinzu: »Für diesen Zweck war die Atombombe eine höchst geeignete Waffe«. (Quelle: Die Zeit)
Wortlaut des Ultimatums in englischer Sprache:(Quelle: www.ibiblio.org)
Bearbeitungsstand: Juni 2007
siehe auch: Fat Man
siehe auch: Little Boy
Präemptivangriff
engl.: preemptive attack
Der Begriff »Präemptiv«angriff (engl.: preemptiv attack) unterscheidet sich vom bekannten »Präventiv«angriff wie folgt: Während ein Präventivangriff oder –krieg einer vermuteten gegnerischen Angriffsabsicht zuvorkommen soll, unterstellt ein Präemptivangriff oder –einsatz keine Angriffsabsicht des Gegners, sondern nutzt (ohne irgendwelchen sonstigen Anlass) eine augenblickliche eigene technische Überlegenheit dazu aus, einen potentiellen Gegner zu zerschlagen. Mit diesem Erstschlag soll dem Gegner gleichzeitig die Möglichkeit zur Gegenwehr genommen werden Ein Praemptivschlag ist gewissermaßen der absolute Überraschungsangriff, der nicht nur überrascht, sondern zugleich das gesamte Gegenpotential des Gegners ausschaltet.
(Robert Jastrow: SDI, Herford 1986, S. 31.)
Bearbeitungsstand: Mai 2007
Präventivangriff
engl.: preventive attack
Für die Nato ist der präventive atomare Erstschlag weiterhin eine entscheidende Option. Um die „unmittelbar“ drohende Verbreitung von atomaren und anderen Massenvernichtungswaffen zu stoppen, müsse der Westen bereit sein, einen Präventiv-Angriff mit Nuklearwaffen zu führen. So steht es in dem radikalen Manifest für eine neue Nato, das fünf der einflussreichsten westlichen Militärbefehlshaber und Strategen vorgelegt haben. Die früheren Oberbefehlshaber aus den USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden fordern eine Reform der Nato von Grund auf, einen neuen Vertrag, der die USA, die Nato und die Europäische Union zu einer „Groß-Strategie“ zusammenführt, um den Anforderungen in einer immer brutaleren Welt zu begegnen. Die fünf Militärstrategen machen deutlich, dass die Optionen für einen „nukleare Erstschlag“ ein „unverzichtbares Instrument“ bleibt, „einfach weil es keine realistische Aussicht für eine Welt ohne Atomwaffen gibt.“ Auslöser für das Manifest waren Diskussionen mit aktiven Befehlshabern und politischen Entscheidungsträgern. „Es besteht unmittelbar die Gefahr, dass Nuklearwaffen weiter verbreitet werden, und mithin auch die Gefahr, dass der Einsatz solcher Waffen, wenn auch in beschränktem Umfang, möglich wird,“ erklären die Verfasser in ihrem 150 Seiten umfassenden Konzept für eine dringende Reform westlicher Militärstrategien und -strukturen. „Der Ersteinsatz von Nuklearwaffen muss im Arsenal der Eskalation das ultimative Instrument bleiben, um den Einsatz von Massenvernichtungswaffen zu verhindern.“ (Quelle: Ian Trayno in The Guardian, 22. Januar 2008)
Bearbeitungsstand: Mai 2011
siehe auch: Präemptivangriff
Projekt Alberta
Als Teil des Manhattan-Projekts begann im Herbst 1943 das Projekt Alberta. Die offizielle Bezeichnung des Teams lautete »Erstes Technisches Dienstkommando«. Das Team bestand aus insgesamt 51 Personen und hatte den Auftrag, den Einsatz einer Atombombe gegen Japan unter Kampfbedingungen vorzubereiten. Absolute Priorität hatte der Zusammenbau der Uranbombe »Little Boy« und danach der Zusammenbau der Plutoniumbombe »Fat Man«, deren Prototyp bereits beim Trinity-Test zum Einsatz gekommen war. Die Gestaltung der Außengehäuse der Bomben war von entscheidender Bedeutung, um die Waffen mit hinreichender Genauigkeit ins Ziel zu bringen. Ferner musste sichergestellt werden, dass die Besatzungen nicht durch die Sprengwirkung der eigenen Bombe in Gefahr gerieten
