Nagasaki

Am 9. August 1945 um 11 Uhr und 2 Minuten Ortszeit wurde eine Atombombe auf Nagasaki von dem B-29-Flugzeug mit dem Namen »Bock’s Car« abgeworfen. Die Atombombe von Nagasaki wurde aufgrund ihrer Form »Fat Man« genannt. Sie enthielt Plutonium 239, war 4,5 Meter lang, hatte einen Durchmesser von 1,5 Metern und wog 4,5 Tonnen. Die Explosionskraft der Atombombe entsprach 22 Kilotonnen TNT. Der Detonationspunktpunkt befand sich etwa in einer Höhe von 503 Metern.

Die Explosion hat ihren Eingang in die japanische Sprache gefunden. Das Wort Pikadon bezeichnet den unglaublichen Knall und das Aufblitzen des Lichtes der Explosion, das viele Menschen erblinden ließ. Die Schäden durch die Druckwelle waren aufgrund der größeren Sprengkraft schwerer als die in Hiroshima.

Die Bevölkerung Nagasakis wird zum Zeitpunkt der Bombardierung auf 240.000 bis 260.000 Menschen geschätzt. In Nagasaki befanden sich etwa 30 Prozent der Bevölkerung 2.000 Meter oder weniger vom Hypozentrum entfernt.
Die Zerstörungskraft der Atombombe überstieg bei weitem Nagasakis Rettungskapazitäten. Ungefähr 22.000 Menschen starben am Tag des Angriffs, 42.000 wurden verletzt. Die medizinische Universität Nagasaki und ihr Krankenhaus, das wichtigste Versorgungszentrum war zerstört und viele Ärzte getötet oder verletzt. Was die Stadt an medizinische Notversorgungsmaßnahme vorbereitet hatte, war bis aufs Letzte zugrunde gerichtet worden. (Quelle: IPPNW)

Bearbeitungsstand: September 2005

siehe auch: Druckwelle
siehe auch: Hiroshima
siehe auch: Hypozentrum

Natans

engl.: Natanz

Fliegerabwehrkanonen bei Natanz im Iran, Foto: Wikipedia Commons, Hamad Saber

Anlage zur Urananreicherung zwischen Isfahan und Kashan im Zentraliran. In Natans hat der Iran Uranhexafluorid (UF6) in eine Urananreicherungsanlage eingebracht und mittels Ultrazentrifugen angereichert, ohne dies der IAEO zu melden. Dazu wäre der Iran verpflichtet gewesen. Diesen Verstoß hat eine iranische Oppositionsgruppe im August 2002 an die Öffentlichkeit gebracht. Seit Februar 2003 steht die Anlage unter der Inspektion durch die IAEO. Der Iran entschuldigt das Nichtdeklarieren der Anlage damit, dass sie noch nicht fertig gestellt worden sei. In einer anderen ebenfalls ungemeldeten Anlage in Teheran (Kalye Electric Company) seien nur geringe Mengen UF6 zu Testzwecken verarbeitet worden.

Der Bau in Natans hat im Jahr 2000 begonnen und sollte bis 2003 fertig sein. Die Zentrifugen wurden 2002 von der Kalaye Electric Company in Teheran nach Natans gebracht und installiert. Im Februar 2003 besuchte die IAEO die Anlage zum ersten Mal und entdeckte später dort Partikel von hochangereichertem Uran. Der Iran behauptet, es handele „Kontamination“ aus Pakistan, wo die Zentrifugen und einige Dokumenten ursprünglich herstammten.

Im Oktober 2006 wurde eine zweite Kaskade von 168 Gaszentrifugen in Betrieb genommen. Die beiden Hallen von Natans sind offenbar für etwa 54.000 Zentrifugen ausgelegt. Im April 2007 erklärte Präsident Ahmadinedschad, dass die Anlage mit inzwischen 3.000 Zentrifugen in der Lage war, kommerzielle Produktion für die Atomenergie durch zu führen.

Die Gebäude in Natans, in denen die Urananreicherungsanlage installiert werden soll, wurden komplett unterirdisch gebaut. Die Oberfläche wurde mit Erde bedeckt, als solle die Anlage versteckt werden. Der Iran erklärt dies mit dem Anliegen, die Anlage gegen Gefährdungen aus der Luft zu schützen. (XH)

Bearbeitungstand: September 2009

Weitere Informationen zum iranischen Atomprogramm

siehe auch: Hochangereichertes Uran
siehe auch: IAEO
siehe auch: Ultrazentrifuge
siehe auch: Uranhexafluorid
siehe auch: Urananreicherung

National Nuclear Security Administration (NNSA)

dt.: US nationale Atomsicherheitsadministration

Laserschuss am 5. Juli 2012 im NNSA National Ignition Facility (NIF) bei Lawrence Livermore Labor in Kalifornien. Foto: NNSADie National Nuclear Security Administration (NNSA) wurde 2000 als Unterabteilung des US-amerikanischen Energieministeriums gegründet, dem bis dahin alle amerikanischen Atomwaffen unterstanden. Die Behörde hat die Aufgabe, die Sicherheit der Bereiche von Atomenergie mit militärischem Nutzen, sowie der US-Atomwaffen selbst sicher zu stellen. Sie verwaltet das Atomwaffenarsenal und ist somit verantwortlich für die Wartung und Modernisierung des nuklearen Arsenals (Stockpile Stewardship Program), genau wie für die Lagerung und Verschrottung ausgemusterter Waffen und Waffensysteme. Hierfür arbeitet sie eng mit dem US-Verteidigungsministerium zusammen. Der NNSA unterstehen sämtliche Einrichtungen und Anlagen an denen an Atomwaffen geforscht wird und das Pantex-Werk, wo die Atomwaffen produziert werden. Sie sind auch für sämtliche Transporte von Atomwaffen zuständig. Sie hat die Aufsicht über die Atomsprengköpfe, während das Verteidigungsministerium für die Trägersysteme verantwortlich zeichnet.

Zu ihren Aktivitäten zählt:

  • die Durchführung von Forschung, wie Computersimulationstests und den subkritischen Atomtests unter den Administrationen der Präsidenten George W. Bush und Barack Obama,
  • die Sicherung des nuklearen Materials in militärischen Einrichtungen,
  • Entwicklung, Produktion und Wartung der Reaktoren, mit denen Atom-U-Boote und Flugzeugträger der US-Navy angetrieben werden,
  • Sicherstellung der Nichtverbreitung von Atomwaffentechnik, wie die Überwachung von US-Exporten und Beratung fremder Regierungen bezüglich Exportkontrollen und Sicherung von Materialien,
  • Hilfe für fremde Nationen, vornehmlich Russland, bei der Sicherung von Atomanlagen und radioaktivem Material und dem Entsorgen und Unbrauchbarmachen nicht benötigten atomwaffenfähigen Materials,
  • Verhütung von Schmuggel mit radioaktivem Material, etwa durch Einrichten von Messstationen in großen Seehäfen weltweit,
  • Katastrophenschutz bei atomaren Zwischenfällen,
  • Zusammenarbeit mit US-Sicherheitsbehörden bei der Prävention und Abwehr möglicher terroristischer Anschläge mit atomaren oder radiologischen Waffen.


Die NNSA ist auch für die geplante Modernisierung der B61-Bomben verantwortlich, ein taktisches Atomwaffensystem, das unter anderem auch in Europa stationiert ist. Sie führt die meisten ihrer Aktivitäten im sogenannten Atomwaffenkomplex durch, einem Netzwerk staatlicher Forschungs- und Produktionseinrichtungen, teilweise betrieben von privaten Firmen und Subunternehmern. Sie überwacht die gesamte Sicherheitsaspekte aller mit Atomwaffen in Verbindung stehender Einrichtungen und Technologien. jk (Quellen: NNSA, Arms Control Association, Federation of American Scientists)

Bearbeitungsstand: Juli 2012

Weitere Informationen zu US-Atomwaffen

siehe auch: B61-Bombe
siehe auch: subkritischer Atomtest
siehe auch: Stockpile Stewardship Program

NATO

North Atlantic Treaty Organisation

Als NATO (Nordatlantikvertrag-Organisation ) wird die Institution bezeichnet, die den Nordatlantikvertrag, ein militärisches Bündnis europäischer und nordamerikanischer Staaten, umsetzt.

Der Sitz des Nordatlantikrats, dem Hauptorgan der NATO, ist seit 1967 in Brüssel.

Zu den Gründungsmitgliedern, die seit 1949 der NATO angehören, zählen Belgien, Dänemark, Frankreich, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal, die Vereinigten Staaten von Amerika sowie das Vereinigte Königreich.

Im Jahre 1952 traten die Türkei und Griechenland der Organisation bei und seit 1955 ist die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der NATO.
Spanien ist dem Bündnis 1982 beigetreten. 1990 erfolgte die Ausdehnung des NATO-Vertrags auf das gesamte Deutschland. Im Zuge der NATO-Osterweiterung wurden 1999 Tschechien, Polen, Ungarn sowie 2004 noch Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien, Rumänien, die Slowakei und Slowenien Mitglieder der NATO.

Besonderheiten bestehen hinsichtlich von Frankreich, das seit 1966 nicht mehr in die Militärstrukturen der NATO integriert ist. Ebenfalls aus diesen Strukturen kurzfristig ausgeschieden waren Griechenland in der Zeit von 1974 bis 1981 und Spanien von 1986 bis 1999. Ein Sonderfall ist Island, das über keine eigenen Streitkräfte verfügt und sich stattdessen zu medizinischer Hilfeleistung verpflichtet hat. (Quelle: militaer.wisotoday.de, Seite nicht mehr online)

Bearbeitungsstand: September 2005

Stichwort: Nordatlantikvertrag

NATO 2020

Mit der Veröffentlichung eines vorläufigen Strategiekonzepts unter der Bezeichnung “NATO 2020” hat die NATO im Mai 2010 ihre Absicht bekundet, möglichst noch bis Jahresende eine neue NATO-Doktrin zu verabschieden. In mehrjährigen Beratungen unter Leitung der früheren US-Außenministerin Albright hat eine Expertengruppe  Vorschläge für eine neue Strategie des Nordatlantischen Bündnisses erarbeitet. Mit einer eigenen Raketenabwehr, Atomwaffen und flexibleren Truppen für noch mehr Einsätze auch weit außerhalb ihres Bündnisgebiets soll die NATO den vermeintlichen Bedrohungen des 21. Jahrhunderts wirkungsvoll begegnen.
Die Empfehlungen der zwölfköpfigen Expertengruppe sind Grundlage für die neue NATO-Strategie. Das Kernstück des neuen Konzepts bildet eine eigene Raketenabwehr. NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen sprach in diesem Zusammenhang von einem "Meilenstein" in der Ausrichtung der NATO auf die  Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Nach Aussagen Albrights müsse die Allianz “wendiger und flrxibler” werden. So gehörten mögliche Raketenangriffe, Anschläge von Terroristen und Angriffe über das Internet zu den künftigen Bedrohungen. Nahziel bleibe der erfolgreiche Abschluss des Krieges in Afghanistan.
Während sich verschiedene Mitgliedstaaten gegen Vorschläge wenden, die NATO als »Weltpolizist« agieren zu lassen, versucht Generalsekretär Rasmussen, das Bündnis als »globales Sicherheitsforum« zu verkaufen. Zugleich will man die Zusammenarbeit mit Russland ausbauen, etwa in Abrüstungsfragen, bei der Piraten- und Drogenbekämpfung oder bei der Raketenabwehr. Sie soll ein Kernstück des neuen Konzepts werden. Die USA-Pläne für ein solches System würden damit »voll in einen NATO-Kontext gestellt«, heißt es in den Empfehlungen. Die NATO setzt auch in Zukunft weiter auf die atomare Abschreckung: »Solange Kernwaffen existieren, sollte die NATO sichere und verlässliche Nuklearkräfte behalten.«
Im November 2010 sollen die Staats- und Regierungschefs der 28 Mitgliedsländer die neue Strategie in Lissabon beschließen. (LL)

Bearbeitungsstand: Juli 2010

NATO-Doppelbeschluss

engl.: 'double-track' decision

Der NATO-Doppelbeschluss ist formuliert im Kommuniqué der Sondersitzung der Außen- und Verteidigungsminister der NATO vom 12. Dezember 1979. Er beinhaltet folgende Kernaussagen:

(Ziff. 3): »Im Laufe der Jahre hat der Warschauer Pakt ein großes und ständig weiterwachsendes Potential von Nuklearsystemen entwickelt, das Westeuropa unmittelbar bedroht. Diese Lage hat sich innerhalb der letzten Jahre in besonderem Maße durch die sowjetische Entscheidung verschärft, Programme zur substantiellen Modernisierung und Verstärkung ihrer weit reichenden Nuklearsysteme durchzuführen. [...].«;

(Ziff. 4): »Gleichzeitig hat die Sowjetunion auch ihre Nuklearsysteme kürzerer Reichweite modernisiert und vermehrt und die Qualität ihrer konventionellen Streitkräfte insgesamt bedeutend verbessert. [...].«

(Ziff. 5): »Diese Entwicklungen haben im Bündnis ernste Besorgnis hervorgerufen, da - falls sie fortdauern sollten – die sowjetische Überlegenheit bei den Mittelstreckenwaffen, die bei den interkontinentalen strategischen Systemen erzielte Stabilität aushöhlen könnte. [...].«;

(Ziff. 7): »Die Minister haben daher beschlossen, das LRTNF [Longer Range Theater Nuclear Forces]-Potential der NATO durch die Dislozierung von amerikanischen bodengestützten Systemen in Europa zu modernisieren. Diese Systeme umfassen 108 Abschussvorrichtungen für Pershing II, welche die derzeitigen amerikanischen ‚Pershing I a’ ersetzen werden, und 464 bodengestützte Marschflugkörper (GLCM). Sämtliche Systeme sind jeweils mit nur einem Gefechtskopf ausgestattet. [...]«

Die Entscheidung der NATO, gegebenenfalls atomar nachzurüsten, bewirkte zwischen 1980 und 1983 eine in der Nachkriegsgeschichte beispiellose öffentliche Auseinandersetzung, die mit gesellschafts-, friedens- und parteipolitischen Argumenten bestritten wurde. Beim so genannte NATO-Doppelbeschluss ging es vordergründig um die Modernisierung beziehungsweise Einführung neuer Nuklearwaffensysteme innerhalb der NATO und des Warschauer Paktes: Pershing-II-Raketen und Marschflugkörper (Cruise Missiles) hier, SS-20-Raketen dort.

