NATO-Doppelbeschluss

engl.: 'double-track' decision

Der NATO-Doppelbeschluss ist formuliert im Kommuniqué der Sondersitzung der Außen- und Verteidigungsminister der NATO vom 12. Dezember 1979. Er beinhaltet folgende Kernaussagen:

(Ziff. 3): »Im Laufe der Jahre hat der Warschauer Pakt ein großes und ständig weiterwachsendes Potential von Nuklearsystemen entwickelt, das Westeuropa unmittelbar bedroht. Diese Lage hat sich innerhalb der letzten Jahre in besonderem Maße durch die sowjetische Entscheidung verschärft, Programme zur substantiellen Modernisierung und Verstärkung ihrer weit reichenden Nuklearsysteme durchzuführen. [...].«;

(Ziff. 4): »Gleichzeitig hat die Sowjetunion auch ihre Nuklearsysteme kürzerer Reichweite modernisiert und vermehrt und die Qualität ihrer konventionellen Streitkräfte insgesamt bedeutend verbessert. [...].«

(Ziff. 5): »Diese Entwicklungen haben im Bündnis ernste Besorgnis hervorgerufen, da - falls sie fortdauern sollten – die sowjetische Überlegenheit bei den Mittelstreckenwaffen, die bei den interkontinentalen strategischen Systemen erzielte Stabilität aushöhlen könnte. [...].«;

(Ziff. 7): »Die Minister haben daher beschlossen, das LRTNF [Longer Range Theater Nuclear Forces]-Potential der NATO durch die Dislozierung von amerikanischen bodengestützten Systemen in Europa zu modernisieren. Diese Systeme umfassen 108 Abschussvorrichtungen für Pershing II, welche die derzeitigen amerikanischen ‚Pershing I a’ ersetzen werden, und 464 bodengestützte Marschflugkörper (GLCM). Sämtliche Systeme sind jeweils mit nur einem Gefechtskopf ausgestattet. [...]«

Die Entscheidung der NATO, gegebenenfalls atomar nachzurüsten, bewirkte zwischen 1980 und 1983 eine in der Nachkriegsgeschichte beispiellose öffentliche Auseinandersetzung, die mit gesellschafts-, friedens- und parteipolitischen Argumenten bestritten wurde. Beim so genannte NATO-Doppelbeschluss ging es vordergründig um die Modernisierung beziehungsweise Einführung neuer Nuklearwaffensysteme innerhalb der NATO und des Warschauer Paktes: Pershing-II-Raketen und Marschflugkörper (Cruise Missiles) hier, SS-20-Raketen dort.

Tatsächlich bedeutete der Beschluss zur Modernisierung der NATO-Atomwaffenarsenale in Europa eine signifikante Aufrüstung und Erweiterung der bereits vorhandenen nuklearen Arsenale, vor allem in der Bundesrepublik Deutschland. (LL)

Bearbeitungsstand: Oktober 2005

siehe auch: Marschflugkörper
siehe auch: Pershing-II-Rakete

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