Ein großer Teil der Arbeit bestand ferner in der Ausbildung einer Mannschaft für die Vorbereitung der atomaren Bombardierung, sowie die Umrüstung von Flugzeugen zur Durchführung der Mission. Als Einsatzflugzeuge wurden viermotorige schwere Bomber vom Typ Boeing B-29 Superfortress (Boeing Model 341/345) für den Nukleareinsatz modifiziert. Der erste Kampfeinsatz erfolgte am 6. August 1945 gegen die Stadt Hiroshima. (LL) (Quelle: Stephen Walker: Hiroshima, München 2005, S. 149)
Bearbeitungsstand: November 2008
siehe auch: Fat Man
siehe auch: Hiroshima
siehe auch: Little Boy
siehe auch: Manhattan-Projekt
siehe auch: Plutonium-Bombe
Projekt Mensa
engl.: project mensa
Als Projekt Mensa wird der Plan der britischen Regierung bezeichnet, in der Niederlassung des Atomic Weapons Establishment (AWE) in Burghfield eine neue Produktionsstätte für Atomwaffen zu bauen. Die Anlage soll der Montage der Sprengköpfe für die britischen Trident-Raketen dienen und die sogenannten ‚Gravel Gerties’, Bunkeranlagen aus dem Kalten Krieg, ersetzen. Die Vorbereitungen zum Bau der Anlage haben bereits 2009 begonnen. AWE nimmt an, dass die Gesamtkosten für den Bau über 500 Millionen Pfund (ca. 580 Millionen Euro) betragen werden. (mfh)
Bearbeitungsstand: November 2011
Siehe auch: Trident-Rakete
Siehe auch: Kalter Krieg
Siehe auch: Sprengkopf
Projekt Pegasus
engl.: project pegasus
Projekt Pegasus
engl.: project pegasus
Als Projekt Pegasus bezeichnet das britische Atomic Weapons Establishment (AWE) den Neubau einer Anlage zur Lagerung und Bearbeitung von hochangereichertem Uran für das britische Atomwaffenprogramm.
Die Anlage soll dazu dienen:
- Die Sprengköpfe der britischen Trident-Raketen einsatzfähig zu halten;
- Treibstoff für die atombetriebenen U-Boote Großbritanniens herzustellen;
- hochangereichertes Uran zu lagern;
- Forschung für die Verbesserung der Sprengköpfe vorzunehmen;
- Gegebenenfalls die Sprengköpfe herzustellen, die auf das Trident-System folgen könnten, für den Fall, dass Großbritannien beschließt, ein neues System nach Trident zu betreiben.
Die Anlage soll auf dem AWE Gelände Aldermaston gebaut werden und dort eine alte Anlage ersetzen, die in den 1950er Jahren zum selben Zweck errichtet worden war. Die britische Regierung erwartet, dass der Bau der Anlage 750 Millionen Pfund (ca. 875 Millionen Euro) kosten wird. Auf Grund von Sicherheitsauflagen ist es für AWE schwer, die bestehenden Anlagen über 2016 hinaus zu betreiben. Die Bearbeitung von Uran müsste nach 2016 regelmäßig durch das Amt für Gesundheitsschutz und Sicherheit des Nuclear Installations Inspectorate (NII) genehmigt werden. Der Bau der Anlage soll fünf Jahre dauern und 2016 abgeschlossen sein. (mfh)
Bearbeitungsstand: November 2011
Siehe auch: Aldermaston
Siehe auch: Trident-Rakete
Siehe auch: Trident-II U-Boot
Siehe auch: Sprengkopf
Siehe auch: Hochangereichertes Uran
Projekt Weltgerichtshof
engl.: World Court Project
Das Projekt wurde in Mai 1992 öffentlich gestartet von den Internationen Ärzten für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW), der Internationalen Vereinigung von Juristen gegen Kernwaffen (IALANA) und dem Internationalen Friedensbüro (IPB). Es befasst sich mit der gerichtlichen Überprüfung der Frage, ob der Einsatz von Atomwaffen »im Hinblick der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit« völkerrechtswidrig sei.
Die Idee, den Einsatz von Atomwaffen von dem Internationalen Gerichtshof völkerrechtlich prüfen zu lassen, ist aber viel älter. Sie wurde 1987 erstmals in Neuseeland vorgestellt, von dem pensionierten Richter Harold Evans, dem »Vater des Projekts«. Er schrieb einen offenen Brief an die Premierminister Neuseelands und Australiens, in dem er sie bat, eine Aktion zu initiieren, die zu einem Gutachten des Gerichtshofes bezüglich des Rechtsstatus von Atomwaffen führen sollte.