Tatsächlich bedeutete der Beschluss zur Modernisierung der NATO-Atomwaffenarsenale in Europa eine signifikante Aufrüstung und Erweiterung der bereits vorhandenen nuklearen Arsenale, vor allem in der Bundesrepublik Deutschland. (LL)

Bearbeitungsstand: Oktober 2005

siehe auch: Marschflugkörper
siehe auch: Pershing-II-Rakete

NATO-Einsatztest

Die atomaren Verbände der NATO wurden in regelmäßigen Abständen einem standardisierten Testprogramm unterzogen. Alle Einheiten und Teileinheiten, die bei Lagerung, Transport und Verschuss von Atomsprengkörpern benötigt wurden, mussten daran teilnehmen. Die Überprüfungen umfassten Ausbildungsstand und Einsatzbereitschaft des Personals, Funktionsfähigkeit des Materials und Sicherheit der Sondermunition. Der NATO-Einsatztest (Annual Operational Test-AOT) bestand aus folgenden Teilen:

Die Jahresalarmbesichtigung (Annual Alert Test-AAT) umfasste

  • Alarmierung nach dem militärischen Alarmsystem,
  • Räumung der Friedensunterkunft mit allen für den atomaren Einsatz notwendigen Personal und Material innerhalb von zwei Stunden nach Eingang eines entsprechenden Befehls,
  • Beziehen eines Auflockerungsraumes im freien Gelände und Abschluss der Vorbereitungen für den Einsatz innerhalb von sechs Stunden nach dem ersten Befehl.


Die Jahresbesichtigung (Annual Training Test-ATT) umfasste

  • Kraftfahrzeugmarsch in die Einsatzräume,
  • Beziehen von Einsatzräumen,
  • Transport von Sondermunition,
  • Beziehen und Betrieb von Sondermunitionspunkten (Field Storage Location-FSL),
  • Übergabe von Atomsprengköpfen an nationale Einheiten,
  • Übermitteln von Feueraufträgen zum Einsatz atomarer Munition,
  • Stellungswechsel

Die Räumungsübung (Annual Evacuation Exercise-AEE) umfasste

  • Verladen der Sondermunition,
  • Räumung des Sondermuntionslagers Typ A in zwei Stunden,
  • Räumung des Sondermuntionslagers Typ S in vier Stunden.

Alle Überprüfungen wurden unter angenommener oder dargestellter Bedrohung aus der Luft oder vom Boden durchgeführt. Die US-Sicherheitsbestimmungen für den Umgang mit Sondermunition mussten zu jeder Zeit eingehalten werden. Das Gesamtergebnis des NATO-Einsatztests wurde mit »einsatzbereit« oder »nicht einsatzbereit« bewertet. (Quelle: Chronik der Begleitbatterie 7, o.O., o. D.)

Bearbeitungsstand: November 2008

NATO-Nukleardoktrin

engl.: NATO nuclear doctrine

Auf dem NATO-Gipfeltreffen im April 1999 in Washington billigten die Staats- und Regierungschefs der NATO das neue Strategische Konzept des Bündnisses.

Darin heißt es zur Nukleardoktrin:

“46. Um den Frieden zu wahren und einen Krieg und auch jegliche Form von Zwang zu verhindern, wird das Bündnis für die vorhersehbare Zukunft eine geeignete Zusammensetzung nuklearer und konventioneller Streitkräfte beibehalten, die in Europa stationiert sind und auf dem gebotenen Stand gehalten werden, wo dies erforderlich ist, wenngleich auf dem geringst möglichen ausreichenden Niveau. (…) Einzig Nuklearwaffen machen die Risiken jeglicher Aggression unkalkulierbar und unannehmbar. Sie sind daher nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die Wahrung des Friedens. (…)

62. Der grundlegende Zweck der nuklearen Streitkräfte der Bündnispartner ist politischer Art: Wahrung des Friedens und Verhinderung von Zwang und jeder Art von Krieg. Nukleare Streitkräfte werden weiterhin eine wesentliche Rolle spielen, indem sie dafür sorgen, dass ein Angreifer im Ungewissen darüber bleibt, wie die Bündnispartner auf einen militärischen Angriff reagieren würden. Sie machen deutlich, dass ein Angriff jeglicher Art keine vernünftige Option ist.

Die strategischen Nuklearstreitkräfte des Bündnisses, vor allem diejenigen der Vereinigten Staaten, bieten die oberste Garantie für die Sicherheit der Verbündeten: die unabhängigen Nuklearstreitkräfte des Vereinigten Königreichs und Frankreichs, die eine eigenständige Abschreckungsfunktion haben, tragen zur Abschreckung und Sicherheit der Verbündeten insgesamt bei.

63. (...) In Europa stationierte und der NATO unterstellte Nuklearstreitkräfte stellen ein wesentliches politisches und militärisches Bindeglied zwischen den europäischen und den nordamerikanischen Mitgliedstaaten des Bündnisses dar. Das Bündnis wird daher angemessene nukleare Streitkräfte in Europa beibehalten.“ (Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Bulletin, Nr. 24, Bonn 1999, S. 221ff.)

In dem Dokument wird nicht erwähnt, dass die NATO weiterhin darauf besteht, die Option auf den Ersteinsatz von Atomwaffen beizubehalten. Während des Kalten Krieges hat die NATO argumentiert, dass Atomwaffen zur Gegenwehr gegen einen überwältigenden konventionellen Angriff erforderlich sein könnten. Jetzt hat Russland diese Ausrede umgekehrt benutzt, um in seinem Sicherheitskonzept vom Januar 2000 die Haltung der NATO zum Ersteinsatz spiegelbildlich zu rechtfertigen. Außerdem ist die NATO offensichtlich unter Druck, eine neue Option zu übernehmen, die auf nationaler Ebene bereits von den USA, dem Vereinigten Königreich und Frankreich verankert wurde, nämlich atomar zu antworten, wenn “Schurkenstaaten”, die keine Atomwaffen besitzen, ihre “vitalen Interessen” irgendwo in der Welt durch den Einsatz von chemischen oder biologischen Angriffen verletzen. (LL)

Bearbeitungsstand: September 2006

siehe auch: Ersteinsatz
siehe auch: Kalter Krieg
siehe auch: NATO

NEUMANN John von

1903 - 1957

John von Neumann, Foto: LANL

John von Neumann wurde am 28. Dezember 1903 in Budapest geboren. Sein Vater war ein jüdischer Jurist und Banker, seine Mutter Hausfrau. Er besuchte ab 1914 das humanistische Lutheraner-Gymnasium. Seine außerordentliche mathematische Begabung wurde dort bereits erkannt und gefördert. Er galt als Wunderkind. 1921 beendete von Neumann seine Schulzeit erfolgreich und schrieb sich für das Studium des Chemieingenieurwesens in Berlin ein. Er wechselte 1923 zur Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) nach Zürich. Zeitgleich war er Student der Mathematik an der Universität in Budapest. 1926 erhielt er mit 22 Jahren in Budapest seinen Doktortitel in Mathematik.

1930 erhielt von Neumann das Angebot, an der Universität Princeton in New Jersey zu lehren. Wenige Monate nach Antritt seiner neuen Stelle am Institute for Advanced Study (IAS) in Princeton am 1. April 1933 stellte von Neumann bereits den Antrag zur Einbürgerung in die USA und entband sich von seinen Lehrverpflichtungen an der Universität Berlin.

Auf Einladung von Oppenheimer kam von Neumann im September 1943 als beratender Mathematiker zum Manhattan-Projekt. Aufgrund seiner Erfahrungen mit Schockwellengleichungen reiste er regelmäßig nach Los Alamos, um seine Kollegen in schwierigen mathematischen Fragen zu unterstützen.

Er trug entscheidend zum Erfolg des gesamten Projektes bei. Gemeinsam mit Edward Teller empfahl er die Implosionsmethode und beteiligte sich an der Entwicklung der so genannten Implosionslinse für die Nagasaki-Bombe. Die Berechnungen für diese auf Plutonium basierende Waffe galten als extrem schwierig. Von Neumann war derjenige, der vorschlug, Computer für die umfangreichen Kalkulationen zu nutzen. So wurden im Frühjahr 1944 IBM-Rechner in Los Alamos installiert. Die Mathematiker nutzten diese insbesondere für numerische Berechnungen zur Entwicklung der Implosionsmethode.

Durch seine Arbeit an der Mathematisierung der Simulationsmodelle der Atombombe war von Neumann vertraut mit der Materie und konnte ihre Zerstörungskraft ungefähr abschätzen. Er stellte nach dem Trinity-Test die Berechnungen dazu an, welche Explosionshöhe der Bombe am geeignetsten sein würde, um größtmögliche Zerstörungen zu hinterlassen. Durch die Mathematisierung der Modelle und den Entwurf der Implosionslinse trug John von Neumann entscheidend zur Entstehung der nun erfolgreich getesteten Massenvernichtungswaffe bei.

Von Neumann verstarb im Alter von 54 Jahren am 8. Februar 1957 in Washington, DC (Quelle: jvn.nureinhobby.org/)

Bearbeitungsstand: Mai 2008

Weitere Informationen zur Entwicklung der Atombombe

siehe auch: Manhattan-Projekt
siehe auch: OPPENHEIMER J. Robert
siehe auch: Plutonium
siehe auch: TELLER Edward
siehe auch: Trinity-Atomtest

Neuruppin

ehem. Atomwaffenstandort, Deutschland

ehem. Atomwaffenstandort Neuruppin. Bild: Digital GlobeWährend des Kalten Krieges unterhielten die sowjetische Luftstreitkräfte in Ergänzung zu ihren aktiven Kernwaffenlagern auf den Flugplätzen (Altenburg, Brand, Finsterwalde, Groß Dölln, Großenhain, Lärz und Werneuchen) auch sogenannte “temporäre Kernwaffenlager” vermutlich in Falkenberg-Elster, Jüterbog, Köthen, Merseburg, Neuruppin, Parching, Ribnitz-Damgarten und Wittstock. Zu welchen Zeiten und ob überhaupt Kernwaffen an diesen Orten bereitgehalten wurden, lässt sich nicht zweifelsfrei nachweisen.

Das temporäre Kernwaffenlager Neuruppin (52°56'45“N, 12°47'45“O) vom Typ Granit lag auf dem Gelände des ehemaligen sowjetischen Militärflugplates. ca. 3 km nördlich der Stadt Neuruppin in Brandenburg.

Auf dem Flugplatz war das 730. sowjetische Jagdbombenflieger-Regiment mit atomwaffenfähigen MiG-21 stationiert. Der Einsatz von atomaren Fliegerbomben des Typs  RN-42 wäre möglich gewesen. Zu welchen Zeiten und ob überhaupt Kernwaffen vor Ort bereitgehalten wurden, lässt sich nicht zweifelsfrei nachweisen. (LL)

Weitere Informationen über Atomwaffenstandorte in Deutschland

Bearbeitungsstand: Januar 2013

Neuthymen

ehem. Atomwaffenstandort, Deutschland

ehem. Atomwaffenstandort Neuthymen. Bild: Digital GlobeDas ehemalige Kernwaffenlager Neuthymen (53°12'23“N, 13°12'15“O) lag ca. 60 km nördlich von Berlin in Brandenburg. Über das Gelände selbst sind kaum Informationen vorhanden. Sämtliche Pläne über die Übungs- und Kasernengelände wurden bei der Räumung mitgenommen und unterliegen in Moskau noch immer strengster Geheimhaltung.

Die damalige Sowjetunion verlegt 1958 kurzzeitig während der Berlinkrise erstmals Atomraketen außerhalb der Landesgrenzen, unter anderem auch in den Raum Neuthymen/Fürstenberg. Dabei handelte es sich um zwei Feuerbatterien mit je drei Raketen des Typs R-5M. Sie verfügten über einen Nuklearsprengkopf von 30 KT und hatten eine Reichweite von ca. 1200 km. Damit konnten Ziele in Mitteleuropa erreicht werden. Ihre Treffgenauigkeit lag bei 2.000 m. Die Einsatzbereitschaft bestand aber nur von Mai bis September 1959. Danach erfolgte die Rückverlegung in die UdSSR. (Quelle: unbekannt)

Bearbeitungsstand: Oktober 2012

Weitere Informationen über Atomwaffenstandorte in Deutschland

siehe auch: KT (Kilotonne)
siehe auch: Sprengkopf
siehe auch: Treffgenauigkeit

Neutronenbombe

engl.: Enhanced Radiation Warhead (ERW)

In den 1960er und 1970er Jahren wurde das Ziel verfolgt, eine Waffe mit niedriger Sprengkraft herzustellen, die aber große Mengen von energiereichen Neutronen freisetzen sollte. Diese Neutronen durchdringen auch gepanzerte Einheiten ohne Probleme und können alles Leben zunichte machen.

Die so genannte Neutronenbombe (Gefechtskopf mit verstärkter Strahlung) beruht nicht, wie die herkömmlichen taktischen Atomwaffen (Tactical Nuclear Weapons, TNW) auf der Kernspaltung (fission), sondern auf der Kernverschmelzung (fusion), wie sie beispielsweise in der Sonne stattfindet und die Quelle der ausgestrahlten ungeheuren Wärme und Lichtenergie bildet.

