
Nukleare Teilhabe

Die nukleare Teilhabe in der NATO besteht aus zwei Komponenten: Zum einen aus der technischen Teilhabe, mittels derer Piloten und Flugzeuge der nichtnuklearen NATO-Staaten (z.B. Deutschland) im Kriegsfall US-Atomwaffen einsetzen können und dies im Frieden üben. Zum anderen aus der politischen Teilhabe, d.h. dem Recht, über Nuklearstrategie, Nuklearwaffenstationierung und Nuklearwaffeneinsatzplanung in der NATO mitdiskutieren zu können (Nukleare Planungsgruppe der NATO). Im Rahmen der so genannten “nuklearen Teilhabe” sind in fünf europäischen Ländern (Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande, Türkei) taktische Atomwaffen stationiert.
In Deutschland werden Bundeswehrsoldaten für den Einsatz dieser Waffen im Ernstfall ausgebildet. Als Trägersysteme stehen in Büchel in der Eifel deutsche Tornados zur Verfügung. Unklar ist, wie lange die atomwaffentaugliche Variante des Tornados im Einsatz gehalten werden kann. (Quelle: Oliver Meier in Friedensgutachten 2007, S. 91)
Die Bundeswehr will die atomwaffentauglichen »Tornado«-Flugzeuge »zumindest bis 2020« im Dienst behalten. So will sie ihre nukleare Teilhabe in der NATO garantieren. Damit gibt die Regierung erstmals ein halbwegs konkretes Datum dazu an, wie lange die »Tornados« weiter fliegen sollen. Grundsätzlich herrscht um die Einzelheiten der nuklearen Teilhabe ein großes Geheimnis. Daher glauben auch viele SPD-Verteidigungspolitiker immer noch, dass die »Tornados« ab 2012 ausgemustert und durch die nicht atomwaffenfähigen Eurofighter ersetzt würden. Tatsächlich sollen aber deutsche Piloten bis mindestens 2020 den Atombombenabwurf mit »Tornados« üben.
Einerseits beteuert die Bundesregierung, in der NATO »alle Maßnahmen der Nuklearmächte« zu unterstützen, »die zum weiteren Absenken der Anzahl von Nuklearwaffen führen«. Immerhin werde heutzutage »die nukleare Einsatzbereitschaft eher in Wochen und Monaten als in Minuten gemessen«. Die Zahl der Atomwaffen in Europa sei seit 1991 um 85 Prozent reduziert worden. Aber: »Für die überschaubare Zukunft wird eine glaubhafte Abschreckungsfähigkeit der NATO (…) weiterhin auch nuklearer Mittel bedürfen«.
Undeutlich bleibt so, wie das Engagement der Bundesregierung etwa bei der Überprüfung des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) aussieht, zumal der Vertrag an allen Ecken bröckelt. Atommächte wie Indien, Pakistan und Israel verweigern ihre Mitarbeit, und Iran ist zwar NVV-Mitglied, aber kooperiert nicht. Die nächste NVV-Überprüfungskonferenz steht 2010 an. Die Bundesregierung nimmt für sich in Anspruch, bei den Vorbereitungstreffen für die Konferenz für Einigkeit der EU gesorgt zu haben. (Quelle: ULRIKE WINKELMANN, taz vom 3. Juli 2008, S. 6)
Viele Experten halten die nukleare Teilhabe für einen Verstoß gegen Artikel II des Nichtverbreitungsvertrags, in dem sich die Nicht-Atomwaffenstaaten verpflichten, Atomwaffen von niemandem anzunehmen. (RH)
Bearbeitungstand: November 2008
siehe auch: Büchel
siehe auch: Honest John
siehe auch: Ramstein
siehe auch: Taktische Atomwaffen