Nach langer Lobby-Arbeit der IPPNW verabschiedete am 14. Mai 1993 die 46. Weltgesundheitsversammlung (das höchste Organ der WHO) in Genf eine historische Resolution, die sich wahrscheinlich als Meilenstein in der Geschichte der Abrüstung erweisen wird. Sie enthält die Anweisung an die Weltgesundheitsorganisation, beim Internationalen Gerichtshof ein Gutachten darüber anzufordern, welcher rechtliche Status dem Einsatz nuklearer Waffen zukommt. Die Resolution wurde von 22 Staaten eingebracht und in einer Geheimabstimmung mit 73 Stimmen, bei 40 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen verabschiedet.
Mit einem Schreiben vom 27. August 1993 ersuchte der Generalsekretär der WHO, Dr. Hiroshi Nakajima, den Internationalen Gerichtshof in offizieller Form um ein Rechtsgutachten in folgender Frage: »Wäre der Einsatz von Atomwaffen durch einen Staat in einem Krieg oder einem anderen bewaffneten Konflikt im Hinblick auf die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt ein Verstoß gegen die Verpflichtungen dieses Staates gemäß Völkerrecht und der Satzung der WHO?«
Die IALANA konzentrierte ihre Bemühungen auf die Generalversammlung der UN. Im Herbst 1994 wurde eine von den Ländern der blockfreien Staaten befürwortete Resolution ebenfalls mit 78 zu 43, bei 38 Enthaltungen, verabschiedet, in der um ein Gutachten vom Gerichtshof ersucht wird. Die Frage der UN unterscheidet sich von der WHO-Frage insofern, als sie auch die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen in Frage stellt: »Kann die Androhung des Einsatzes oder der Einsatz von Atomwaffen unter bestimmten Umständen völkerrechtlich legal sein«?
Die Koalition der drei Organisationen IPPNW, IALANA und IPB suchte andere unterstützende Organisationen aus allen Ländern der Welt für das Projekt. Das Projekt hat heute über 500 unterstützende Organisationen. In Großbritannien, Kanada und Neuseeland wurden Bürgerinitiativen mit dem Namen World Court Project gegründet. Aus Großbritannien kam die Idee (von der Organisation International Law and Peace), eine „Erklärung des öffentlichen Gewissens“ abzugeben. Diese Idee beruht auf der Haager Konvention von 1899 und 1907. In der Präambel der Konvention ist die so genannte de Martens-Klausel enthalten, die festlegt, dass in Fällen, die in der Konvention nicht geregelt sind, „nach den Gesetzen der Menschlichkeit und dem Diktat des öffentlichen Gewissens“ entschieden wird.
Der Internationale Gerichtshof entschied, die zwei Fragen zusammen zu behandeln. Dass 44 Staaten schriftliche Stellungnahmen beim Gerichtshof einreichten, zeigt, wie stark Friedensaktivisten sich engagierten. Bis September 1994 wurden dem IGH 35 Stellungnahmen zu der WHO-Frage eingereicht. 23 davon sprachen sich mehr oder weniger für die Ächtung der Atomwaffen aus, 9 für Nichtbefassung oder sogar für die Legalität von Atomwaffen. Bis Juni 1995 reichten 27 Staaten Stellungnahmen zur UN-Frage ein, 18 davon für Illegalität, 1 Staat war unentschieden, und 8 sprachen sich für Nichtbefassung oder Legalität von Atomwaffen aus. Deutschland gehörte zu dem Nichtbefassungslager.
Die mündlichen Verhandlungen liefen vom 30. Oktober bis zum 15. November 1995. 25 Staaten wollten ursprünglich aussagen. In letzter Minute aber sprangen drei der blockfreien Staaten ab: Kolumbien, Guyana und Nauru. Die drei Staaten gehörten zuvor zu den stärksten Unterstützern des Projekts. Bislang wurde keine Erklärung für diesen überraschenden Rückzieher abgegeben. Es ist zu vermuten, dass ähnlicher Druck wie bei der Konferenz über den Atomwaffensperrvertrag im Mai dieses Jahres ausgeübt worden ist.