Die auf Atomspaltung beruhenden Nuklearwaffen wirken im Wesentlichen durch Druck und vor allem durch Hitze und durch den radioaktiven Fallout. Etwa 95 Prozent der freiwerdenden Energie treten als Wärme von einigen Millionen Grad auf, nur 5 Prozent der Energie werden in Form von Strahlung freigesetzt.
Bei der Fusionsbombe ist die Wirkungsweise fast umgekehrt. Sie setzt über 80 Prozent ihrer Energie in Form von Strahlung frei und nur knapp 20 Prozent als Druck und Hitze. Die extrem hohe Strahlungsmenge hat zur Folge, dass nach der Explosion einer Neutronenbombe ca. 71 Prozent der Fläche innerhalb des Wirkungskreises eine Strahlendosis von 650 rad und mehr abbekommen. Wer sich innerhalb dieser Zone ohne Schutzmöglichkeit aufhält, ist dem Tod geweiht. Doch auch niedrigere nicht tödliche rad-Dosen bewirken verheerende erbgenetische Schädigungen. (Anton-Andreas Guha: Die Neutronenbombe oder Die Perversion menschlichen Denkens, Frankfurt 1977, S. 13ff.)

Bearbeitungsstand: September 2007

siehe auch: Atombombe
siehe auch: Fallout
siehe auch: Kernspaltung
siehe auch: Kernverschmelzung
siehe auch: rad
siehe auch: Wirkungsradius

Neutronenquelle

Ein unverzichtbarer Bestandteil einer kernwaffe ist eine so genannte Neutronenquelle, die die Aufgabe hat, die Kettenreaktion einzuleiten. Jedes Land, das sich Kernwaffen verschaffen will, wird auch versuchen, solche Neutronenquellen zu importieren bzw. selbst herzustellen.

Im Augenblick der maximalen überkritischen Situation (beim Implosionsverfahren maximalen Kompression) müssen Neutronen zugeführt werden, damit überhaupt eine Kettenreaktion in Gang kommt. Bei der ersten Implosionsbombe wurden für diesen Zweck Beryllium- und Polonium-210-Pulver im Innern der Pu-Kukel im richtigen Augenblick miteinander vermischt. Polonium ist ein starker Alpha-Strahler, und durch die Reaktion werden genügend Neutronen erzeugt.

Eine moderne Methode zur Neutronenerzeugung ist ein elektronischer Neutronengenerator mit einem Deuterium-Tritium-Target. Hierbei wird ionisiertes Deuterium auf ein Tritium-Target bei einer Spannung von einigen 100 Kilovolt beschleunigt. Die Vorrichtung muss sich für diesen Zweck in einem Vakuum befinden. (Quelle: Anette Schapers: Kernwaffen der ersten und zweiten Generation, in Rüstungsmodernisierung und Rüstungskontrolle, Baden-Baden 1992, S. 76f.)

Bearbeitungsstand: Dezember 2007

Siehe auch: Alphastrahlen
Siehe auch: Kettenreaktion

Neutronenstrahlen

engl.: neutron rays

Bei der Strahlung unterscheidet man Teilchenstrahlung (Neutronen-, Beta- und Alpha-Strahlen) und Wellenstrahlung (Gamma- und Röntgenstrahlen). Neutronenstrahlen existieren nicht von selbst auf der Erde. Sie entstehen hauptsächlich bei künstlichen Kernumwandlungen, wie bei Atombombenexplosionen und der Kernspaltung in Atomkraftwerken.
Neutronenstrahlen haben für viele Substanzen ein starkes Durchdringungsvermögen. Sie können beispielsweise in Stahl mehrere Millimeter und in Erde 50 bis 60 Zentimeter tief eindringen. Durch Versuche wurde festgestellt, dass eine 25 cm starke Schicht aus Beton die Neutronendosis auf ein Zehntel verringern kann. (LL)

Bearbeitungsstand: September 2007

Nevada

Das Wüstengebiet von Nevada war seit Anfang der1950er Jahre eines der wichtigsten Areale der USA für Atomtests. Fast 700 ober- und unterirdische Tests wurden im Laufe der Zeit durchgeführt. Das Gebiet hat die Größe Dänemarks. Dort sind, 100 Meilen vom größten Vergnügungszentrum der Erde: Las Vegas, Atomwaffen mit der Explosionskraft von 14.000 Hiroshimabomben getestet worden. 1951 begannen die oberirdischen Testversuche in Yucca Flat.

Am 6. Juli 1962 wurde die erste Wasserstoff-Bombe oberirdisch gezündet.
Nach Beendigung der Testversuche wurde die Region der Yucca Mountains (Nellis Air Force Range), zu einer der größten Lagerstätten für radioaktive Abfälle in den USA.

Auf dem Land des Testgebietes leben seit Tausenden von Jahren die Menschen der indianischen Nation der Western Shoshone. Es wurde ihnen widerrechtlich enteignet und durch die Atomtests völlig verseucht. Vor allem in den achtziger Jahren gab es große Protestaktionen. Tausende Menschen gingen in das Testgebiet, setzten sich der Strahlung aus, um gegen den Wahnsinn zu protestieren. (LL)

Bearbeitungsstand: September 2008

Nevada National Security Site (NNSS)

Einrichtung des Atomwaffenkomplexes, Nevada, USA

Das NNSS ist in Mercury, Nevada ansässig. Es ist der Sitz des Hauptbüros der NNSA. Die Forschungsanlagen werden heute von der National Security Technologies, LLC betrieben, ein Joint Venture von Northrop Grumman, AECOM, CH2M Hill, und Nuclear Fuel Services (Tochter von Babcock & Wilcox). Seit den 1950ern fanden auf dem Gelände Atomwaffentests statt, die letzten 1992. Das NNSS hält immer noch Anlagen und Kapazitäten für mögliche unterirdische Atomwaffentests bereit. Auch eine Anlage für subkritische Tests befindet sich auf dem Gelände. Laut einem Papier auf der offiziellen Website von 2010 erwartete das NNSS im selben Jahr die „Barolo-Experimente“ durchzuführen. Die letzten subkritischen Tests wurden laut NNSA im ersten Quartal 2011 mit Plutonium durchgeführt. Auch hydrodynamische Tests und Tests von chemischen Sprengstoffen können in Nevada durchgeführt werden. Es ist die einzige Anlage des DOE, in der Versuche mit hochradioaktiven und hochgiftigen Stoffen durchgeführt werden können, um Methoden und Maßnahmen für Safeguarding, Terrorismusabwehr und Katastrophenschutz zu entwickeln und das entsprechende Personal der US-Behörden zu schulen. jk

(Qullen: NNSS, Vertrag NNSSNuklear Fuel Service, NNSA)

Bearbeitungsstand: August 2012

siehe auch: Atomwaffenkomplex der USA
siehe auch: Atomwaffentest
siehe auch: Babcock & Wilcox
siehe auch: hydrodynamischer Test
siehe auch: National Nuclear Security Administration (NNSA)
siehe auch: Nevada
siehe auch: Northrop Grumman
siehe auch: subkritischer Atomtest

New Agenda Coalition (NAC)

dt.: Koalition für eine neue Abrüstungsagenda

Im Juni 1998 schlossen sich Ägypten, Brasilien, Irland, Neuseeland, Mexiko, Slowenien, Südafrika und Schweden zur New Agenda Coalition (NAC), im Deutschen bekannt unter Koalition für eine neue Abrüstungsagenda, zusammen, mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung aller Atomwaffen. Die Idee zur Gründung der NAC entstand im irischen Außenministerium unter dem Eindruck, dass es nach dem Ende des Kalten Krieges keine Rechtfertigung für den langsamen Abrüstungsfortschritt mehr gebe und dass sich bietende »Windows of opportunity« nicht genutzt würde.

Um dem zu begegnen, stellten die NAC-Staaten eine neue Agenda für nukleare Abrüstung zusammen, in der sie Schritte identifizierten, die zu einer kernwaffenfreien Welt führen könnten. Sie stützten sich dabei auch auf die Ergebnisse der »Canberra Commission« , die in ihren Bericht von 1996 Schritte der nuklearen Abrüstung zusammengestellt hatte, und auf das 1996 erstattete Gutachten des Internationalen Gerichtshofes zur Legalität von Kernwaffen.

Ihre neue Agenda veröffentlichten die NAC-Staaten im Juni 1998 zeitgleich in ihren Hauptstädten. Die Initiative fand international breite Anerkennung. Die Reaktionen der Kernwaffenstaaten waren allerdings überwiegend negativ, und auch einige Nichtkernwaffenstaaten meldeten Bedenken und Kritik an.

Die NAC-Staaten konzentrieren ihre Arbeit auf die UN-Gremien und den NVV-Überprüfungsprozess. Während es in der UNO ihr Ziel ist, breite Unterstützung für ihre Politik zu sichern, geht es den NAC-Staaten im Überprüfungsprozess um die Umsetzung ihrer Schritte zu einer kernwaffenfreien Welt. Seit 1998 legt die NAC jährlich einen Arbeitsbericht vor, in dem neben den wesentlichen Gedanken der Gründungserklärung die Schritte enthalten sind, die nach Ansicht der NAC nötig sind, um die Voraussetzungen für eine kernwaffenfreie Welt zu schaffen.

Dazu zählen unter anderem eine » eindeutige Verpflichtung « der Kernwaffenstaaten auf eine schnelle und vollständige Abrüstung ihrer Nuklearwaffen, die Reduktion der Bedeutung taktischer Kernwaffen und Verhandlungen zu ihrer Abrüstung, Sicherheitsgarantien für die Nichtkernwaffenstaaten, der Beitritt aller Staaten zum Nichtverbreitungsvertrag, zum CTBT und zum IAEO-Zusatzprotokoll, die Fortsetzung des START-Prozesses, die Reduzierung der Einsatzbereitschaft und die Trennung der nuklearen Sprengköpfe von ihren Trägersystemen.
(Quelle: Una Becker HSFK-Report 11/2003, S. 26f)

Bearbeitungsstand: April 2008

Nichtverbreitungsvertrag

engl.: Non-Proliferation Treaty; Abk.: NPT

Der Nichtverbreitungsvertrag, auch Atomwaffensperrvertrag (NVV) genannt, trat 1970 in Kraft. Damit wurde festgeschrieben: Kein anderes Land außer China, Frankreich, Großbritannien, der UdSSR und den USA darf legal Atomwaffen entwickeln oder erwerben.Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea besitzen Atomwaffen und sind nicht Mitglieder des NVV. Inzwischen gibt es 189 Vertragsstaaten. Sie bekommen im Gegenzug atomare Materialien, wissenschaftliches Know-how und Technologien zur Nutzung der Atomenergie für zivile Zwecke zur Verfügung gestellt. Der Vertrag enthält auch die Verpflichtung, alle Atomwaffen „in redlicher Absicht“ abzurüsten.

Die Laufzeit des Vertrages betrug zunächst 25 Jahre. Alle fünf Jahre wird der Vertrag bei Konferenzen auf seine Wirksamkeit überprüft. Im Mai 1995 wurde der Atomwaffensperrvertrag zeitlich unbegrenzt und ohne Bedingungen verlängert. Nach einer Überprüfungskonferenz im Mai 2000 entstand ein 13 Schritte Programm zur atomaren Abrüstung. Die fünf offiziellen Atommächte sagten darin die völlige Beseitigung ihrer Arsenale zu - allerdings ohne Terminangabe. Allerdings konnte die Unterzeichnerstaaten kein Konsens bei der Überprüfungskonferenz in 2005 finden, wie man das Abrüstungsprogramm fortführen kann. Die nächste Überprüfungskonferenz findet vom 3. bis 28. Mai in New York statt.

Bearbeitungsstand: März 2010

Atomwaffensperrvertrag im Wortlaut
13 Schritte Programm im Wortlaut
IPPNW-Factsheet: Die zwei Seiten des Atomwaffensperrvertrags

Weitere Informationen zum Atomwaffensperrvertrag
Chronik des Atomwaffensperrvertrags

Nideggen

ehem. Atomwaffenstandort, Deutschland

Die belgische Luftwaffe betrieb zwischen 1963 und 1989 im Rahmen der NATO-Luftverteidigung insgesamt 8 Nike Feuerstellungen (Launching Area) auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland. Dabei waren dem 9th Missile Battailon die Stellungen bei Xanten, Kappeln, Hinsbeck und Erle und dem 13th Missile Battailon die Stellungen bei Nideggen, Blankenheim, Euskirchen und Bedburg unterstellt.

