
Nichtverbreitungsvertrag
engl.: Non-Proliferation Treaty; Abk.: NPT
Der Nichtverbreitungsvertrag, auch Atomwaffensperrvertrag (NVV) genannt, trat 1970 in Kraft. Damit wurde festgeschrieben: Kein anderes Land außer China, Frankreich, Großbritannien, der UdSSR und den USA darf legal Atomwaffen entwickeln oder erwerben.Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea besitzen Atomwaffen und sind nicht Mitglieder des NVV. Inzwischen gibt es 189 Vertragsstaaten. Sie bekommen im Gegenzug atomare Materialien, wissenschaftliches Know-how und Technologien zur Nutzung der Atomenergie für zivile Zwecke zur Verfügung gestellt. Der Vertrag enthält auch die Verpflichtung, alle Atomwaffen „in redlicher Absicht“ abzurüsten.
Die Laufzeit des Vertrages betrug zunächst 25 Jahre. Alle fünf Jahre wird der Vertrag bei Konferenzen auf seine Wirksamkeit überprüft. Im Mai 1995 wurde der Atomwaffensperrvertrag zeitlich unbegrenzt und ohne Bedingungen verlängert. Nach einer Überprüfungskonferenz im Mai 2000 entstand ein 13 Schritte Programm zur atomaren Abrüstung. Die fünf offiziellen Atommächte sagten darin die völlige Beseitigung ihrer Arsenale zu - allerdings ohne Terminangabe. Allerdings konnte die Unterzeichnerstaaten kein Konsens bei der Überprüfungskonferenz in 2005 finden, wie man das Abrüstungsprogramm fortführen kann. Die nächste Überprüfungskonferenz findet vom 3. bis 28. Mai in New York statt.
Bearbeitungsstand: März 2010
Atomwaffensperrvertrag im Wortlaut
13 Schritte Programm im Wortlaut
IPPNW-Factsheet: Die zwei Seiten des Atomwaffensperrvertrags
Weitere Informationen zum Atomwaffensperrvertrag
Chronik des Atomwaffensperrvertrags