Die Verhandlung begann mit der Aussage der WHO. Im Vordergrund der Stellungnahme stand die Begründung, warum die WHO meint, überhaupt berechtigt zu sein, eine solche Frage beim Gerichtshof klären zu lassen. Die Kompetenz der WHO in dieser Frage wurde u.a. von allen Atomwaffenstaaten verneint. Die WHO begründete ihre Berechtigung zur Fragestellung, indem sie die Arbeit der WHO im Bereich der Prävention eines Atomkriegs schilderte. Diese Kompetenz bestritt u.a. Deutschland sowohl in seiner schriftlichen Stellungnahme als auch in der mündlichen Verhandlung. Dr. Hartmut Hillgenberg, Direktor der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes, erklärte, die Fragen nach der Legalität des Einsatzes von Atomwaffen seien deshalb unzulässig, weil sie politisch und nicht juristisch zu beantworten seien. Eine Ächtung der Atomwaffen, so argumentierte er, würde ihre Abrüstung ver- und die Atomteststopp-Verhandlungen im kommenden Jahr behindern. Er erklärte dem IGH zudem, dass Atomwaffen erfolgreich Freiheit und Frieden erhielten.
Die japanische Regierung präsentierte als Zeugen die Bürgermeister von Hiroshima und Nagasaki. Dies war u.a. dem enormen Druck japanischer Bürgerinitiativen geschuldet. In einem parallel zur Verhandlung stattfindenden NGO-Seminar zum Projekt Weltgerichtshof wurde berichtet, dass die zwei Bürgermeister von der Regierung klare Anweisungen erhalten hatten, zwar im Endeffekt für die Illegalität zu plädieren, das Wort Illegalität aber nicht zu erwähnen. Diese Anweisung wurde von den Bürgermeistern nicht befolgt; daraufhin distanzierte sich die japanische Regierung von den Ausführungen. Die Richter waren sichtbar bewegt von japanischen Schilderungen, die die Auswirkungen der Atombombenabwürfe auf die Bevölkerung der zwei Städte beschrieben.
Die wichtigste Stütze der Atommächte ist die deutsche Regierung. Wie bereits oben erwähnt, erklärte der deutsche Vertreter, dass die Ächtung der Atomwaffen Abrüstung verhindern würde und betonte die positive Rolle der Atomwaffen, die erfolgreich Frieden und Freiheit erhielten. Was sogar der IGH-Richter Schwebel in Frage stellte, entspricht der Verdrehung der Tatsachen, denn der deutsche Vertreter verschwieg damit, dass die Atomwaffen in den letzten 50 Jahren weder die Kriege in Bosnien, Ruanda, Somalia, Tschechenien, Afghanistan, Vietnam noch all die anderen Kriege auf der Welt verhindert haben. Aus diesem Grund ist die Haltung der deutschen Bundesregierung äußerst unbefriedigend. Viele glauben, dass Deutschland wegen seines Verzichts auf Atomwaffen diese prinzipiell ablehnen würde. Doch die deutsche Regierung spricht sich nicht prinzipiell gegen Atomwaffen aus, sondern ist lediglich politisch und völkerrechtlich durch ihre Geschichte in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Präsident Chirac bietet bereits die Mitverfügung an. Spätestens wenn Europa ein Bundesstaat wird, ist Deutschlands Verzicht fraglich, weil Europa ein Atomwaffenstaat werden wird. Für diese Mitverfügung hält die Bundesregierung sich alle Türen offen.
Mehrfach wurde vor Gericht gewürdigt, dass es dem Engagement vieler Friedensorganisationen zu verdanken sei, dass der IGH die Legalität von Atomwaffen überprüfe. Wie der Justizminister von Neuseeland bekräftigte, wäre eine Verurteilung ein wichtiger Schritt in Richtung Abschaffung der Atomwaffen. Es bleibt aber offen, wie der Gerichtshof entscheiden wird. Ein Urteil ist erst Anfang 1996 zu erwarten. Selbst wenn entschieden würde, dass Atomwaffen nicht »inhuman« seien und nicht völkerrechtswidrig mehr Zivilisten als Soldaten treffen, werden viele Menschen weiterhin die Frage stellen: Warum sind chemische und biologische Waffen völkerrechtswidrig, atomare Waffen aber nicht? (Xanthe Hall, W&F 4/95)
Bearbeitungsstand: Juni 2007
Proliferation
Die Proliferation d.h. die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen wird heute als eines der Hauptprobleme internationaler Sicherheit angesehen. Es lassen sich für diesen Vorgang verschiedene Gründe finden. Zum einen ist dies die Diffusion von fortgeschrittenen Technologien, Waffenhandel, Wissen und Material. Zum anderen finden Staaten und substaatliche Akteure den Erwerb von MVW und dafür notwendigen Herstellungsverfahren und Substanzen attraktiv, da sie sich in Bezug auf ihre Nachbarstaaten bedroht fühlen, das Eingreifen fremder Mächte verhindern wollen oder das Vorhandensein ähnlicher Potenziale abschrecken wollen.