Die Nike-Feuerstellung (Launching Area) Nideggen (50°42’47”N, 06°32’01“O) der A-Battery des 13th Missile Battallion lag ca. 10 km südlich der Stadt Düren in Nordrhein-Westfalen. (LL)

In der Stellung Nideggen waren atomare Flugabwehrraketen vom Typ Nike stationiert. An Atomsprengköpfen waren zwei Versionen verfügbar. Die kleinere mit der Bezeichnung B-XS hatte eine Sprengkraft von 2 Kilotonnen. Die größere B-XL besaß ursprünglich 40 KT Sprengkraft. Letztere wurden in den 1970er Jahren gegen Sprengköpfe zu 20 KT ausgetauscht. Maximal waren je Stellung zehn Nuklear-Sprengköpfe vorhanden, acht mit der Stärke XS mit 2 Kilotonnen und zwei XL mit 40/20 Kilotonnen Sprengkraft. (Jürgen Dreifke)

Die ehemalige Feuerstellung mit ihren Gebäuden und Sicherungseinrichtungen ist heute noch gut erkennbar. (LL)

Bearbeitungsstand: Juni 2011

Weitere Informationen über Atomwaffenstandorte in Deutschland

siehe auch: Nike Hercules
siehe auch: KT (Kilotonne)

Niederschlagsgebiet

engl.: fallout pattern

Die Größe des Detonationswertes und die meteorologischen Bedingungen (Winddaten), bestimmen im Wesentlichen das Ausmaß eines radioaktiven Niederschlagsgebietes. Bei einem gegnerischen Kernwaffeneinsatz liefern die NBC-Warnzentralen die o.a. Werte, so dass die militärische Führung die Gefährdung durch eine Bodendetonation überschlägig abschätzen kann.
Bei der Berechnung geht man davon aus, dass sich die schweren Teilchen des Niederschlags in relativ kurzer Zeit - d.h. innerhalb maximal einer Stunde - um den Bodennullpunkt (Ground Zero) kreisförmig niederschlagen. Die leichteren Partikel halten sich - so nimmt man an - über einen längeren Zeitraum in der Luft und werden vom Wind verfrachtet, so dass sie deshalb weiter entfernt in Windrichtung vom Bodennullpunkt niedersinken. (Quelle: Gerd Hartmut Lorenz: „Aufbau und Wirkung Nuklearer Sprengkörper“, München 2005)

Bearbeitungsstand: November 2005

siehe auch: Detonationswert
siehe auch: Nullpunkt

Nike Hercules

Nike Hercules, Foto: relikte.com

Die Flugabwehrrakete Nike Hercules wurde in den 1950er Jahren entwickelt und war zur Bekämpfung massiver Flugzeugeinsätze des Warschauer Paktes vorgesehen. Vermutlich waren ca. 700 Raketen in Europa stationiert. Der Flugkörper erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von 3,4 Mach, hatte eine maximale Reichweite von 130 km und konnte Ziele bis in eine Höhe von ca. 30 km bekämpfen. Die Nike Herkules war vorrangig für den atomaren Einsatz konzipiert. Es standen zwei unterschiedliche Atomsprengköpfe zur Verfügung.

Die kleinere Version trug die Bezeichnung B-XS und hatte eine Sprengkraft von ca. 2 Kilotonnen. Die größere Version B-XL verfügte ursprünglich über eine Sprengkraft von ca. 40 Kilotonnen, die in den 1970er Jahren auf ca. 20 Kilotonnen reduziert wurde.

Im Rahmen der Luftverteidigung waren deutsche, französische, belgische und us-amerikanische Verbände in der Bundesrepublik Deutschland stationiert. Ihnen stand die atomare Nike Herkules rund 30 Jahre zur Verfügung. Die Umrüstung auf das nicht atomwaffenfähige Nachfolgemodell Patriot erfolgte von 1987 bis 1989. (LL)

Bearbeitungsstand: Dezember 2008

siehe auch: Gefechtskopf
siehe auch: KT (Kilotonne)
siehe auch: Warschauer Pakt

NMD

Die Entwicklung des US-amerikanischen Raketenabwehrsystems »National Missile Defense« (NMD) begann unter Präsident Clinton. Das Prinzip der NMD-Technologie ist es, anfliegende Gefechtsköpfe von Langstreckenraketen durch direkte Treffer mit Abfangflugkörper bereits im Weltraum zu zerstören. Bisher wurde kein zuverlässiges Abwehrsystem stationiert. Dies lag zum einen an den technischen Schwierigkeiten der Systeme, zum anderen an der Option für einen potenziellen Gegner durch verstärkte Rüstung seine Offensivarsenale auszuweiten und das System zu übersättigen.

Im US-Kongress herrscht seit einigen Jahren Konsens über die Notwendigkeit einer Raketenabwehr, »wenn sie denn technologisch möglich ist«. Im Gegensatz zu der Situation im Kalten Krieg wären die Anforderungen gegen wenige Raketen der so genannten Schurkenstaaten (rogue states) einfacher.

Die geplante NMD-Abfangtechnik fußt auf vorhandenen, konventionellen Technologien. Die ersten Testflüge, die nicht unter realistischen, sondern unter extrem günstigen Bedingungen stattfanden, zeigten keinen überzeugenden Durchbruch. Dennoch hat sich Präsident George W. Bush für eine Stationierung entschieden, erste Silos werden gebaut. (Quelle: http://www.armscontrol.de)

Bearbeitungsstand: September 2007

siehe auch: Kalter Krieg

Nordkorea

Nordkorea unterzeichnete 1985 den Atomwaffensperrvertrag (NPT), weil der US-Geheimdienst einen geheimgehaltenen Reaktor entdeckt hatte, der in der Lage war, Plutonium herzustellen. Die nordkoreanische Regierung weigerte sich bis 1992, eine vollständige Kontrolle durch die Atomenergiebehörde (IAEO) zu ermöglichen. Bei den nachfolgenden Inspektionen stellte die IAEO fest, dass zwischen der von Nordkorea angegebenen Menge von wiederaufgearbeitetem Plutonium und ihren eigenen Messungen eine Diskrepanz bestand. Die IAEO vermutete, dass weiteres Plutonium für ein Atomwaffenprogramm wiederaufgearbeitet wurde, insgesamt über 20 Kilogramm - genug für drei kleine Sprengköpfe. Spannungen zwischen den USA und Nordkorea über die Atomwaffenfrage führten zu einer Krise im Frühjahr 1994, die beinahe in einen Krieg mündete.

Erst nach dem Tod von Staatschef Kim II Sung führten Verhandlungen 1994 zu einem US-Nordkoreanischen Abkommen mit dem Titel "The Agreed Framework". Nordkorea wurde versprochen u.a. Hilfe für sein Atomenergieprogramm zu bekommen, wenn es sich im Gegenzug verpflichte, das Atomwaffenprogramm einzustellen und Mitglied im Atomwaffensperrvertrag zu bleiben. Dennoch mit der Umsetzung des Vertrages gab es andauernd Probleme und Verzögerungen.

Nach der US-Wahl 2001 verschlechterte die politische Situation sich wieder. Die USA unter George W. Bush bezeichneten Nordkorea beständig als einen Schurkenstaat, der den Terrorismus unterstütze. Seine Administration glaubte, dass Nordkorea bereits ein oder zwei Atomwaffen besitzt und den Zeitpunkt für die Inspektionen nur hinaus schieben würde. Weitere Drohungen aus den USA, z.B. die Nennung von Nordkorea als ein Ziel für einen Atomwaffeneinsatz, bestärkte die Radikalen und eskalierte die Problematik.

So stellte sich Oktober 2002 heraus, dass Nordkorea ein geheim gehaltenes Programm für Urananreicherung unterhiellt. Ende 2003 begann Nordkorea zudem, die Überwachungskameras der IAEO zu entfernen. Am 10. Januar 2003 kündigte das Land an, aus dem NPT-Vertrag auszusteigen und beendete damit jegliche Kooperation mit der IAEO.

Im August 2003 begann die erste Runde der sogenannten Sechser-Gespräche unter Beteiligung der USA, Russland, China, Südkorea, Japan und Nordkorea. Diese und alle weiteren Runden der Gespräche blieben bisher ergebnislos. Am 10. Februar 2005 behauptet Nordkorea zum ersten Mal tatsächlich im Besitz von Atomwaffen zu sein. Am 9. Oktober 2006 zündete Nordkorea seine erste Atomwaffe. Daraufhin verhängten die USA und Japan harte Sanktionen gegen Nordkorea, der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedete eine Resolution mit begrenzten Strafmaßnahmen.

Norkorea kündigte die Bereitschaft doch an die Sechs-Länder-Gespräche zurück zu kehren. Mühsam gingen die Verhandlungen weiter. Einige Erfolge wurden in 2007 erzielt, aber im Januar 2009 erklärte Nordkorea, alle Einigungen mit Südkorea seien ab jetzt ungültig. Hintergrund dieser Entscheidung: Die USA haben die Energiehilfe im Dezember eingestellt, Südkorea zögerte mit einer Lieferung von Stahlplatten und auch Japan war nicht mehr bereit, Öl zu liefern, bis der Streit über die entführten Japaner in den 1970er und 80er Jahren gelöst wird. Die Beziehung der beiden Staaten auf der koreanischen Halbinsel verschlechterte sich stetig.

Seit dem Tod von Kim Jong Il und der Machtübernahme durch seinen Sohn Kim Jong Un ist noch unklar, wie sich die Atomwaffenpolitik des Landes entwickeln wird. Im März 2012 haben die USA und Nordkorea vereinbart, dass Nordkorea die Entwicklung von Atomwaffen und das Raketenprogramm einfriert. Im Gegenzug sicherten die USA zu, 240.000 Tonnen Lebensmittel an Nordkorea zu liefern.

Nordkorea hat weiter systematisch an seinen ballistischen Raketen gearbeitet, und weitere Raketentests durchgeführt, zuletzt der Test einer Interkontinentalrakete am 12. Dezember 2012, mit der Nordkorea erfolgreich einen Satellit ins All geschossen hat.

Am 12. Februar 2013 führte Nordkorea seinen dritten Atomtest aus, der angeblich ein stark komprimiertes Atomwaffendesign zum Einsatz brachte. Die Sprengkraft fiel mit 6-9 Kilotonnen TNT-Äquivalent etwas stärker als in den beiden bisherigen Tests aus, war jedoch immernoch wesentlich schwächer als die Atomwaffen, die in Hiroshima bzw. Nagasaki eingesetzt wurden. xh

Weitere Informationen zu Nordkoreas Atomwaffenprogramm

Bearbeitungsstand: Februar 2013

siehe auch: Atomwaffensperrvertrag
siehe auch: IAEO
siehe auch: Sechs-Länder-Gespräche
siehe auch: Urananreicherung
siehe auch: Wiederaufarbeitung

Northrop Grumman

Waffenproduzent, USA

Die amerikanische Northrop Grumman Corporation bietet Produkte und Dienstleistungen für die Bereiche Luftfahrt, Elektrotechnik, Informationssysteme und Schiffbau an.

Nachdem Northrop Grumman die Firma TRW Inc. im Jahr 2002 gekauft hatte, erbte es die Führung über das ICBM Prime Integration Team. Dieses Projekt wurde 1997 ins Leben gerufen und hat einen Wert von 6,5 Milliarden US-Dollar. Northrop Grumman und seine Partner – einschließlich Boeing und Lockheed Martin – sind verantwortlich für die Produktion und Instandhaltung der atomaren ballistischen und interkontinentalen Minuteman-III-Boden-Boden-Raketen.

Nahezu 500 Minuteman-III-Raketen bilden das Herzstück des landgestützten amerikanischen Atomwaffenarsenals. Es ist wahrscheinlich, dass das Instandhaltungsprojekt verlängert wird, da die US Air Force plant, die Minuteman III mindestens bis zum Jahr 2030 als Teil des US-Nuklearverteidigungsprogramms beizubehalten. (Quelle: van Gelder, Jan Willem/Spaargaren, Petra/Wright, Tim: Divestment Report. ICAN 2012)

Bearbeitungsstand: April 2012

Weitere Informationen zu Atomwaffenherstellern

siehe auch: Atomwaffenkomplex derr USA
siehe auch: Lockheed Martin
siehe auch: Nevada National Security Site (NNSS)
siehe auch: Savannah River Site (SRS)- Tritium Operations

 

Nörvenich

ehem. Atomwaffenstandort, Deutschland

Eingang zur Boelckekaserne, Foto: airventure.de

Der Fliegerhorst Nörvenich (50°50’16“N, 06°39’49“O) liegt rund 24 km südwestlich der Stadt Köln in Nordrhein-Westfalen. Hier ist das  Jagdbombergeschwaders 31 der Bundesluftwaffe stationiert. Die Erstausstattung des Geschwaders bestand aus Jagdbombern des Typs F-84F Thunderstreak. Ab Herbst 1961 wurde das Waffensystem F-104 G Starfighter eingeführt. 1980 begann die Umrüstung auf das Waffensystem PA-200 Tornado IDS, die bis 1983 abgeschlossen wurde. Alle Waffensysteme waren für den atomaren Einsatz geeignet.

In jedem Jagdbombergeschwader standen jeweils zwei Alarmrotten mit Atombomben startklar. Diese Maschinen waren betankt und bewaffnet in einem besonders gesicherten Bereich des Flugplatzes am Rande der Startbahn positioniert (Auf dem Fliegerhorst Nörvenich im nördlichen Teil der Anlage auf dem Luftbild deutlich erkennbar).  Der Sicherheitsbereich war durch eine weiße Linie markiert und wurde durch amerikanische Soldaten; die auf jeden Unbefugten, der die Linie überschritt, sofort zu schießen hatten, bewacht. US-Offiziere hatten die Schlüsselgewalt und verfügten über die Codes zur Schärfung der Bomben. Die deutschen Piloten befanden sich in unmittelbarer Nähe ihrer Flugzeuge. Bei Alarmierung mussten sie innerhalb von fünf Minuten mit ihren Maschinen in der Luft sein. In versiegelten Umschlägen befanden sich die anzufliegenden Zielkoordinaten. (Quelle: airventure.de)

Bis Ende 1989 wurde auf jenen Haupteinsatzflugplätzen, die in das NATO System der Sofort-Reaktion, des Quick Reaction Alert (QRA), eingebunden waren, eine kleine Anzahl von Atomwaffen in einem verbunkerten Sondermunitionslager auf dem Gelände des Flugplatzes selbst bereitgehalten. Die große Mehrzahl der Atombomben wurde in abseits davon gelegenen, getrennten Atomwaffenlagern aufbewahrt. Diese waren teilweise, so auch in Nörvenich, direkt auf dem Flugplatzgelände zu finden. (50°50'16“N, 6°39'18“N)

1990 wurden im Rahmen eines NATO-Bauprogrammes moderne Atomwaffenlager unter anderem auf drei deutschen Flugplätzen (Büchel, Memmingen und Nörvenich) in Betrieb genommen. Dieses System ermöglichte die Lagerung der Atomwaffen in den Flugzeugschutzbauten unmittelbar unter den Flugzeugen. In Nörvenich befand sich das neue Lager (50°50'18“N, 6°39'51“O) in unmittelbarer Nachbarschaft (weniger als 1000 m) zum alten Lager. Mit der Umrüstung wurden die zu den betreffenden Flugplätzen gehörigen "Sonderwaffenlager", d.h. spezielle Munitionsbunker für Atomwaffen, außer Betrieb genommen. (Otfried Nassauer: Amerikanische Nuklearwaffen in Europa 1996-97)

Die atomare Bewaffnung der F84F Thunderstreak bestand aus einer freifallenden Fliegerbombe mit einer Sprengkraft von 8 Kilotonnen.