Unterschieden wird die vertikale von der horizontalen Proliferation. Unter vertikaler Proliferation versteht man die Weiterentwicklung und Verbesserung vorhandener Kapazitäten durch militärische Forschung und Entwicklung. Unter horizontaler Proliferation kann man all die Prozesse zusammenfassen, bei denen sich Staaten oder nichtstaatliche Akteure Waffenarsenale zulegen, ohne sie vorher besessen zu haben. Horizontale Proliferation hat somit einen stark geografischen, industriepolitischen Nachahmungseffekt, während vertikale Proliferation sich stark auf die militär-technologische Verbesserung stützt. Vertikale und horizontale Proliferation interagieren somit. Das Ende des Ost-West-Konfliktes mit seinen immer noch enormen Beständen im Bereich nuklearer und chemischer Waffen bietet einen zusätzlichen Anreiz zur Weiterverbreitung vorhandener Kapazitäten, sei es durch die Migration von Waffenexperten (»brain drain«), die Weitergabe von Wissen zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen, den Schmuggel von waffenfähigen Substanzen und den Verkauf von Waffensystemen (z.B. Trägerraketen).
Zur Eindämmung bzw. Verhinderung von Proliferation sind mehrere Strategien denkbar. Die Rüstungsexportkontrolle hat die Aufgabe, Barrieren zu errichten, um die Weitergabe von waffenfähigem Material zu verhindern. Sicherheitsmaßnahmen sollen dem Diebstahl oder der Weitergabe von vorhandenen Potenzialen vorbeugen. Abrüstung soll existierende Kapazitäten irreversibel und umweltgerecht reduzieren. Finanzielle und technische Abrüstungshilfe soll helfen, überflüssiges Material zu zerstören und zu vernichten. Diplomatische Maßnahmen bis hin zu Sanktionen sollen Staaten überzeugen, ihre Waffenprogramme aufzugeben oder vertrauensbildende Rüstungskontrollmaßnahmen zu etablieren. Globale und regionale Rüstungskontrollregime bilden den Rahmen, um gefährliche Anhäufungen von Massenvernichtungswaffen bzw. deren Einsatz zu verhindern. (Quelle: http://www.armscontrol.de)
Bearbeitungsstand: Juli 2007
Pugwash-Konferenz

Pugwash ist der Name einer kleinen Stadt in Neuschottland in Kanada. Hier trafen sich im Juli 1957 unter Führung von Albert Einstein und Bertrand Russel erstmals 22 Naturwissenschaftler, vorwiegend Atomphysiker, aus zehn Ländern.
Auf der ersten Konferenz wurden vorrangig zwei Themenbereiche behandelt:
- Die Gefahren, die sich aus der friedlichen und militärischen Verwendung von nuklearem Material ergeben,
- Fragen der Kontrolle von Atomwaffen.
Es wurde ein ständiges Komitee gegründet, das aus Vertretern der USA, der Sowjetunion und Großbritanniens bestand.
Später fanden ähnliche Konferenzen jährlich ein- bis zweimal statt. Es gab Treffen in Kanada, England, Österreich, aber auch in der Sowjetunion, in Jugoslawien und den USA. Allen waren die verhältnismäßig kleine Anzahl von Eingeladenen und die bewusste Ausschaltung von Presseberichterstattern gemeinsam.
Die Referate und ein Teil der Debatten wurden jeweils in einem Band gesammelt, der jedoch nicht in Buchform veröffentlicht, sondern nur als vertrauliches Zirkular an die Regierungen der mit Atomfragen beschäftigten Länder gesandt wird. (Quelle: Günther Heipp (Hrsg): Es geht ums Leben, Hamburg 1965, S.119f.)