Der Starfighter F-104G war anfangs mit einer Mk.28 Atombombe ausgerüstet. Es handelte sich dabei um die erste amerikanische Waffe dieser Art. Nach einem Baukastenprinzip konnte diese Waffe in 5 verschiedenen Abwurfvarianten zusammengesetzt werden, um verschiedenen Trägersystemen gerecht zu werden. Bei der Version für die F-104G handelte es sich um die Version Mk.28 FUFO, die den gebremsten Abwurf von schnellen Jet's im Tiefflug erlaubte und weiter über eine Sprengkraft von 1100 Kilotonnen (KT) verfügte. Die Abwurfhöhe lag zwischen 91 und 183 Metern.

Diese Version wurde ab 1968 von der Mk.43 Atombombe des Tactical Air Command abgelöst. Die Waffe verfügte über ein Gewicht von knapp 1000 kg und einer unveränderlichen Sprengwirkung von 1 Megatonne (MT). Sie war als Außenlast speziell für den Abwurf von schnell und tieffliegenden Jagdbombern entwickelt worden.

Die Ausbildung in den einzelnen Abwurfverfahren erfolgte mit der Übungsbombe MK-106, die von den Abwurfbehältern / Übungsbombenträgern getragen wurden. Diese amerikanische Übungsbombe wurde etwa ab 1975 von der DM18 aus deutscher Produktion abgelöst. Erst wenn der Pilot sich in allen Verfahren qualifiziert hatte, erhielt er die Möglichkeit die Profilübungsbombe BDU-8/B/BDU-12B (Bomb Dummy Unit) bei einem Übungseinsatz auf dem NATO-Schießplatz Decimomannu (Deci) abzuwerfen.

Ständige Weiterentwicklungen und Erprobungen fügte als Ergänzung ab 1968 die Mk.57 Atombombe mit einer vergleichsweise minimalen Sprengkraft von 5-20 KT dem A-Waffenarsenal der deutschen "F-104" hinzu.

Ab dem Jahr 1975 wurde die Version Mk.43 von der Mk/B 61 Abwurfwaffe abgelöst. Dies war eine optimierte und fortschrittlichere Bombe für den Abwurf von schnell und unter 90 Metern fliegenden Kampfflugzeugen, zu denen die F-104G gehörte, und als Mehrzweckwaffe für taktische und strategische Einsätze gedacht.

Der Einsatz der mit A-Waffen beladenen Starfighter war nur möglich, wenn die Bomben zuvor vom amerikanischen Personal geschärft worden waren. Das geschah erst unmittelbar vor dem befohlenen Einsatz. War der Kode an der Bombe von den Amerikanern nicht korrekt eingestellt, konnte diese nicht zum Einsatz gebracht werden. (Rolf Ferch: www.rolfferch.de/F104G/html/strikebeladeschema.html)

Ab 1968 wurde bei den Jagdbombergeschwadern die Wasserstoffbombe vom Typ B-61 für den Einsatz bereitgehalten. Dabei handelte es sich um eine frei fallende Fliegerbombe, von der fünf verschiedenen Modelle existierten (B-61-3, -4, -7, -10 und -11). Die B-61-11 ist auch als nuklearer "Bunker Buster" bekannt. Alle Modelle besaßen eine variable Sprengkraft: Modell 3 bis zu 45 Kilotonnen, Modell 4 bis zu 170 Kilotonnen, bis hin zu maximal 340 Kilotonnen, was mehr als der 26-fachen Zerstörungskraft der Hiroshima-Bombe  entspricht. (LL)

Bearbeitungsstand: Juni 2011

Weitere Informationen über Atomwaffenstandorte in Deutschland

siehe auch: B-61-Bombe
siehe auch: Büchel
siehe auch: KT (Kilotonne)
siehe auch: NATO
siehe auch: Sondermunitionslager
siehe auch: Starfighter-F104

Nowaja Semlja

Novaja Semlja wird von zwei Inseln gebildet, die sich über 900 Kilometer Länge von Norden nach Süden erstrecken. Mit 82.000 Quadratkilometern ist es rund doppelt so groß wie Dänemark. Rund 100 Ureinwohner vom Volk der Nenzen leben dort noch immer vom Fischfang und der Jagd.

Auf den beiden Inseln Novaja Zemlja in der russischen Arktis befindet sich das einzige verbliebene Atomtestzentrum Russlands. Das Atomtestgebiet in der Barentssee gilt als hochgradig gefährdet durch radioaktive Strahlung, die von Atommüll ausgeht, der nur unzureichend gesichert ist. Die Hälfte aller radioaktiv verseuchten Abfälle der ehemaligen Sowjetunion lagern hier.

Erst im Juli 2006 bekräftigte der russische Verteidigungsminister Sergei Ivanov, dass das Atomtestgelände noch immer arbeitsfähig ist und jederzeit die Atomtests wieder aufgenommen werden können. Bis zum Jahr 2000 hatte Russland in dem Testgebiet unterirdische Atomtests durchgeführt, deren geringe Sprengkraft unterhalb der im Atomteststopp-Vertrag vorgesehenen Verbotsgrenzen lag. Auch 1998 und 1999 hatten dort insgesamt mehr als fünf Nuklearversuche stattgefunden.

Rund 91 Atomtests wurden von Novaja Zemlja aus in der Atmosphäre über dem Land oder über dem Meer zwischen 1955 und 1990 vorgenommen.39 Mal wurden dort größere Atomsprengsätze unterirdisch gezündet. Da Novaja Zemlja noch immer Sperrgebiet ist und es nur selten ausländischen Journalisten und Wissenschaftlern gelingt, dorthin einzureisen, gibt es nur wenige Informationen über eine mögliche Verstrahlung der Inseln. Bekannt ist, dass bei drei unterirdischen Tests in den Jahren 1969, 1973 und 1987 Radioaktivität an die Oberfläche ausstrahlte.

 Erschreckend sind auch die Berichte ehemaliger sowjetischer Soldaten, die in dem Testzentrum gearbeitet haben. Unter Bruch ihrer Geheimhaltungspflicht berichteten sie Journalisten über eine dramatische Zahl von Krebserkrankungen und Todesfällen unter ehemaligen Mitarbeitern des Testzentrums. Diese ehemaligen Soldaten erhalten von staatlicher Seite keine Hilfe bei der Vermittlung wirksamer medizinischer Betreuung und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, obwohl ihre Erkrankung ganz eindeutig auf ihre Tätigkeit auf Novaja Zemlja zurückgeht. Man verweigert ihnen sogar die Einsicht in ihre eigenen medizinischen Unterlagen, die vom russischen Militär als Staatsgeheimnis gehütet werden.

Wenn bereits Soldaten, die für begrenzte Zeit auf Novaja Zemlja stationiert waren, unter massiven medizinischen Folgen radioaktiver Strahlung leiden, dann dürften die dauerhaft in der Region lebenden Nenzen noch stärker von den Folgen der Verseuchung betroffen sein.

Fischer in Norwegen reagierten mit Besorgnis auf eine Ankündigung Russlands, die Atomtests eventuell wieder aufzunehmen. Sie fürchten eine radioaktive Verseuchung der fischreichen Gewässer. Russlands Verteidigungsminister will von solchen Bedenken nichts hören und erklärte, die radioaktive Verseuchung auf Novaja Zemlja sei geringer als in vielen russischen Städten. (Quelle: www.gfbv.de)

 Bearbeitungsstand: Mai 2007

siehe auch: Atomtest
siehe auch: MT (Megatonne)
siehe auch: TNT (Trinitrotoluol)
siehe auch: Wasserstoffbombe

Non-Proliferation Treaty (NPT)

engl. Abk. für Non-Proliferation Treaty

Der NPT (zu deutsch: Nichtverbreitungsvertrag, auch Atomwaffensperrvertrag genannt), trat 1970 in Kraft. Damit wurde festgeschrieben: Kein anderes Land außer China, Frankreich, Großbritannien, der UdSSR und den USA darf legal Atomwaffen entwickeln oder erwerben.Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea besitzen Atomwaffen und sind nicht Mitglieder des NVV. Inzwischen gibt es 189 Vertragsstaaten. Sie bekommen im Gegenzug atomare Materialien, wissenschaftliches Know-how und Technologien zur Nutzung der Atomenergie für zivile Zwecke zur Verfügung gestellt. Der Vertrag enthält auch die Verpflichtung, alle Atomwaffen „in redlicher Absicht“ abzurüsten.

Die Laufzeit des Vertrages betrug zunächst 25 Jahre. Alle fünf Jahre wird der Vertrag bei Konferenzen auf seine Wirksamkeit überprüft. Im Mai 1995 wurde der Atomwaffensperrvertrag zeitlich unbegrenzt und ohne Bedingungen verlängert. Nach einer Überprüfungskonferenz im Mai 2000 entstand ein 13 Schritte Programm zur atomaren Abrüstung. Die fünf offiziellen Atommächte sagten darin die völlige Beseitigung ihrer Arsenale zu - allerdings ohne Terminangabe. Allerdings konnte die Unterzeichnerstaaten kein Konsens bei der Überprüfungskonferenz in 2005 finden, wie man das Abrüstungsprogramm fortführen kann. Die nächste Überprüfungskonferenz findet vom 3. bis 28. Mai in New York statt.

Bearbeitungsstand: März 2010

Atomwaffensperrvertrag im Wortlaut
13 Schritte Programm im Wortlaut
IPPNW-Factsheet: Die zwei Seiten des Atomwaffensperrvertrags

Weitere Informationen zum Atomwaffensperrvertrag
Chronik des Atomwaffensperrvertrags

Nuclear Posture Review (NPR)

dt.: Überprüfung der US-Atomwaffendoktrin

Am 6. April 2010 veröffentlichte die US-Regierung die neu überprüfte US-Atomwaffendoktrin (NPR = Nuclear Posture Review). Die Doktrin wurde bereits Ende 2009 erwartet, durch zähe Verhandlungen zwischen dem Weißem Haus und dem Pentagon jedoch immer wieder verzögert.

Hauptaussage der neuen Doktrin ist: Um eine Welt ohne Atomwaffen erreichen zu können, muss zunächst die Weiterverbreitung von Atomwaffen beendet und nuklearer Terrorismus verhindert werden. Dafür wollen die USA den Atomwaffensperrvertrag und die Internationale Atomenergieorganisation (IAEO) stärken. Letztere kontrolliert die Einhaltung des Vertrags. Darüber hinaus soll der Vertrag auch konsequenter umgesetzt werden.

Währenddessen werden die USA weiterhin im Besitz eines robustes Atomwaffenarsenals bleiben, allerdings mit einer reduzierten Rolle in der Gesamt-Militärstrategie. Sie versprechen zusätzlich, innerhalb der nächsten fünf bis zehn Jahren „nachweisbare Fortschritte“ bei der Erfüllung des Artikel VI des Atomwaffensperrvertrags (Abrüstungsverpflichtung) zu leisten.

Die grundlegende Rolle der US-amerikanischen Atomwaffen ist die Abschreckung nuklearer Angriffe auf die USA oder einen ihrer Bündnispartner. Die Rolle der Atomwaffen bei der Abschreckung konventioneller Angriffe wird künftig weiter reduziert. Allerdings sind die USA momentan nicht bereit, eine Abschreckungspolitik allein gegen Nuklearangriffe zu betreiben, streben jedoch eine Situation an, in welcher solch eine Politik angenommen werden kann.

Mit der überarbeiteten Atomwaffendoktrin haben die USA die so genannten „negativen Sicherheitsgarantien“ verstärkt. Dies bedeutet, dass die USA somit gegenüber Ländern, die keine Atomwaffen besitzen, Vertragsparteien im Atomwaffensperrvertrag sind und ihren Vertragsverpflichtungen nachkommen, garantieren, Atomwaffen weder gegen sie einzusetzen, noch sie mit diesen zu bedrohen.

Hier den vollständigen Artikel zur US-Atomwaffendoktrin 2010 lesen

Bearbeitungsstand: April 2010

Nuclear Suppliers Group

Londoner Club

Als Folge der von Indien im Jahr 1974 durchgeführten unterirdischen Nukleartest trafen sich auf Initiative der USA erstmals die sieben wichtigsten nuklearen Hauptlieferanten in London, um Richtlinien für den Transfer von Nukleargütern aufzustellen. Die Teilnehmerstaaten waren die USA, die Sowjetunion, Großbritannien, Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Japan und Kanada. Die Richtlinien des so genannten »Londoner Club« bzw. "Nuclear Suppliers Group" traten 1976 in Kraft. Sie betreffen den Export in allen Nichtkernwaffenstaaten, unabhängig von einer Mitgliedschaft im NVV, und enthalten Regelungen, die sowohl den Weiterexport in Kernwaffenstaaten als auch für den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten selbst, angewandt werden.