Bearbeitungsstand: Oktober 2005
Pydna

Die Pydna (50°02'36"N, 07°25'29"O) ist eine ehemalige Atomraketenstation der NATO im Hunsrück, ca. 3 km südlich der Stadt Kastellaun. Auf diesem Gelände sollten als Folge des NATO-Doppelbeschlusses 96 mit Atomsprengköpfen ausgerüstet Cruise Missiles gelagert werden. Der Stationierungsbereich im Hunsrück wurde in Abstimmung mit der NATO durch die Bundesregierung festgelegt. Gründe für die Auswahl des Geländes waren: dass hier schon einmal Mittelstreckenraketen stationiert waren, dass das Gelände weitgehend im Besitz des Landes Rheinland-Pfalz war und schließlich der nahe gelegene Militärflughafen Hahn, dessen Infrastruktur Flughafenfeuerwehr und Rettungsdienst für Notfälle zur Verfügung stand.
Die militärische Anlage war in drei Bereiche aufgegliedert: Verwaltung, Unterstützung, Schutzbauten. Für die Schutzbereiche, die aber in der Hauptsache militärisches Gebiet berührten, gab es besondere Vorschriften. Für die Marschflugkörper mussten 6 gehärtete atomsichere Bunker gebaut werden. In jedem Bunker waren zwei Feuerleitstellen und vier Werferfahrzeuge untergebracht. Alle Gebäude zur Versorgung und Lagerung der Atomwaffen befanden sich im Hochsicherheitsbereich. Die verschiedenen Batterien übten laufend den Ernstfall, das heißt, sie fuhren mit Übungsfahrzeugen zu den über ganz Rheinland-Pfalz verstreuten Abschussstellungen, um sich mit dem Gelände vertraut zu machen.
Vor der Bevölkerung wurden die Pläne geheim gehalten. Erst Eingaben der Bürger ins deutsche Verteidigungsministerium bewegten einige Politiker zu handeln und die Stationierung, wenn schon nicht aufzuhalten dann doch zu verzögern. Die amerikanischen Streitkräfte, als Betreiber der Anlage, begnügten sich vorerst mit dem Bau der Bunkeranlagen und der Lafetten und verlegten neu aufgestellte Einheiten für den Betrieb und Schutz der Raketenstation dort hin. Der Baufertigstellungstermin wurde verzögert. Zusätzliche aufwendige, vorher nicht geplante Sicherheitsmaßnahmen waren notwendig. Der geplante Fertigstellungstermin für die PYDNA (Ende 1968) konnte nicht eingehalten werden, eine Zwischenlösung war geplant. Die Lafetten zum Transport und Abschuss der Cruise Missiles wurden im Bundeswehr Depot bei Kappel zwischengelagert. Notwendige bauliche und organisatorische Maßnahmen waren dort inzwischen ausgeführt worden. Die eigentlichen Raketen wurden vorerst im Gelände des Militärflughafens Hahn stationiert, wo die Möglichkeit zur Lagerung atomarer Sprengköpfe bestand.
Die Sorge der Bevölkerung vor Ort durch Stationierung von Atomwaffen selbst zum Ziel für Raketen des Warschauer Pakts zu werden, führte zur Gründung einer regionalen Friedensbewegung. Ab Mai 1985 wurde eine Dauermahnwache an der Hunsrückhöhenstraße bei der Abfahrt zur Pydna eingerichtet. Täglich von 16:00 bis 17:30 Uhr demonstrierten Aktivisten mit einem Transparent »Hier wird Krieg vorbereitet«.
Am 11. Oktober 1986 fand auf dem Beller Marktplatz die größte Demonstration im Hunsrück statt. Rund 200.000 Menschen, davon etwa 10.000 aus dem Hunsrück, protestierten gegen die Stationierung der Raketen. Zum Abschluss der Kundgebung wurde die »Hunsrücker Erklärung« verlesen, die sich für eine Umkehr in der Sicherheitspolitik aussprach.
Ende der 1980er Jahre wurde das Gelände der Pydna aufgegeben auf Grund der allgemeinen Entspannung und des abgeschlossenen INF-Vertrages zwischen den Machtblöcken und der damit verbundenen Abrüstung und Abzug der alliierten Truppen. Im August 1993 übernahm die Standortverwaltung Kastellaun das Gelände. (LL)
Bearbeitungsstand: August 2007
Siehe auch: Atomwaffen
Siehe auch: Cruise Missile
Siehe auch: NATO-Doppelbeschluss
Siehe auch: Pershing