In Kenntnis, dass der Irak den Aufbau eines umfangreichen geheimen atomaren Waffenprogramms verfolgte, traf sich der Londoner Club, nun unter der Bezeichnung »Nuclear Suppliers Group (NSG)« erneut im Jahre 1992, um seine Richtlinien zu aktualisieren. Die NSG-Vorschriften bestehen seitdem aus einem mehrteiligen Regelwerk. Teil I enthält Richtlinien für den Export von nuklearen Gütern, Teil II die Richtlinien für den Export von Dual-Use-Gütern.

Der Export von Gütern des NSG Teil I – diese Liste enthält ausschließlich Güter, die zur Herstellung von Atomwaffen, Urananreicherung oder dem Bau und Betrieb von Kernkraft-werken dienen – kann nur unter drei Voraussetzungen erfolgen. Es muss eine Endverbleibserklärung des Empfängerlandes, welches die friedliche Nutzung garantiert, vorliegen. Der physische Schutz der Güter muss gewährleistet werden und nicht nur der gesamte Materialfluss, sondern auch alle Anlagen des Empfängerlandes müssen unter der IAEO-Kontrolle stehen. (Quelle: Veronika Vornholt: Export von Nukleartechnologie unter den Voraussetzungen des europäischen und nationalen Rechts, Wolfenbüttel 2005)

Inzwischen ist die Gruppe um mehr als das Sechsfache angewachsen, die Exportkontrollen wurden mehrfach erweitert und präzisiert, aber die Probleme sind geblieben. Sie haben sich aus mehreren Gründen noch verschärft. Erstens haben die Nichtkernwaffenstaaten im Atomwaffensperrvertrag ihren Minderstatus nicht bedingungslos und für alle Zeiten akzeptiert, sondern den Verzicht an die nukleare Abrüstung der Kernwaffenmächte geknüpft. Diese jedoch haben ihre vertragliche Verpflichtung mit permanentem Zynismus ignoriert und die Rolle von Nuklearwaffen in Ihren Sicherheitsdoktrinen sogar wieder aufgewertet. Als Konsequenz scheint ein weltweiter "Run" auf Kernwaffen einzusetzen, zumindest aber will man sich die nukleare Option offen halten. Hierfür bildet die Meisterung des geschlossenen nuklearen Brennstoffkreislaufs die materielle Basis. Das bedeutet, die Uranförderung, Anreicherung, Herstellung der Kernbrennstäbe, Wiederaufbereitung und Endlagerung in eigener Hand zu haben. Wer immer - ungeachtet der Motive im Einzelnen - danach strebt, setzt sich deshalb dem internationalen Verdacht aus, er trachte unter dem Deckmantel der zivilen Nutzung nach dem Besitz von Atomwaffen. Verstärkte Exporteinschränkungen durch die Industriestaaten wiederum kritisieren die Entwicklungsländer als diskriminierende Willkürakte des reichen Nuklear-Kartells. (Quelle: Wolfgang Kötter, "Neues Deutschland" vom 29. Mai 2006)

Bearbeitungsstand: November 2008

Nukleare Artilleriegeschosse

Während des Kalten Krieges verfügten die US-amerikanischen Streitkräfte in Europa über zwei Typen nuklearer Artilleriegeschütze: Geschütze mit 203 mm und mit 155 mm. Ein neuer Sprengkopf für die 203 mm-Geschütze wurde 1981 produziert, aber nicht in Europa stationiert: es war die sog. Neutronenbombe (Enhanced Radiation Weapon). Der Sprengkopf wurde in eine non-ER-Version umgewandelt, blieb aber konvertierbar, und etwa 200 dieser neuen Sprengköpfe wurden ab 1985 in Europa stationiert. Der US-Kongress genehmigte die Produktion von insgesamt 925 Projektilen beider Arten. Insgesamt gingen bis 1990 ca. 400 atomare Geschosse der 155 mm-Munition nach Europa.

Wie der Sprengkopf W-79, der für die 203 mm-Geschütze ausgelegt war, war auch der W-82 (155 mm) geeignet für die Umwandlung von einer Kernspaltungswaffe zu einer Spaltungs-/Fusions-Waffe, die geringe Explosionskraft, aber eine ungeheure Strahlungswirkung hatte. Der W-82 besaß eine Reichweite bis zu 30 km und eine Sprengkraft bis zu 2 Kilotonnen. (Quelle: www.uni-muenster.de)

Bearbeitungsstand: September 2008

siehe auch: Kalter Krieg
siehe auch: KT (Kilotonne)
siehe auch: Neutronenbombe

 

Nukleare Erpressung

Das Gleichgewicht des Schreckens – ein Basiselement des Kalten Krieges - gehört endgültig der Vergangenheit an. An seine Stelle ist ein eklatantes nukleares Ungleichgewicht mit der permanenten Möglichkeit zur nuklearen Erpressung zum bestimmenden Faktor im Verhältnis zwischen den USA und dem Rest der Menschheit getreten. Der reale Gehalt einer Erpressung misst sich an der Fähigkeit des Erpressers, seinen Willen durchzusetzen. Auf dieses Ziel arbeiten die USA seit Jahren hin. Die USA machen dem von ihnen erfundenen Bedrohungsszenario - Atomwaffen im Rucksack von Terrortouristen - alle Ehre. Mit der Entwicklung von Miniatomwaffen und atomaren Bunkerbrechern soll die US-Nuklearmacht stets auf dem modernsten Stand der Technik gehalten werden.

In der amerikanischen Wahrnehmung hat der Atomkrieg eine erschreckend banale Bedeutung angenommen. Der Pentagon-Plan sieht den Einsatz von Kernwaffen auch in regionalen Konflikten vor. Überall dort, wo amerikanische Bürokraten und Generäle ihre als natürlich vorausgesetzte Ordnung bedroht sehen. Sieben Länder wurden von den US-Militärs zu atomaren Feindnationen erklärt, darunter Russland und die VR China. Länder, die nach dem 11. September als Bündnispartner im US-Krieg gegen den Terror gewonnen wurden

Je länger der »Antiterrorfeldzug« anhält, desto großzügiger agieren die USA bei der Auswahl ihrer Feinde. Zuerst war es das internationale Al-Qaida-Netzwerk, dessen Ausrottung auf dem Territorium Afghanistans zu erfolgen hatte. Dann richtete Bush junior sein Augenmerk auf die »Achse des Bösen«: Irak, Iran und Nordkorea. Nun wurden auch Russland und China wieder in die Rolle von Schurkenstaaten zurückversetzt. Während Moskau sein Schicksal in slawischer Gleichmut hinzunehmen scheint, hat Peking gegen die ihm zugedachte Rolle als amerikanisches Atomkriegsziel scharf protestiert. China zeigt Anstalten, die amerikanische Herausforderung anzunehmen. Damit zeichnen sich Konturen eines Konfliktes ab, der den weiteren Verlauf des 21. Jahrhunderts maßgeblich prägen könnte. Die staatskapitalistische Volksrepublik ist das einzige Land, das die Globalisierung nach dem Ebenbild der USA langfristig konterkarieren und damit den Unilateralismus beenden könnte. (Quelle: Werner Pirker, Junge Welt, 12.03.2002)

Bearbeitungsstand: Oktober 2008

siehe auch: Gleichgewicht des Schreckens
siehe auch: Kalter Krieg

Nukleare Gefechtsfeldwaffen

engl.: tactical nuclear weapons

Taktische Atomwaffen sind Kernwaffensysteme, die auf Grund ihrer Reichweite, ihres Detonationswertes und ihrer Dislozierung [Stationierung; die Red.] für einen Einsatz gegen militärische Ziele auf einem begrenzten Gefechtsfeld eingesetzt werden können. Solche Waffen sind Artilleriegeschosse, bodengestützte mobile Raketen und Flugkörper, von Flugzeugen eingesetzte Bomben, Raketen und Flugkörper sowie atomare Bodensprengkörper (ADM). Die Seestreitkräfte verfügen in diesem Segment über U-Boot gestützte Marschflugkörper (SLCM = submarine launched cruise missiles) oder U-Boot gestützte ballistische Raketen (SLBM = sea-launched ballistic missiles), Torpedos und U-Boot gestützte Kurzstreckenraketen für die U-Boot-Abwehr. Die landgestützten Systeme haben Reichweiten von 15 km (Artillerie) bis zu mehreren 100 km (schwere Raketen). Ihre Detonationswerte schwanken zwischen weniger als 0,1 KT (Kilotonnen) bis zu mehr als 100 KT. (Die UNO-Studie „Kernwaffen”, München 1982, S. 34)

Bearbeitungsstand: August 2005

siehe auch: Detonationswert
siehe auch: Dosis
siehe auch: KT (Kilotonne)
siehe auch: Kurzstreckenrakete
siehe auch: Marschflugkörper

Nukleare Pflugschar

engl.: nuclear plowshare

Während des Kalten Krieges vereinbarten die USA, Großbritannien und die Sowjetunion im Jahr 1958 ein Moratorium für Atomtests bis zum Abschluss der Genfer Abrüstungsverhandlungen. Das galt sowohl für Versuche über und unter der Erde, im Wasser und im All. Doch die Hardliner im Kabinett von General Dwight Eisenhower wollten sich damit nicht abfinden und entwickelten ein geheimes Programm: "Atombomben für den Frieden" - oder auch "plowshare", Pflugschar. Das Programm sah vor, Atomsprengsätze auch für zivile Zwecke zu nutzen, zum Beispiel beim Ausheben von Hafenbecken und dem Kanalbau. Offiziell hat die erste Atomexplosion für Plowshare 1961 in New Mexico stattgefunden.

Weiter Ausführungen siehe: Gaby Weber 

Bearbeitungsstand: September 2011

siehe auch: Kalter Krieg

Nukleare Planungsgruppe

engl.: Nuclear Planning Gruppe (NPG)

Die Nukleare Planungsgruppe wurde 1967 gegründet und ist als Mitgliedergremium der NATO für die Rolle der Atomwaffen im Bündnis zuständig. Dadurch soll die politische Kontrolle über die Nuklearwaffen und ihre Einsatzszenarien von den Mitgliedstaaten gemeinsam ausgeübt werden. Somit stellt die Nukleare Planungsgruppe (NPG) ein Forum dar, in dem alle Nuklear- und Nicht-Nuklearstaaten des Bündnisses (mit Ausnahme von Frankreich) beratend an den Entscheidungen über das Nuklearpotential der NATO und der Entwicklung der Nuklearpolitik mitwirken können. Die Nukleare Planungsgruppe tritt (zweimal jährlich) auf der Ebene der Verteidigungsminister der Mitgliedsländer oder der Ständigen Vertreter zusammen, um alle Fragen bezüglich der Rolle von Kernwaffen in der Abschreckungs- und Verteidigungspolitik der NATO zu konsultieren. Die NPG ist kein Entscheidungsgremium, kann aber Empfehlungen aussprechen. (LL)

Bearbeitungsstand: Oktober 2006

siehe auch: NATO

Nukleares Netzwerk

Einigen Medien zufolge existiert ein geheimes internationales nukleares Netzwerk. Es versorge kritische Länder mit nuklearer Technologie. Abdul Qadeer Khan soll dabei eine entscheidende Rolle spielen. Durch ihn erhielten Libyen, der Iran und Nordkorea die erforderliche Uranium- und Sprengstofftechnologie. Innerhalb des Netzes fließen Wissen, Gelder und Güter. Deutsche, Niederländer, Araber, Malaien sollen mit von der Partie sein. (LL)

Versucht man den Schaden des Khan-Netzwerks für das Nichtverbreitungsregime zu ermessen, so muss man erstens festhalten, dass es glaubwürdige Hinweise darauf gibt, dass das Netzwerk auch dem Irak und Syrien seine Dienste angeboten hat und weitere Staaten im Nahen und Mittleren Osten sowie Afrika zumindest kontaktiert wurden. Zweitens zeigen die Empfänger- bzw. Kontaktstaaten des Netzwerks kein klar erkennbares ideologisches oder sicherheitspolitisches Motiv. Es lässt sich zwar plausibel argumentieren, dass die Weitergabe an Nordkorea auf das pakistanische Interesse an nordkoreanischer Raketentechnologie zurückgeht. Dies setzt aber voraus, dass das Khan-Netzwerk mit Wissen und im Auftrag der pakistanischen Regierung gehandelt hat, was diese nach wie vor, wenn auch wenig glaubhaft, bestreitet. Drittens kann angesichts der moderaten Preise für sehr sensible Komponenten von einem breiten Käuferspektrum ausgegangen werden.

Dabei ist es möglich, dass nukleares Wissen auch an Terrorgruppen weitergegeben worden ist, aber es ist unwahrscheinlich, dass diese Gruppen mit Hilfe des Khan-Netzwerks ein eigenständiges Nuklearwaffenprogramm aufbauen wollten. Plausibler erscheint für diese Gruppen der Diebstahl oder Kauf von Nuklearmaterial in der ehemaligen Sowjetunion zur Anwendung in radiologischen Sprengkörpern, sog. »dirty bombs«. Viertens reflektieren die »moderaten Preise« aber wohl auch die mäßige Qualität der Produkte und Dienstleistungen des Netzwerks. Nach der Aufdeckung der libyschen Aktivitäten stellte sich beispielsweise heraus, dass das Netzwerk nur für zwei neue Zentrifugen alle Bauteile geliefert hatte und dass die avisierte Anreicherungsanlage einige wichtige Mängel aufwies. In den IAEA-Berichten über die iranische Kooperation mit dem Netzwerk wird erkennbar, dass die iranischen Stellen immer wieder Verzögerungen aufgrund diverser Materialfehler und Produktionsunterbrechungen in Kauf nehmen mussten und über das Netzwerk hinaus noch nach Zulieferern für Spezialmagneten im Rahmen der P-2-Zentrifugenproduktion suchten. Fünftens ergibt sich der Befund, dass das Netzwerk nach jetzigem Kenntnisstand primär drei Staaten geholfen hat, die Entwicklungszeiten für Urananreicherungsanlagen, und damit verbunden auch für die militärische Nutzung von hoch angereichertem waffenfähigen Uran, wesentlich zu verkürzen. Der Schaden in Libyen blieb durch die Aufdeckung der libyschen Proliferationsaktivitäten begrenzt.

Nach jetzigen Kenntnissen hinkt auch das nordkoreanische Urananreicherungsprogramm weiter hinter dem plutoniumbasierten Kernwaffenprogramm hinterher. Im Falle des Iran dürfte die Kooperation mit dem Khan-Netzwerk einem Nichtkernwaffenstaat und NVV-Mitglied aber eine Zeitersparnis von mehreren Jahren beim Aufbau seiner Urananreicherungsanlagen eingebracht haben. Sechstens kommt erschwerend hinzu, dass das im Netzwerk gehandelte nuklearwaffentaugliche Wissen noch weiter verbreitet sein könnte bzw. weiter verbreitet wird. So haben die bisherigen Untersuchungen in Pakistan, Malaysia, Südafrika und Europa nur zur Festnahme einiger weniger Hauptakteure geführt, und eine Weitergabe von sensiblen Wissen und Technik ist angesichts der konstatierten wirtschaftlichen Interessen weiterhin möglich, wenn nicht gar wahrscheinlich.

Insgesamt hat das Nichtverbreitungsregime durch die Aktivitäten des Khan-Netzwerks erheblichen Schaden genommen. Das Regime ist gleichzeitig von außen (aus dem Nicht-Mitgliedstaat des NVV Pakistan) und von unten (durch Firmenkontakte) unterwandert worden. Die kurzfristigen und unmittelbaren Folgen durch die Verkürzung der Entwicklungszyklen für die Urananreicherung im Iran, in Nordkorea und Libyen sind zwar nach jetzigem Kenntnisstand überschaubar, aber die Verbreitung von waffentauglichem Wissen und der entsprechenden Technik über diese drei Staaten hinaus ist es nicht.

Erschwerend kommt hinzu, dass Nordkorea parallel zum Khan-Netzwerk nach wie vor ein Verbreitungsnetzwerk für Kurz- und Mittelstreckenraketen unterhält. Wirken beide Netzwerke zusammen, kann es im Einzelfall, wie im Iran, dazu kommen, dass ein bisheriger Nichtkernwaffenstaat zumindest potenziell in die Lage versetzt wird, innerhalb kurzer Zeit ein regional wirksames Kernwaffenprogramm zu entwickeln. (Quelle: Aus Politik und Zeitgeschichte, APuZ 48/2005)

Bearbeitungsstand: Oktober 2008

siehe auch: Nichtverbreitungsvertrag

Nukleares Tabu

engl.: nuclear taboo

Der Begriff „nukleares Tabu“ wurde erstmals 1953 vom damaligen US Außenminister John Foster Dallas in die sicherheitspolitische Diskussion eingeführt. Als Befürworter von Nuklearwaffen-Einsätzen ging es ihm vorrangig darum, die Sonderrolle von Atomwaffen aufzuheben, um dadurch den Einsatz dieser Waffen zu legalisieren. „Auf die eine oder andere Weise müssen wir es schaffen, das Tabu des Einsatzes [nuklearer] Waffen zu beseitigen.“ In diesem Zusammenhang wurde auch die Unterscheidung zwischen konventionellen und nuklearen Waffen angezweifelt und als „falsch“ angesehen. Auch Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler, bezeichnete die neuen Nuklearwaffen als „Weiterentwicklung der Artillerie“. Der Vorstellung, bei Nuklearwaffen handele es sich um „singuläre Waffen“, wurde auf breiter Front widersprochen. Damit sollte die Voraussetzung geschaffen werden, zumindest in begrenzten konventionellen Kriegen auch eine atomare Option verfügbar zu haben. Zwischen den Atomwaffenstaaten ist das nukleare Tabu bestenfalls eine ungeschriebene Norm, während die militärischen Planungsstäbe der Großmächte sich unaufhörlich über den Bruch des Tabus und damit über die Nutzung der verfügbaren Atomwaffenarsenale in einem zukünftigen Krieg Gedanken machen. (LL)

Bearbeitungsstand: Juni 2012

siehe auch: Atomkrieg

Nukleare Teilhabe

Tornado-Flugzeuge in Büchel-Fliegerhorst

Die nukleare Teilhabe in der NATO besteht aus zwei Komponenten: Zum einen aus der technischen Teilhabe, mittels derer Piloten und Flugzeuge der nichtnuklearen NATO-Staaten (z.B. Deutschland) im Kriegsfall US-Atomwaffen einsetzen können und dies im Frieden üben. Zum anderen aus der politischen Teilhabe, d.h. dem Recht, über Nuklearstrategie, Nuklearwaffenstationierung und Nuklearwaffeneinsatzplanung in der NATO mitdiskutieren zu können (Nukleare Planungsgruppe der NATO). Im Rahmen der so genannten “nuklearen Teilhabe” sind in fünf europäischen Ländern (Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande, Türkei) taktische Atomwaffen stationiert.

In Deutschland werden Bundeswehrsoldaten für den Einsatz dieser Waffen im Ernstfall ausgebildet. Als Trägersysteme stehen in Büchel in der Eifel deutsche Tornados zur Verfügung. Unklar ist, wie lange die atomwaffentaugliche Variante des Tornados im Einsatz gehalten werden kann.  (Quelle: Oliver Meier in Friedensgutachten 2007, S. 91)

Die Bundeswehr will die atomwaffentauglichen »Tornado«-Flugzeuge »zumindest bis 2020« im Dienst behalten. So will sie ihre nukleare Teilhabe in der NATO garantieren. Damit gibt die Regierung erstmals ein halbwegs konkretes Datum dazu an, wie lange die »Tornados« weiter fliegen sollen. Grundsätzlich herrscht um die Einzelheiten der nuklearen Teilhabe ein großes Geheimnis. Daher glauben auch viele SPD-Verteidigungspolitiker immer noch, dass die »Tornados« ab 2012 ausgemustert und durch die nicht atomwaffenfähigen Eurofighter ersetzt würden. Tatsächlich sollen aber deutsche Piloten bis mindestens 2020 den Atombombenabwurf mit »Tornados« üben.

Einerseits beteuert die Bundesregierung, in der NATO »alle Maßnahmen der Nuklearmächte« zu unterstützen, »die zum weiteren Absenken der Anzahl von Nuklearwaffen führen«. Immerhin werde heutzutage »die nukleare Einsatzbereitschaft eher in Wochen und Monaten als in Minuten gemessen«. Die Zahl der Atomwaffen in Europa sei seit 1991 um 85 Prozent reduziert worden. Aber: »Für die überschaubare Zukunft wird eine glaubhafte Abschreckungsfähigkeit der NATO (…) weiterhin auch nuklearer Mittel bedürfen«.(Quelle: ULRIKE WINKELMANN, taz vom 3. Juli 2008, S. 6)

Viele Experten halten die nukleare Teilhabe für einen Verstoß gegen Artikel II des Nichtverbreitungsvertrags, in dem sich die Nicht-Atomwaffenstaaten verpflichten, Atomwaffen von niemandem anzunehmen. (RH)

Bearbeitungstand: November 2008

siehe auch: Büchel
siehe auch: Honest John
siehe auch: Ramstein
siehe auch: Taktische Atomwaffen

Nukleare Überlegenheit

engl.: nuclear superiority

Robert McNamara, 1967, Foto: Yoichi R. Okamoto, White House

Der Verteidigungsminister der USA Robert S. McNamara legte am 18. September 1967 vor Vertretern der Nachrichtenagentur UPI in San Francisco die nukleare Verteidigungspolitik der USA dar. Dabei definierte er unter anderem den Begriff der nuklearen Überlegenheit aus US-amerikanischer Sicht:

„Die Frage, die häufiger gestellt wird, ist, ob die USA der Sowjetunion nuklear überlegen sind oder nicht. Die Antwort lautet: Das ist der Fall. Aber wie alles andere in dieser Angelegenheit ist diese Antwort technisch kompliziert. Die Schwierigkeit resultiert zum Teil aus der Frage, welcher Maßstab hinsichtlich der Überlegenheit sinnvoll und realistisch ist. Viele Kommentatoren, die sich mit dieser Frage befassen, neigen dazu, die nukleare Überlegenheit nach der Brutto-Megatonnage oder nach der Anzahl der verfügbaren Trägerraketen zu definieren. Nach diesen beiden Bemessungsnormen besitzen die USA tatsächlich eine erhebliche Überlegenheit über die Sowjetunion hinsichtlich der aufeinander gerichteten Waffen. Aber gerade diese beiden Bemessungsnormen sind im Grunde irreführend. Die sinnvollste und realistischste Bemessung der nuklearen Kapazität ist weder die Brutto-Megatonne noch die Anzahl der verfügbaren Trägerraketen, sondern vielmehr die Zahl der verschiedenen Sprengköpfe, die mit Genauigkeit Vorrangziele treffen können -- und zwar mit genügender Kraft, um diese Ziele zu zerstören. Die Brutto-Megatonne ist ein unzureichender Indikator hinsichtlich der garantierten Zerstörungskapazität, da sie in keiner Beziehung zur Überlebensfähigkeit, zur Genauigkeit oder zur Durchdringungsfähigkeit und kaum in Beziehung zur Vernichtung der vielfältigen Vorrangziele steht. Es liegt auf der Hand, dass kein Vorteil darin liegen kann, auf ein Ziel mehr einzusetzen als zu seiner Zerstörung nötig ist, wenn dafür andere Ziele von gleicher Wichtigkeit unzerstört bleiben. Weiter ist auch die Zahl der verfügbaren Trägerraketen ebenso kein ausreichender Indikator für die garantierte Zerstörungskapazität, denn in Wirklichkeit werden zahlreiche unserer Trägerraketen mehrere Sprengköpfe mit sich führen. Legt man jedoch als realistischen Maßstab die Zahl der verfügbaren Sprengköpfe zugrunde, die zuverlässig mit Genauigkeit und Wirksamkeit in die entsprechenden Ziele in den USA und in der Sowjetunion gebracht werden können, so kann ich Ihnen sagen, dass die USA gegenwärtig [1967] gegenüber der Sowjetunion eine Überlegenheit von wenigstens 3 zu 1 besitzen.“ (Quelle: United Press International 1967)

Bearbeitungsstand: Oktober 2009

siehe auch: MT (Megatonne)
siehe auch: Zielgenauigkeit

Nukleare Vergeltung

engl.: nuclear retaliation

Nukleare Vergeltung war im Kalten Krieg ein wesentlicher Bestandteil der gegenseitigen Abschreckung zwischen den Supermächten und bezeichnet die Fähigkeit, nach einem konventionellen oder atomaren Feindangriff einen vernichtenden Gegenschlag führen zu können. Die militärische Voraussetzung für einen erfolgreichen Gegenschlag bildet die Verfügbarkeit dafür geeigneter Interkontinentalraketen. Durch Androhung einer nuklearen Vergeltung sollte der Handlungsspielraum des jeweiligen Gegners  eingeschränkt werden. Dazu musste die nukleare Vergeltung für den Gegner unbedingt glaubwürdig erscheinen, das heißt, sowohl die Bereitschaft als auch die Fähigkeit zur Vergeltung mussten erkennbar vorhanden sein. (LL)

Bearbeitungsstand: April 2012

siehe auch: Abschreckung
siehe auch: Interkontinentalrakete
siehe auch: Kalter Krieg

Nuklearmächte

engl.: Nuclear Weapon States (NWS) / nuclear powers

Die "offiziellen", also durch den Atomwaffensperrvertrag anerkannten, Nuklearmächte bzw. Atomwaffenstaaten sind:

USA
In den USA werden alle Atomwaffen im Arsenal modernisiert – so genanntes "Reliable Warhead Replacement Programm". Die Atomwaffendoktrin in den USA wurde überarbeitet: Atomwaffen sollen gegen Nicht-Atomwaffenstaaten eingesetzt werden, dies nur auf den Verdacht hin, dass sie Massenvernichtungswaffen besitzen.

Russland
Die russische Regierung hat ihre Atomwaffendoktrin der der USA angepasst und eine Modernisierung ihrer Atomstreitmacht angekündigt. Neue strategische Atomwaffen sollen entwickelt werden.

Großbritannien
Großbritannien erörtert momentan einen Ersatz für seine Trident U-Boote.

Frankreich
Frankreich modernisiert seine gesamte Atomstreitmacht mit neuen Sprengköpfen, Bombern, Raketen und Cruise Missiles.

China
China reagierte auf die US-Raketenabwehrpläne mit einer Beschleunigung der Modernisierung des eigenen Atomwaffenarsenals.

Die »de-facto« Atomwaffenstaaten, die nicht anerkannt sind, sind:

Indien und Pakistan
Als neuer Atomwaffenstaat beteiligt sich Indien seit einiger Zeit an einem atomaren Wettrüsten mit Pakistan. Beide Länder drohen einander mit Vernichtung.

Israel
Israel besitzt heimlich ein Atomarsenal von ca. 200 Waffen und bedroht damit die ohnehin explosive Region des Nahen Ostens.

Nordkorea
Am 9. Oktober 2006 zündete Nordkorea seine erste Atomwaffe mit einer Sprengkraft vergleichbar mit 550 Tonnen TNT und ist damit eine »de-facto« Atommacht geworden.

In letzter Zeit wurden überdies die nuklearen Ambitionen anderer Staaten wie Libyen und Iran bekannt. (www.atomwaffenfrei.de)

Bearbeitungsstand: Oktober 2006

siehe auch: Atomwaffensperrvertrag
siehe auch: Bunker Buster
siehe auch: Cruise Missile

Nuklearterrorismus

engl.: nuclear terrorism

Nuklearterrorismus bedeutet, dass Terrorgruppen über radioaktives Material oder Nuklearwaffen verfügen und damit drohen, diese bei Terroranschlägen einzusetzten oder tatsächlich ohne Vorwarnung zum Einsatz bringen. In einem UN-Bericht heißt es: “Das Risiko, dass al-Qaida Massenvernichtungswaffen erwirbt und einsetzt, steigt weiter“. Angriffe mit ABC-Waffen könnten sich gegen Chemiefabriken oder Atommeiler richten, doch auch Sportstadien, Stadtzentren, U-Bahn-Schächte oder zentrale Klimaanlagen sind potenzielle Ziele.

Noch befinden sich keine Atomwaffen in den Händen von Terroristen, versichert die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) in Wien, auch sei deren Herstellung bislang noch zu aufwendig und zu teuer, um sie außerhalb staatlicher Strukturen betreiben zu können. Sehr viel anders stelle sich die Lage allerdings dar, wenn potenzielle Täter auf die mögliche Unterstützung durch Staaten rechnen könnten, die über Kernwaffen verfügen beziehungsweise diese entwickeln.

Unabhängig davon ist es nie auszuschließen, dass terroristische Kommandos in den Besitz nuklearer Sprengköpfe gelangen. Expertisen bestätigen überdies, dass Terroristen grundsätzlich in der Lage wären, einen nuklearen Sprengsatz auch selbst zu bauen. Die dafür nötigen Kenntnisse sind frei verfügbar, spezifische theoretische Grundlagen sogar im Internet nachzulesen. Relativ mühelos rekonstruierbar wäre ein nuklearer Sprengkörper, der zunächst nur die Fähigkeit besäße, eine Kernexplosion auszulösen. Wie die Hiroshima-Bombe 1945 bräuchte er ein einfaches Design und beträchtliche Mengen an Nuklearmaterial, würde allerdings über ein solches Gewicht verfügen, dass nur ein Transport per Schiff, Flugzeug oder Lastwagen denkbar wäre - keinesfalls jedoch mit einer ballistischen Rakete.

Eine der größten Hürden für Terroristen bleibt der Erwerb des atomaren Brennstoffs, denn nur metallisches Plutonium oder hochangereichertes Uran (HEU) können direkt in Kernwaffen eingesetzt werden. Grob geschätzt benötigt man für einen Sprengkopf mindestens 20 Kilogramm HEU oder acht Kilogramm Plutonium. Nach Angaben des Bulletin of the Atomic Scientists gibt es derzeit auf der Welt 3.755 Tonnen nukleares Spaltmaterial. (Quelle: Wolfgang Kötter, Das Fenster der Verwundbarkeit ist weit aufgestoßen, in Der Freitag, 03.12.2004)

Bearbeitungsstand: Januar 2010

siehe auch: Hochangereichertes Uran
siehe auch: IAEO
siehe auch: Plutonium

Nuklearwaffenkonvention

Buch: Securing our Survival

Im engeren Sinne handelt es sich bei einer Nuklearwaffenkonvention (NWK) um einen völkerrechtlichen Vertrag, der zwischen betroffenen Staaten ausgehandelt wird. Der Vertrag würde Entwicklung, Erprobung, Herstellung, Lagerung, Weitergabe, Einsatz von und Drohung mit dem Einsatz von Atomwaffen verbieten und einen Rahmen für die Abschaffung der vorhandenen Arsenale vorgeben.

Noch gibt es keinen solchen Vertrag, aber in den letzten Jahren wurde er immer häufiger eingefordert, so wie auch zunehmend allgemeinere Forderungen nach einer vollständigen Abrüstung von Atomwaffen geäußert wurden.

Die NWK würde auch Verfahren einschließen, mit denen die Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen verifiziert (überprüft) werden kann, einschließlich solcher Maßnahmen wie Bestandsdeklarationen, Inspektionen und technische Überwachung. Sie würde auch Vorkehrungen für die Rechte und Verpflichtungen von Bürgern enthalten und Regelungen für die Klärung oder Lösung von Streitfragen sowie Maßnahmen zur Vertragsdurchsetzung im Fall ernsthafter Vertragsverletzungen.

Im weiteren Sinne wäre die NWK ein Ausdruck für die allgemeine gesellschaftliche Verurteilung von Atomwaffen und die Kodifizierung von Regeln des Gewohnheitsrechts gegen alle Arten von Massenvernichtungswaffen. Daher würden die Auswirkungen weit über denen reinen Vertragstext hinausreichen. Ein solcher Vertrag wäre Ausdruck für eine breite soziale und politische Bewegung, die sich nicht auf Massenvernichtungswaffen und militärische Konfliktlösung verlassen will, und würde somit die Ansprüche und Verantwortlichkeiten einer weltweitern Zivilgesellschaft für eine Welt mit weniger Militär aufgreifen.

Ein Entwurf für eine Nuklearwaffenkonvention wurde 1996 von Nichtregierungsorganisationen ausgearbeitet und ist seit 1997 offizielles UN-Dokument (UN Doc.A/C1/52/7). Der vollständige Entwurf sowie ausführliche Erläuterungen sind im Buch »Securing our Survival« abgedruckt. (Quelle: IPPNW, IALANA, INESAP (Hrsg.), »Sicherheit und Überleben. Argumente für eine Nuklearwaffenkonvention«, Berlin 2000)

Bearbeitungsstand: Mai 2007

Weitere Informationen zu Nuklearwaffenkonvention

 

Nuklearwaffenkosten

engl.: nuclear weapons' costs

Die Brookings-Institution in Washington hat im Rahmen ihres »Nuclear Weapons Cost Study Project« versucht, eine Kostenschätzung über die Ausgaben der USA für ihren Nuklearwaffenkomplex vorzunehmen. Die Studie berücksichtigt den Zeitraum von 1940 bis 1995. Die USA haben in diesem Zeitraum ca. 70.000 nukleare Sprengköpfe hergestellt. Für den Aufbau und den Unterhalt ihres Nukleararsenals wurden ca. 5,8 Billionen US Dollar ausgegeben, über das Dreifache der Militärausgaben der USA im Zweiten Weltkrieg. Weitere 500 bis 1.000 Milliarden müssen hinzugerechnet werden, wenn alle Kosten veröffentlicht und analysiert sind. Die Kostenanteile sind wie folgt aufgeschlüsselt:

  • 375 Mrd. US Dollar für Bau der Nuklearbomben (Herstellung der Materialien, Forschung, Entwicklung, Test, Produktion)
  • 2000 Mrd. US Dollar für Trägersysteme (Forschung, Entwicklung, Test, beendete Programme, Produktion, Nuklearantrieb, Stationierung)
  • 1100 Mrd. US Dollar für Führung, Kontrolle und Schutz ( Command, Control, Communication & Information (C3I), Luft- und Raketenabwehr, Zivilschutz, Anti-U-Boot- und Antisatellitenkriegführung)
  • 15 Mrd. US Dollar für Ausmusterung/Zerstörung (Sprengköpfe/Bomben, Träger, Spaltmaterial)
  • 385 Mrd. US Dollar für Folgewirkungen (Abfallentsorgung, Unfälle, Umweltreinigung etc.)
  • 25 Mrd. US Dollar für Management (Verwaltung, Nonproliferation, Rüstungskontrolle)

Das ergibt Gesamtkosten von 3900 Mrd. US Dollar (Quelle: armscontrol.de)

Bearbeitungsstand: Februar 2009

Nullpunkt

engl.: Ground Zero

Die militärische Bezeichnung „Nullpunkt“ wird im Zusammenhang mit nuklearen Explosionen verwendet. Damit wird der Punkt an der Erdoberfläche bezeichnet, auf, über oder unter dem eine Atombombenexplosion stattgefunden hat. Der Nullpunkt ist in der Regel der Punkt mit den höchsten Schäden durch die Bombenexplosion.

Die bekanntesten Orte, die den Namen Ground Zero tragen, liegen in Hiroshima wo am 6. August 1945 die Atombombe „Little Boy“ abgeworfen wurde und in Nagasaki, wo am 9. August 1945 Atombombe „Fat Man“ abgeworfen wurde. (LL)

Bearbeitungsstand: Januar 2006

siehe auch: Fat Man
siehe auch: Hiroshima
siehe auch: Little Boy
siehe auch: Nagasaki
siehe auch: Niederschlagsgebiet

Nunn-Lugar-Gesetz

engl.: Nunn-Lugar Act

Senatoren Sam Nunn und Richard Lugar verlassen das Weiße Haus nach einem Treffen mit Präsidenten George Bush, 1991, Foto: US government

Im November 1991 verabschiedete der US-Kongress das Nunn-Lugar-Gesetz, das seit dieser Zeit mit jährlich 400 Millionen US Dollar dotiert wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, die ehemaligen sowjetischen Atomwaffenpotentiale radikal zu reduzieren. Dazu erklärte Senator Richard Luger im März 2005 unter anderem folgendes:

«Seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion ist die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen die größte nationale Sicherheitsherausforderungen für die Vereinigten Staaten. Leider ist diese Tatsache nur wenigen Menschen bekannt. Während der neunziger Jahre wurde die atomare Bedrohung durch Terroristen in Meinungsumfragen kaum genannt, noch während des Präsidentschaftswahlkampfes 2000 hatte keiner der beiden Kandidaten klar formulierte Positionen bezüglich des atomaren Terrorismus und der Strategien zur Nichtverbreitung von Waffen. Für das Nunn-Lugar-Gesetz, das ich 1991 mit dem damaligen Senator Sam Nunn ins Leben rief, musste ständig aktiv geworben werden, um Finanzmittel und Unterstützung für die Arbeit bei der Sicherung von Nuklearmaterial aus der Zeit der Sowjetunion zu erhalten.

Die Initiative mit dem offiziellen Namen "Kooperatives Bedrohungsreduzierungsprogramm" trat 1993 in Kraft und bot der ehemaligen Sowjetunion bei der Sicherung und dem Abbau ihres enormen Arsenals an atomaren, chemischen und biologischen Waffen und ähnlichen Materialien sowie ihrem Transport finanzielle Unterstützung und Fachwissen. 1997 stellten Senator Nunn und ich zusammen mit Senator Pete Domenici aus Neu-Mexiko das Gesetz über die Verteidigung gegen Massenvernichtungswaffen (Defense Against Weapons of Mass Destruction Act) vor, mit dem die Reichweite des Nunn-Lugar-Programms auf die ehemalige Sowjetunion ausgeweitet wurde und den Krisenreaktionskräften in amerikanischen Städten Fachwissen über Massenvernichtungswaffen vermittelt wurde.

Die Anschläge vom 11. September 2001 und die nachfolgenden Enthüllungen bezüglich des globalen Terrorismus führten zu tief greifenden Veränderungen.  Im Bericht der Untersuchungskommission zum 11. September wurde festgestellt, dass "die Verhinderung der Verbreitung [von Massenvernichtungswaffen] maximale Anstrengungen erforderlich macht" und dass das "Nunn-Lugar-Programm ... eine Erweiterung und Verbesserung sowie zusätzliche Ressourcen benötigt".

2003 autorisierte Präsident Bush die Erweiterung des Nunn-Lugar-Gesetzes auf Regionen außerhalb der ehemaligen Sowjetunion.  […] Auch wenn sich die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft in der jüngeren Vergangenheit auf die Atomprogramme von Nordkorea und Iran gerichtet hat, müssen wir die Chance nutzen, um die Bedrohungen durch biologische und chemische Waffen einzuschränken und bezüglich der Verbreitung von Atomwaffen größere Fortschritte zu erreichen.

a. Russische taktische Kurzstrecken-Atomwaffen müssen in das Nunn-Lugar-Programm einbezogen werden. Trotz unseres Erfolges bei der Deaktivierung der russischen Interkontinentalraketen und strategischen Sprengköpfe weigert sich Moskau bis heute, das Thema taktische Waffen anzusprechen, die womöglich eine noch größere Gefahr darstellen als andere Waffen.

b. Nuklearmaterial muss weltweit kontrolliert werden. Große Mengen von waffenfähigem Material außerhalb der ehemaligen Sowjetunion stellen eine Bedrohung der internationalen Sicherheit dar (...)

c. Es sollten Atomabkommen mit Indien und Pakistan abgeschlossen werden. Die Vereinigten Staaten sollten dauerhafte Anstrengungen für vertrauensbildende Maßnahmen unternehmen und die positiven Entwicklungen unterstützen, die diese beiden verfeindeten Atommächte bereits verzeichnen konnten.

d. Bürokratische Hindernisse seitens der Vereinigten Staaten und Russland bei der gemeinsamen Sicherung empfindlicher spaltbarer Materialien und der Lagerung von Sprengköpfen müssen beseitigt werden (...)

e. Mehr amerikanische und europäische Unternehmen müssen Waffenforscher beschäftigen.

f. Eine russische Ratifizierung des Nunn-Lugar-Rahmenabkommens muss gewährleistet werden. Dieses Abkommen, das die gesamte Arbeit der Vereinigten Staaten bei der Verringerung von Bedrohungen untermauert, muss formell verlängert werden (...)

g. Ein Abkommen zur Entsorgung von Plutonium muss abgeschlossen werden (...)

h. Die im Rahmen der Globalen Partnerschaft der G8 gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und –materialien 2002 durchgeführten Aktivitäten müssen beschleunigt werden (...)

Die Chance, auf diese Bedrohungen reagieren zu können, wird nicht ewig fortbestehen. Unsere Politiker und Experten im Bereich der Nichtverbreitung müssen jetzt handeln.» (Originaltext: Taking Legislative Aim at Weapons of Mass Destruction; Übersetzung: LL)

Bearbeitungsstand: März 2010

siehe auch: Indien
siehe auch: Pakistan
siehe auch: Plutonium
siehe auch: Russland

Glossar

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